November 2007. Der Bundesverband Erneuerbare Energie begrüßt die geplante Verschärfung der Anforderungen der Energieeinsparverordnung, trägt diese doch dazu bei, den Energiebedarf von Wohn- und Nichtwohngebäuden einzuschränken. Auch hält der BEE es für sinnvoll, die gleichen Reduzierungen des Primärenergiebedarfs sowohl für den Neubau als auch für den Bestand vorzusehen.
November 2007. Das Vorhaben, beim weiteren Ausbau der Biokraftstoffnutzung in Deutschland stärker die Treibhausgasminderung als nur das Volumen zu berücksichtigen (Dekarbonisierung), wird vom BEE unterstützt. Bei dem vorgelegten Gesetzentwurf sind jedoch zwei Punkte zu korrigieren, bzw. zu berücksichtigen.
November 2007. Der Bundesverband Erneuerbare Energie befürwortet die Definition von Mindestnachhaltigkeitskriterien für Biomasse, die mit dem jetzt vorgelegten Entwurf einer Biomasse-Nachhaltigkeitsverordnung für den Biokraftstoffbereich eingeleitet wird.
November 2007. Neben Anstrengungen, den Kraftstoffverbrauch beispielsweise durch den Einsatz effizienterer Kraftfahrzeugtechnik zu reduzieren, ist der Einsatz von Biokraftstoffen derzeit die einzige in nennenswertem Umfang zur Verfügung stehende Möglichkeit, den klimaschädigenden CO2-Ausstoß des Mobilitätssektors zu reduzieren. Wie in allen Verwendungsbereichen (Strom, Wärme, Mobilität) unterstützt der Bundesverband Erneuerbare Energie dabei vorrangig den Einsatz heimischer Biomassen.
Oktober 2007. Alle Ziele sind notwendig und müssen erreicht werden. Sie haben jeweils für sich einen Sinn und sind nicht in einer hierarchischen Abhängigkeit zueinander zu sehen. Schon gar nicht ist das Klimaziel den anderen Zielen übergeordnet, wie es einige Akteure heute gelegentlich behaupten. Denn obwohl der Ausbau erneuerbarer Energien der effizienteste und kostengünstigste Weg der Reduzierung von Treibhausgasen ist, ist dies nicht das einzige Argument zum Aufbau einer regenerativen Energieversorgung.
August 2007. Das BMU kommt in seinem Entwurf des EEG-Erfahrungsberichts zum richtigen Schluss: „Das EEG stellt das wichtigste und erfolgreichste Instrument zum Ausbau der Erneuerbaren Energien im Strombereich dar“.
Mai 2007. Die Staats- und Regierungs-Chefs der Europäischen Union haben sich auf ein verbindliches Ziel von mindestens 20% Erneuerbarer Energien am gesamten Energieverbrauch und einem Biokraftstoffanteil von mindestens 10% bis zum Jahr 2020 verständigt. Damit der politischdemonstrative Erfolg der erstmaligen Festlegung eines verbindlichen Ausbausziels für Erneuerbare Energien eine echte Dynamik zur Zielerreichung entfaltet, müssen nun zügig die notwendigen Umsetzungsschritte folgen.
Januar 2007. Der BEE und seine Mitgliedsverbände begleiten den energiepolitischen Prozess innerhalb der EU und der G8-Staaten aufmerksam, jedoch mit zunehmender Sorge. Die EU-Kommission wird in ihrem „Energiepaket“ falsche und aus Sicht der Erneuerbare-Energien-Branche unzureichende Weichenstellungen vornehmen. Die Entwicklung der Erneuerbaren Energien droht zu Gunsten so genannter „kohlenstoffarmer“ Technologien („low carbon“) gebremst zu werden.