Rund 50 Prozent des gesamten Energieverbrauches fließen in die Wärmeerzeugung. Hier liegt ein großes Potenzial für den Einsatz Erneuerbarer Energie und damit auch für den Klima- und Umweltschutz. Für die dezentrale Wärmeerzeugung kommen vor allem die Solarthermie, der Einsatz von Bioenergie in Form von Holz, biogenen Reststoffen oder Biogas sowie die Nutzung der Erd- und Umweltwärme in Frage. Bisher ist der Anteil der Erneuerbaren Energien im Wärmemarkt noch relativ gering. Ihr Anteil betrug im Jahr 2009 erst 8,4 Prozent. Das heißt über 90 Prozent der Wärme in Deutschland werden immer noch mit fossilen Energieträgern erzeugt.
Das Integrierte Energie- und Klimaprogramm der Bundesregierung sieht vor, bis 2020 den Anteil der Erneuerbaren am Wärmemarkt auf 14 Prozent zu erhöhen. Bis 2050 soll dann die Hälfte des Wärmebedarfes durch regenerative Energien gedeckt werden. Um diese Ziele zu erreichen, hat die große Koalition zum Jahresbeginn 2009 das Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz (EEWärmeG) auf den Weg gebracht, das einen verpflichtenden Anteil regenerativer Wärme für Neubauten vorsieht.
Neben diesem ordnungsrechtlichen Ansatz verfolgt die Bundesregierung mit dem Marktanreizprogramm einen aktiven Förderansatz. Das Programm stellt Zuschüsse für den Einbau bzw. die Nachrüstung von wärmeerzeugenden Anlagen zur Verfügung, die sich aus regenerativen Quellen speisen. Dieses haushaltsfinanzierte Förderinstrument gibt gute Anreize für Hausbesitzer, auf Erneuerbare Energie zu setzen. Seine Wirksamkeit ist jedoch durch den finanziellen Rahmen begrenzt. 2008 betrug das Fördervolumen 350 Millionen Euro. Für 2009 wurde der Betrag auf bis zu 500 Millionen Euro angehoben. Wesentlicher Nachteil dieses Instrumentes ist, dass seine reale Ausstattung von der aktuellen Haushaltslage abhängig ist.
Nach Ansicht des BEE müssen Energieeffizienz und der Anteil Erneuerbarer Wärme im Gebäudebereich deutlich erhöht werden. Insbesondere bei Albauten, die über 85 Prozent des gesamten Gebäudebestandes ausmachen, gibt es einen erhöhten Handlungsbedarf. Der BEE hat daher gemeinsam mit dem Bundesindustrieverband Deutschland Haus-, Energie- und Umwelttechnik (BDH) eine Resolution verabschiedet, die den Weg für einen zügigen Umbau der Energieversorgung im Wärmesektor weist.
Daneben plädiert der BEE ähnlich wie im Stromsektor für ein langfristig wirksames und haushaltsunabhängiges Förderinstrumente für Erneuerbare Wärme. Durch ein Umlageverfahren jenseits des Steueraufkommens würden Investitionsanreize für den Einbau regenerativer Heizungstechnik verlässlich und kontinuierlich wirken - mit erheblichen positiven Folgen. Denn deren Ausbau ist in Kombination mit der energetischen Gebäudesanierung nicht nur praktizierter Klimaschutz, sondern auch ein effizientes Konjunkturprogramm, von dem insbesondere der mittelständische Anlagenbau und das Handwerk profitieren.
Werden die politischen Rahmenbedingungen jetzt richtig gesetzt, kann der Anteil der Erneuerbaren an der Wärmeversorgung bis 2020 deutlich schneller steigen, als von der Bundesregierung angepeilt. Ein Regenerativ-Anteil von 25 Prozent ist möglich, wie die
Prognose der Erneuerbare Energienbranche für den Wärmesektor zeigt.