1990 wurde mit dem Stromeinspeisegesetz zum ersten Mal die Einspeisung von Strom aus Anlagen mit Erneuerbarer Energie ins öffentliche Netz gesetzlich geregelt. Damit begann der kontinuierliche Ausbau der Erneuerbaren Energien im Stromsektor, der sich mit der Verabschiedung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) zehn Jahre später erheblich beschleunigte. 2010 deckten die Erneuerbaren Energien bereits rund 17 Prozent des deutschen Strombedarfs. Damit hat sich ihr Anteil innerhalb von zehn Jahren fast verdreifacht. Die Zielvorgabe der EU-Stromrichtlinie von 2001, den Anteil der Erneuerbaren an der Stromproduktion bis 2010 auf 12,5 Prozent zu steigern, wurde bereits 2007 überschritten.
Es kommt jetzt darauf an, den zügigen Ausbau der Erneuerbaren Energien im Stromsektor fortzusetzen. Die Bundesregierung will ihren Anteil bis 2020 auf mindestens 35 Prozent erhöhen, bis 2030 soll die Hälfte des Strombedarfes durch regenerative Quellen gedeckt werden. Die deutsche Branche der Erneuerbaren geht von einem schnelleren Ausbau aus. Experten aus den zusammengeschlossenen Verbänden und Unternehmen haben im Januar 2009 die Branchenprognose
"Stromversorgung 2020" für die Stromversorgung in Deutschland im Jahr 2020 vorgelegt. Unter der Annahme, dass günstige Rahmenbedingungen für die Erneuerbaren Energien fortbestehen, werden sie 2020 bereits einen Anteil von 47 Prozent am deutschen Stromverbrauch decken.
Entscheidende Voraussetzung für diese positive Entwicklung ist aus Sicht der Branche, dass weder zusätzliche Kohlekraftwerke gebaut noch die Laufzeiten von Kernkraftwerken verlängert werden. Denn unflexible Großkraftwerke, die aus ökonomischen und technischen Gründen auf Dauerbetrieb ausgelegt sind, liefern zu viel Strom unabhängig von der aktuellen Nachfrage und verstopfen so die Netze. Sie passen auch rein technisch nicht zu den Anforderungen der immer stärker werdenden Erneuerbaren Energien, da sie sich nur schlecht kurzfristig regeln lassen. Um das variable Stromangebot aus Wind- und Solarenergie bedarfsgerecht zu ergänzen, sind für den Übergangszeitraum vielmehr kleinere und flexiblere Kraftwerkseinheiten notwendig.