Mit dem Vorschlag für einen Europäischen „Green Deal“ will die Kommission den Weg bereiten für eine umfassende Transformation Europas zum ersten treibhausgasneutralen Kontinent der Welt. Die Corona-Krise darf dieses zentrale Projekt nicht aufhalten oder verzögern. Im Gegenteil: Es gilt, die notwendigen Anstrengungen, Investitions- und Rettungsprogramme zu nutzen, um die Umgestaltung zu einer nachhaltigen, resilienten und auf die Zukunft ausgerichtete Wirtschaftsweise zu beschleunigen und so die Ziele des Pariser Klimaschutzabkommens noch zu erreichen. Ein solches Vorgehen bietet die einmalige Chance, der Klimakrise mit Hinblick auf planetare Grenzen entgegenzuwirken und gleichzeitig nachhaltigen Wohlstand und Arbeitsplätze in einer klimaneutralen Welt zu schaffen. Insbesondere die Genese technologischer Innovationen für den Export und der sich daraus ergebende volkswirtschaftliche Mehrwert für ganz Europa sind ein großer Gewinn für Deutschland, der nur durch eine ambitionierte Umsetzung der Vorhaben erzielt werden kann.
Der Bundesregierung kommt mit der Übernahme der EU-Ratspräsidentschaft im zweiten Halbjahr 2020 die große Verantwortung zu, das Projekt European Green Deal aktiv voranzutreiben und mitzugestalten. Es liegt an ihr sicherzustellen, dass der Green Deal nicht unter die Räder des Wiederaufbaus nach der Corona-Pandemie gerät, sondern als Ausweg aus der Krise verstanden wird. Wir dürfen diese einmalige Chance eines grünen Neustarts für die notwendige Transformation nicht verstreichen lassen. Von zentraler Bedeutung im 2. Halbjahr wird es sein, im Rat eine aktive Unterstützung für die Erhöhung der EU-THG-Minderungsziele für 2030 und das Ziel der vollständigen Treibhausgasneutralität bis spätestens 2050 zu erreichen und damit den Weg frei zu machen für den Kern des European Climate Law.
Im Sinne der wiederholten Festlegungen von Bundeskanzlerin Merkel muss ein Mindestziel für Minderungen von 50-55% Leitlinie der Verhandlungen sein. Um der europäischen Verpflichtung im Rahmen des Pariser Klimaübereinkommens gerecht zu werden, müsste sogar eine Minderung von 65% angestrebt werden, wie durch das UN-Umweltprogramm berechnet1 und auch bereits von Teilen des Europäischen Parlaments gefordert2. Diese Ziele sollten auch die Debatten rund um Konjunkturmaßnahmen zur Wiederbelebung der Wirtschaft leiten. Sowohl auf nationaler3 als auch europäischer4 Ebene mehren sich die Stimmen aus Mittelstand und Industrie, die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen und europäischen Unternehmen durch einen ambitionierten Green Deal zu sichern und zu steigern.
Vor diesem Hintergrund sollte die Bundesregierung unbedingt einen Schwerpunkt auf die Umgestaltung der Energieversorgung im Sinne des Green Deal setzen. Ein europäischer Regulierungsrahmen für gemeinsame Wind-Offshore-Projekte ist ein notwendiger Schritt in die richtige Richtung, der mit einer entsprechenden Ausgestaltung der Regulatorik und des Ausschreibungsdesigns unterlegt werden sollte. Deshalb dürfen andere Bereiche der erneuerbaren Energien jedoch nicht außer Acht gelassen werden: Windenergie an Land, Solarenergie und die Nutzung der flexiblen Bioenergie müssen für die notwendige Transformation hin zu einem zu 100 Prozent von Erneuerbaren Energien getragenen Energiesystem ebenso vorangetrieben werden wie der koordinierte Netzausbau und -anschluss, die Schaffung von Speicherkapazitäten, das Verbessern marktwirtschaftlicher Rahmenbedingungen und der Einsatz klimafreundlicher Technologien im Verkehrs- und Wärmebereich sowie die Modernisierung des europäischen Gebäudebestands. Nur so ist das Ziel einer europaweiten Treibhausgasneutralität zu erreichen und nur so kann verhindert werden, dass Maßnahmen gegen die Corona-Krise uns zurück in eine fossile Vergangenheit anstatt in eine klimafreundliche Zukunft führen.
