In Gesetzgebungsverfahren und beim Erlass von Bestimmungen und Verordnungen wird der BEE als Fachverband nach seiner Bewertung gefragt. Er äußert sich dazu in Form von offiziellen Stellungnahmen. Auch zu öffentlichen Debatten und politischen Vorhaben positioniert sich der BEE.
September 2011. Der BEE begrüßt aufgrund der hohen Bedeutung des Gasnetzes für die Transformation des Energiesystems, dass eine breite und öffentliche Diskussion der eingehenden Parameter durchgeführt wird. Da Gas (Erdgas, Biogas oder Gas aus Erneuerbaren Energien) in allen Energiesektoren (Strom, Wärme und Mobilität) Verwendung findet, verweisen wir an dieser Stelle für den Strombereich auf unsere Stellungnahme zum Konsultationsverfahren der BNetzA über die Eingangsdaten des Szenariorahmens für den Netzentwicklungsplan 2012. Der BEE verweist darüber hinaus in seiner Stellungnahme auf zwei Punkte: den Neubaubedarf von Gaskraftwerken sowie den Gasbedarf im Gebäudesektor.
September 2011. Der BEE stellt zur Anfrage des Bayerischen Staatsministers fest, dass die Errichtung von PV-Freiflächen- und Windenergieanlagen sehr wohl einen Eingriff in Natur und Landschaft darstellen kann und deshalb gemäß der Eingriffsregelung ausgeglichen werden sollte. Diese Tatsache wird von allen Seiten in der EE-Branche akzeptiert. Die Forderung Photovoltaik- und Windkraftanlagen generell von der Kompensationspflicht nach dem Naturschutzrecht zu befreien, wird vom BEE und seinen Mitgliedsverbänden nicht unterstützt.
August 2011. Der BEE begrüßt aufgrund der zentralen Bedeutung des Netzum- und -ausbaus für die Transformation des Energiesystems, dass eine breite und öffentliche Diskussion der eingehenden Parameter durchgeführt wird. Allerdings bestehen nach Auffassung des Verbandes erhebliche Zweifel daran, dass die gewählten Szenarien tatsächlich auf die Verwirklichung der energie- und klimapolitischen Ziele der Bundesregierung ausgerichtet sind. Zudem fehle es an der Darstellung verschiedener Maßnahmen zur Reduktion des Netzausbaubedarfs ebenso wie an einem stärker dezentral und lastnah ausgerichteten Kraftwerkspark und dem entsprechend abgebildeten Ausbaumodell für die Erneuerbaren Energien.
Juni 2011. Nach Einschätzung des BEE reicht der Gesetzentwurf zur Novellierung des EEG für die vielfach in Gesellschaft, Wirtschaft und Politik geforderte Einleitung einer Energiewende nicht aus. Hinsichtlich Investitionssicherheit für die Akteure der Branche sowie die bessere Systemintegration steigender Anteile an Strom aus Erneuerbaren Energien bleibt der vorliegende Referentenentwurf weit hinter den Erwartungen zurück und droht die notwendige Energiewende sogar unnötig zu verlangsamen. Die Branche fordert daher wesentliche Anpassungen und Verbesserungen.
Mai 2011. Der BEE wurde aufgefordert, Stellung zum Entwurf zur Änderung der Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) zu nehmen. In seiner Bewertung konzentriet sich der BEE u.a. auf erhöhte Transparenz hinsichtlich der Kraftwerkseigenschaften sowie erfolgter Abregelungen. Außerdem macht er Vorschläge zu Fragen der Speicherung, des Lastmanagements und des Verbraucherschutzes.
April 2011. BEE-Präsident Dietmar Schütz präsentierte bei der öffentlichen Anhörung der von der Regierung einberufenen Ethikkomission "Sichere Energieversorgung" die Eckdaten für einen schnellen Ausstieg aus der Kernenergie und einen schnellen Umstieg auf Erneuerbare Energien.