Dezember 2009. Die Durchführungsverordnung zur Verordnung zur Weiterentwicklung des bundesweiten Ausgleichsmechanismus (AusglMechV) regelt die Details der Vermarktung von Strom aus Erneuerbaren Energien. Der BEE kommentiert die Vorschläge der Bundesnetzagentur (BNetzA) dazu.
Juni 2009. In der kommenden Legislaturperiode müssen die Weichen dafür gestellt werden, dass die Erneuerbaren Energien ihren Beitrag zur Versorgungssicherheit in allen Bereichen – Strom, Wärme und Mobilität – weiter ausbauen können und dass Erneuerbare-Energien-Unternehmen aus Deutschland auch auf neuen, schnell wachsenden Exportmärkten die Nase vorn behalten. Hierzu sind Rahmenbedingungen erforderlich, die es der vorrangig mittelständischen Struktur der Branche erlauben sich weiterzuentwickeln. Der BEE hat dazu seine Kernforderungen für die Bundestagswahl 2009 abgeleitet.
April 2009. Der BEE begrüßt ausdrücklich, dass die Erneuerbaren Energien zunehmend nicht mehr nur in der Energiepolitik auf Bundesebene sondern auch in mehr und mehr Bundesländern eine immer wichtigere Rolle einnehmen. Deshalb ist es aus unserer Sicht umso erstaunlicher, dass bei den Einzelgesetzen des ehemaligen Umweltgesetzbuches (UGB), die derzeit in den Ausschüssen des Bundesrates beraten werden, die Bedeutung der Erneuerbaren Energien für den Klima-, Umwelt- und Naturschutz nicht ausreichend verankert ist.
April 2009. Der bisherige bundesweite Ausgleichsmechanismus dient dazu, regional unterschiedliche Belastungen der Verbraucher zu vermeiden. Er organisiert die gleichmäßige Verteilung der EEG-Differenzkosten auf alle Stromverbraucher. Gleichzeitig erhält jeder Verbraucher denselben Anteil EEG-Strom. Diese Regelung hat sich grundsätzlich bewährt. Die Weiterentwicklung des bestehenden Systems wird vom BEE jedoch begrüßt, da sie Möglichkeiten bietet, die Effizienz und Transparenz des Ausgleichsmechanismus zu erhöhen.
März 2009. Aufgrund des bereits eingetretenen Verzugs gegenüber dem Inkrafttreten des EEG 2009 sowie der nicht absehbaren Aufnahme von technischen Anforderungen, die deutlich über die geltenden Richtlinien der Netzbetreiber hinausgehen, hält der BWE eine Veränderung von Fristen für unbedingt notwendig. Darüber hinaus sind weitere Details zu ergänzen und zu verändern.
März 2009. Mit dem vom ISET und weiteren beteiligten Instituten erarbeiteten Vorschlags eines Kombikraftwerksbonus soll die für die Integration einer wachsenden Strommenge aus Erneuerbaren Energien notwendige Technologieentwicklung und -erschließung angereizt und forciert werden. Mit einem besseren Zusammenspiel der fünf Erneuerbaren Energieträger wird die vorhandene Netzkapazität effizienter ausgenutzt und die Verlässlichkeit der Erneuerbaren Energien weiter erhöht.
Februar 2009. Die Agentur für Erneuerbare Energien beleuchtet die Bedeutung des EEG und des europäischen Emissionshandels für den Klimaschutz und nimmt zu vermeintlichen Widersprüchen zwischen den beiden Instrumenten Stellung.
Februar 2009. Mit jeder neuen Anlage, die Strom aus Erneuerbaren Energien erzeugt und damit Stromproduktion auf Basis fossiler Brennstoffe vermeidet, wird real CO2 vermieden. Was fehlt, ist die Anpassung des Emissionshandels an diese Leistung der Erneuerbaren Energien. Das mahnt der BEE schon so lange an, wie es den Emissionshandel gibt.