Biokraftstoffgesetzgebung
Die Biokraftstoffpolitik der Bundesregierung zeigt exemplarisch die dramatischen Folgen mangelnder Verlässlichkeit politischer Rahmenbedingungen. Produktionskapazitäten, die mit hohen Investitionen aufgebaut wurden, stehen inzwischen still. Kurzarbeit und Insolvenz sind bei immer mehr Unternehmen aus der Biokraftstoffbranche auf der Tagesordnung. Mit sinkendem Biokraftstoffanteil steigt automatisch der Anteil von Kraftstoffen aus Mineralöl, die weder irgendeine Form von Nachhaltigkeits- noch sozialen Kriterien in der Produktion erfüllen müssen. Damit entfernt sich Deutschland zurzeit sowohl von den EU-Vorgaben, die bis 2020 einen Mindestanteil von 10 Prozent für Erneuerbare Energie im Mobilitätssektor vorsehen, als auch von dem Ziel, den Klimaschutz in diesem Bereich voranzutreiben. Der BEE fordert eine Rückkehr zu verlässlichen Rahmen- und Förderbedingungen, die den Anteil von nachhaltig produzierten Biokraftstoffen am Kraftstoffverbrauch kontinuierlich erhöhen.
Die rot-grüne Bundesregierung hatte sich mit ihrer Strategie „weg vom Öl“ Anfang der 2000er Jahre zunächst für die gezielte Förderung von Biokraftstoffen entschieden. Durch die Steuerbefreiung für reinen Biodiesel erlangte dieser einen Konkurrenzvorteil gegenüber mineralischem Diesel. Dadurch wurden Absatz und Produktion gefördert. Das bis zum 1. August 2006 geltende Mineralölsteuergesetz legte zudem fest, dass Biokraftstoffe bis Ende 2009 einem reduzierten Steuersatz unterliegen sollten. Das galt auch, wenn sie herkömmlichem Kraftstoff beigemischt wurden.
2006 stellte die Bundesregierung die Förderung der Biokraftstoffe grundlegend um. Sie reagierte damit auf eine polemisch geführte Debatte über den vermeintlichen Widerspruch zwischen „Tank und Teller“. Die neue Gesetzgebung hebt die ursprünglich bis zum Jahr 2009 vorgesehene Steuerbefreiung auf und legt stattdessen eine in jährlichen Schritten steigende Besteuerung von reinem Biodiesel fest. Gleichzeitig hat der Gesetzgeber eine Quotenregelung für Biokraftstoffe eingeführt, um den daraus resultierenden finanziellen Nachteil für die Biokraftstoffhersteller auszugleichen. Danach muss jedes Kraftstoffunternehmen einen bestimmten Anteil an Biodiesel und Bioethanol auf den Markt bringen. Auf den beigemischten Biokraftstoff wird zudem der volle Mineralölsteuersatz erhoben.
Zusätzlich wurde eine Gesamtquote für den Anteil von Biokraftstoffen festgelegt, die zum Jahresbeginn 2009 in Deutschland 6,25 Prozent betragen und auf 8 Prozent im Jahr 2015 ansteigen sollte. Die Kombination von frühzeitiger Beendigung der Steuervergünstigung für Reinkraftstoffe und einer Gesamtquote geht vor allem zulasten der heimischen Biokraftstoffhersteller, die ihre Kapazitäten nicht mehr auslasten können. Denn einerseits wurde Reinkraftstoff finanziell unattraktiver und damit weniger nachgefragt und andererseits begrenzt die Quote den Gesamtabsatz. Diese negativen Impulse wurden noch verstärkt, als sich die Regierung mit dem „Gesetz zur Änderung der Förderung von Biokraftstoffen“ zur Absenkung der Biokraftstoffquote auf 5,25 Prozent für 2009 und einem Einfrieren auf 6,25 Prozent ab 2010 entschloss. Trotz erheblicher Widerstände sowohl aus der Branche als auch aus den Bundesländern passierte das Gesetz am 18. Juni 2009 den Bundestag.