EEG – Erneuerbare-Energien-Gesetz
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist der entscheidende Treiber für die positive Entwicklung der Erneuerbaren Energien im Stromsektor. Durch den darin garantierten Vorrang für erneuerbaren Strom bei der Einspeisung und die im Vorhinein festgelegten Vergütungssätze über eine Laufzeit von 20 Jahren hat der Bund sichere Investitionsbedingungen geschaffen und dadurch große Mengen an privatem Kapital für den Ausbau der Erneuerbaren Energien mobilisiert. Das EEG folgt dem Stromeinspeisungsgesetz nach, das bereits 1990 beschlossen wurde und am 1.1.1991 in Kraft trat. Darin wurde erstmals die systematische Förderung der Erneuerbaren Energien im Stromsektor festgeschrieben, indem eine Abnahmepflicht und Vergütung für regenerativ erzeugten Strom garantiert wurde.
Die Formulierung des EEG ist vor allem engagierten Parlamentariern zu verdanken, die trotz geringer Unterstützung des seinerzeit federführenden Wirtschaftsministeriums dieses innovative Instrument gestaltet und auf den Weg gebracht haben. Es trat schließlich am 1. April 2000 in Kraft. Anschließend wurde es zum 1. August 2004 und zum 1. Januar 2009 zweimal novelliert. Inzwischen wurde es in weit über 40 Ländern zur Vorlage für ähnliche Regelungen. In den ersten zehn Jahren seines Bestehens hat das EEG dazu geführt, dass sich der Anteil der Erneuerbaren Energien an der Stromversorgung in Deutschland annähernd verdreifacht hat. 2009 leisteten die Erneuerbaren so bereits einen Beitrag von über 16 Prozent zur Stromversorgung.
In der aktuellen Novelle des Gesetzes wurden die Vergütungssätze an aktuelle Entwicklungen angepasst und zusätzliche Anreize für die Fortentwicklung neuer Technologien geschaffen. Beispielsweise erhalten petrothermale Techniken in der Geothermie einen zusätzlichen Bonus. Ähnliches gilt für innovative Anlagen bei der Biogasaufbereitung. Die Sätze für Strom aus Photovoltaik wurden dagegen abgesenkt und die Degression in diesem Bereich erhöht. Damit trägt das Gesetz Effizienzfortschritten und Preissenkungen in der Photovoltaik Rechnung.
Zudem sieht das EEG 2009 drei wichtige Verordnungen vor. Während die Neuregelungen des sogenannten Ausgleichsmechanismus (früher "Wälzung") und der Systemdienstleistungen bereits auf den Weg gebracht wurden, konnte sich die große Koalition nicht auf ein Modell für die Förderung von Kombikraftwerken einigen. Der BEE hält ein solches Instrument für dringend erforderlich, um die bessere Systemintegration von Erneuerbarer Energie voranzutreiben.