Juni 2008. Grundsätzlich begrüßt der BEE den Versuch der Bundesregierung, das historisch gewachsene Umweltrecht zusammenzuführen, klarer zu strukturieren und somit zu größerer Transparenz beizutragen. Die Bedeutung der Erneuerbaren Energien für den Klimaschutz und damit für den Umweltschutz ist unseres Erachtens in der Bundesregierung unbestritten. Nicht zuletzt deshalb hat sich die Bundesregierung in der EU für ein verbindliches Ausbauziel für Erneuerbare Energien eingesetzt.
Mai 2008. Antworten des BEE und seiner Mitgliedsverbände im Rahmen der öffentlichen Anhörung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung „Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich und zur Änderung damit zusammenhängender Vorschriften“
Mai 2008. Ein Vorschlag zur Ergänzung des §29 EEG – Kabinettsentwurf um einen „Integrationsbonus“ mit dem Ziel einer verbesserten Netz- bzw. Systemintegration Erneuerbarer Energien ohne volkswirtschaftliche Mehrkosten.
April 2008. Der BEE bezieht sich insbesondere auf den im Integrierten Klima- und Energieprogramm der Bundesregierung enthaltenen Prüfauftrag, ob bei einem gravierenden Verstoß gegen eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung zur Einhaltung bzw. Nachrüstung energetischer Standards ein prozentuales Kürzungsrecht der Miete in der Heizkostenverordnung geschaffen werden kann.
April 2008. Kern des Gesetzentwurfs (EEWärmeG) ist die Einführung einer anteiligen Nutzungspflicht für Erneuerbare Wärmeenergie in Neubauten. Darüber hinaus enthält er die Absichtserklärung, die Mittel des Marktanreizprogramms (MAP) auf bis zu 500 Mio. Euro aufzustocken. Der Entwurf enthält keine Vorgaben für die Nutzung Erneuerbare Wärmeenergien im Gebäudebestand oder ihren Einsatz in Großanlagen.
April 2008. Die Kommission hat zur Reduzierung der Kosten des Ausbaus erneuerbarer Energien in Europa unter der Bezeichnung „Handel“ einen flexiblen Mechanismus vorgeschlagen. Mitgliedstaaten, die dies wollen, soll es damit ermöglicht werden, einen Teil der nationalen Ziele in anderen Mitgliedstaaten zu erfüllen.
Februar 2008. Der BEE sieht im EEG die Grundlage für den Erfolg Deutschlands beim Ausbau der Erneuerbaren Energien im Stromsektor. Es schafft Investitionssicherheit, unterstützt in optimaler Weise den Marktzutritt neuer Akteure in den Strommarkt und führt damit zu mehr Wettbewerb und verbraucherfreundlichen Preisen. Mit der anstehenden Novellierung des EEG muss der weitere Ausbau Erneuerbarer Energien beschleunigt werden, um Verpflichtungen im Klimaschutz zu erfüllen und Deutschlands Position als Technologieführer im Bereich der Zukunftsenergien zu sichern.
Januar 2008. Die EU hat im Frühjahr 2007 das verbindliche Ziel beschlossen, bis 2020 mindestens 20% des Energieverbrauchs aus erneuerbaren Quellen abzudecken. EU-Kommission und die Regierungen der 27 Mitgliedstaaten diskutieren derzeit über geeignete Instrumente, mit denen dieses Ziel möglichst effizient und gerecht erreicht werden soll.
Januar 2008. Zertifikate-Handel für Erneuerbare Energien ist bürokratisch, teuer und ineffizient - Die EU-Kommission will am 23. Januar den Entwurf einer Gesamtrichtlinie zur Erreichung des Ziels von 20% Erneuerbaren Energien bis 2020 vorlegen. Nach dem jetzt bekannt gewordenen Entwurf ist nun doch die Einführung eines Zertifikate-Handels geplant. Die deutsche EE-Branche lehnt dies entschieden ab, weil dadurch erfolgreiche Fördersysteme wie das deutsche EEG ausgehöhlt und der Ausbau erneuerbarer Energien insgesamt zu Gunsten der großen Energiekonzerne verteuert würde.