In der Debatte um die wirkungsvollsten Instrumente für den Klimaschutz wird mit Verweis auf den europäischen Emissionshandel immer wieder behauptet, die Förderung der Erneuerbaren Energien über das
EEG und weitere Instrumente brächte nichts für den Klimaschutz. Denn die Obergrenzen für den CO
2-Ausstoß stünden im Rahmen des Emissionshandels unabhängig vom Ausbau der Erneuerbaren fest. Diese Behauptung trifft nicht zu. Die nationalen Zusagen, den Treibhausgasausstoß um einen bestimmten Anteil zu verringern, sind im Vorhinein geleistete Versprechen, die dann durch konkrete Maßnahmen eingelöst werden müssen. Dazu gehört allen voran der Ausbau der Erneuerbaren Energien.
Das EEG hat in Deutschland überhaupt erst dazu geführt, dass sich neue Technologien zur CO
2-freien Stromproduktion aus Erneuerbaren Energien schnell entwickelt haben und auch massenhaft eingesetzt werden. Damit schafft es die Voraussetzung, die Klimaschutzzusagen tatsächlich zu erfüllen. Denn mit jeder neuen Anlage, die Strom aus Erneuerbaren Energien erzeugt und damit Stromproduktion auf Basis fossiler Brennstoffe ersetzt, wird real CO
2 vermieden.
Richtig ist, dass der Emissionshandel nicht ausreichend auf die positiven Effekte des EEG abgestimmt ist; ebenso wenig auf die positiven Wirkungen weiterer Instrumente wie des KWK-Gesetzes oder des Marktanreizprogramms. Der BEE mahnt das schon seit Bestehen des europäischen Emissionshandels an. Die kommende Bundesregierung muss sich vehement dafür einsetzen, dass die im Emissionshandel festgelegten Emissionsobergrenzen jeweils dynamisch um die Mengen reduziert werden, die aufgrund anderer Instrumente eingespart werden. Ansonsten führt der Emissionshandel zu Mitnahmeeffekten, da die verpflichteten Unternehmen von Minderungsleistungen profitieren, die bereits vom Stromverbraucher über EEG und KWK-Gesetz finanziert werden.
Der europäische Emissionshandel soll dazu beitragen, die verbindlichen Klimaschutzziele aus dem Kyoto-Protokoll für die EU zu erreichen. Danach muss die Staatengemeinschaft ihren Treibhausgasausstieg bis 2012 gegenüber 1990 um 8 Prozent senken. Der EU-weite Emissionshandel basiert auf der Festlegung von verbindlichen Obergrenzen für den Ausstoß des Treibhausgases Kohlendioxid. Diese werden jeweils im Vorhinein für eine mehrjährige Handelsperiode festgelegt. Die Verschmutzungsrechte werden dann auf industrielle Großbetriebe aus den Bereichen Stromerzeugung, Eisen- und Stahlherstellung, Raffinerie, Glas- und Keramik- sowie Zelluloseproduktion aufgeteilt.
Stoßen die Unternehmen weniger CO
2 aus, als ihnen durch die Zertifikate zusteht, können sie die übrigen Zertifikate verkaufen. Benötigen sie umgekehrt mehr Verschmutzungsrechte als zugeteilt, müssen sie entsprechende Zertifikate zukaufen. So entsteht ein Handel, der dem CO
2-Ausstoß einen Preis verleiht und finanzielle Anreize setzt, Treibhausgase einzusparen. Der ökonomische Anreiz wird dadurch erhöht, dass die Menge der ausgegebenen Zertifikate von Handelsperiode zu Handelsperiode gesenkt wird.