Die Bundesregierung sollte ihre Ratspräsidentschaft nutzen, die notwendigen Beschlüsse herbeizuführen und Zweifler zu überzeugen. Der BEE und die unterzeichnenden Verbände legen im folgenden Handlungsempfehlungen vor, mit denen die Bundesregierung den Herausforderungen angemessen begegnen kann.
Die Corona-Pandemie ist in ihren Auswirkungen auf Gesellschaft und Wirtschaft historisch. Doch jede Krise birgt Chancen. Daher gilt es jetzt, in Deutschland und Europa den wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Neustart zu organisieren. Nie war die Chance politischer Entscheidungsträger größer, nun die Weichen richtig zu stellen.
Der wirtschaftliche Einbruch übertrifft die bisherigen Erfahrungen aus der Finanzmarktkrise bei weitem. Doch auch die umfassenden Rettungspakete, Staatshilfen und Unterstützungsmaßnahmen zur Abfederung der Auswirkungen der Pandemie überschreiten die Ausgaben in der Finanzmarktkrise deutlich. Auch in der gesamten EU werden umfangreiche finanzielle Hilfen auf den Weg gebracht. Jetzt gilt es den wirtschaftlichen Aufbruch auch in Europa zu nutzen, um die notwendige Transformation der Wirtschaft voranzutreiben anstatt ein Wiederaufleben von fossilen, nicht nachhaltigen Strukturen zu finanzieren. Auch die wachsenden Alarmzeichen der sich verschärfenden Klimakrise lassen ein Weiter so nicht zu. Denn auch diese Krise muss umfassend und kraftvoll angegangen werden und schon bei der Konzeption von Post-Corona-Maßnahmen als Leitbild dienen.
Deutschland und Europa können aus dieser Krise mit neuen Möglichkeiten hervorgehen. Unser Wirtschaftssystem kann widerstandsfähiger und nachhaltiger werden, was angesichts der fortschreitenden Klimakrise zwingend erforderlich ist. Die umfassenden finanziellen Ressourcen, die auf europäischer Ebene und in den Mitgliedstaaten eingesetzt werden, müssen daher für eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung genutzt werden.
Die grundlegende ökologische Modernisierung der europäischen Industrie- und Wirtschaftsstruktur ist ebenso ein Muss wie eine Chance, denn sie verbindet die Interessen heutiger mit zukünftigen Generationen. Ein Wiederaufbau alter Strukturen ermöglicht keine nachhaltige, krisenfeste Stabilität. Es gilt jetzt, die Weichen für Innovationsstärke und Zukunftsfähigkeit zu stellen, für saubere Technologien und verlässliche Versorgung. Dafür braucht es ein Transformationsprogramm für ganz Europa, von dem auch Deutschland massiv profitieren kann. Ein wichtiger Eckpfeiler sind die Maßnahmen im Bereich der Energiewirtschaft, da von ihnen Impulse in alle Wirtschaftsbereiche ausgehen. Wir begrüßen daher, dass die Kommission unter dem Titel “Next Generation EU” einen Entwurf für ein umfassendes Konjunkturprogramm für Europa vorgelegt hat, das die zentralen Handlungsfelder des Green Deals zu den Leitlinien der europäischen Recovery Strategie macht.
Zu einer Ausgestaltung von Konjunkturprogrammen zur Bewältigung der Corona-Krise gehören folglich Investitionen in eine auf Erneuerbaren Energien beruhende wirtschaftende Industrie, intelligente Sektorenkopplung und nachhaltige Mobilität sowie die Modernisierung des Gebäudebestands. Aber auch die Digitalisierung ist zurecht ein wichtiger Fokus der aktuellen Wiederaufbauvorschläge, da dieses eine zentrale Voraussetzung für die effiziente Organisation der zukünftigen, im Wesentlichen auf Erneuerbaren aufbauenden Energiesysteme ist.
