Die deutsche Energiepolitik wird maßgeblich von der Bundesregierung bestimmt. Auch wenn die EU wichtige Regulierungsfragen bestimmt, gibt der Bund mit nationalen Entscheidungen den Weg für die Gestaltung unserer Energieversorgung vor. Der BEE vertitt in diesem Prozess die Interessen der Erneuerbare-Energien-Branche und steht der Politik beratend zur Seite. In seinem
Energiekonzept "Wege in die moderne Energiewirtschaft" hat der Verband Anforderungen an eine zukunftsfähige Energiepolitik bis 2020 formuliert.
Innerhalb der Bundesregierung sind mehrere Ministerien für die Energiepolitik zuständig. In erster Linie sind das Bundesministerium für Wirtschaft und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit mit Fragen der Energieversorgung, der Energiesicherheit und des Umwelt- und Klimaschutzes befasst. Zwischen beiden Häusern kommt es durchaus zu Differenzen, wenn es um Ausbau und Förderung der Erneuerbaren Energien geht.
Für die Bereiche Wärme und Verkehr ist das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung federführend. Von hier aus werden Maßnahmen zur energetischen Sanierung und zum Einsatz von Erneuerbarer Wärme ebenso eingeleitet wie beispielsweise Forschungsvorhaben im Bereich Elektromobilität.
Die wichtigsten Gesetze im Bereich der Erneuerbaren Energien sind auf Bundesebene das Erneuerbare-Energien-Gesetz (
EEG), das den Vorrang für erneuerbaren Strom und Vergütungssätze für deren Einspeisung festschreibt. Das Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz (
EEWärmeG) schreibt seit Januar 2009 einen definierten Anteil von regenerativer Wärmeproduktion für Neubauten vor. Damit sollen die Erneuerbaren in diesem Bereich bis 2020 mindestens einen Anteil von 14 Prozent erreichen. Die
Biokraftstoffgesetzgebung der letzten Jahre setzte widersprüchliche Signale und verhinderte so eine optimale Entfaltung der Branche.