Ein kurzfristiges Konjunkturpaket bietet die Möglichkeit diese wichtigen Handlungsfelder und Vorhaben des Green Deals bereits frühzeitig umzusetzen und gleichzeitig Wertschöpfung und Arbeitsplätze zu generieren. Der deutschen Ratspräsidentschaft kommt dafür eine herausragende Bedeutung zu. Auf die zügige und ambitionierte Beschlussfassung über die verschiedenen Elemente des Green Deal und Umsetzung muss die deutsche Ratspräsidentschaft einen Schwerpunkt legen, dabei mit gutem Beispiel zu Hause voran gehen und ihn ins Zentrum kurzund langfristig anzulegender Konjunkturpakete stellen. Wenig hilfreich sind hierbei klimapolitisch kontraproduktive nationale Maßnahmen, wie z. B. das Kohleausstiegsgesetz, das durch die Nicht-Umsetzung der Beschlüsse der Kohle-Kommission veraltete Technologien künstlich am Markt halten wird.
Die Gewährung kurzfristiger staatlicher Kredite und Bürgschaften in der Corona-Krise hilft dabei, Liquiditätsengpässe zu überbrücken und Unternehmensinsolvenzen zu verhindern. Zur Sicherstellung der Ausrichtung von Finanzströmen aller Art auf nachhaltiges Wachstum und zu einer klimaneutralen Wirtschaft kommt dem Anlegen von Nachhaltigkeitskriterien für Investitionen bereits heute eine wichtige Rolle zu. Bei der Vergabe von mittel- bis langfristigen Krediten und Begünstigungen durch die öffentliche Hand zur Bekämpfung der Folgen der Corona-Pandemie muss daher sichergestellt werden, dass diese an die Anforderungen der Taxonomie-Verordnung geknüpft werden. Darüber hinaus müssen entsprechende Anpassungen auch in den Prozess der Überarbeitung europäischer Beihilfeleitlinien eingespeist werden, um eine langfristige Ausrichtung öffentlicher Gelder auf die ökologische Modernisierung der europäischen Industrie- und Wirtschaftsstruktur sicherzustellen.
Ob die Umsetzung und Weiterentwicklung der Vorhaben des Green Deals in den kommenden Monaten und Jahren erfolgreich weitergeht, hängt stark davon ab, dass nicht nur Deutschland, sondern die Mehrheit der EU-Mitgliedsstaaten sich auch vor wirtschaftlichen Aspekten dazu verpflichten ambitionierte Zielsetzungen ernsthaft zu verfolgen. Hier kommt es auf eine solidarische Krisenbewältigung an, die den Wiederaufbau der europäischen Wirtschaft nicht trotz, sondern gerade durch die ökologische Ausrichtung erfolgreich gestaltet. Dabei kommt der deutschen Bundesregierung im Rahmen der Ratspräsidentschaft im zweiten Halbjahr 2020 eine außerordentliche Verantwortung zu.
Der BEE und die unterzeichnenden Verbände begrüßen, dass die Europäische Kommission im Rahmen des European Green Deal einen Entwurf über eine europäische Industriestrategie zur Ausrichtung der Wirtschaft mit Blick auf zukünftige Herausforderungen, insbesondere in den Bereichen Emissionsminderung, globale Wettbewerbsfähigkeit und Digitalisierung vorgelegt hat. Als einem der bedeutendsten Wirtschaftsräume und Emittenten von THG-Emissionen kommt der EU und ihrer Wirtschaft eine Schlüsselrolle als Treiber zum Erreichen der Ziele des Abkommens von Paris zu. Unter allen Mitgliedsstaaten trägt insbesondere Deutschland mit seiner leistungsstarken Wirtschaft einen großen Teil zu den Emissionen bei. Die Dekarbonisierung des gesamten Kontinents bis 2050, wird jedoch erst durch angemessene wirtschaftspolitische Rahmenbedingungen zum Wachstumsmotor für Deutschlands und Europas Wirtschaft. Aktuelle Studien zeigen, dass umfangreiche Investitionen in die Transformation des Energiesystems einen erheblichen Zuwachs an Arbeitsplätzen, insbesondere im Bereich der Erneuerbaren Energien, zur Folge haben. Erneuerbare Energien können für viele europäische Länder, die sich im Zuge der aktuellen Krise mit steigender Arbeitslosigkeit konfrontiert sehen, zu einem essenziellen Wachstumsimpuls werden. Wachsende europäische Märkte für erneuerbare Energien werden die Exportmöglichkeiten für deutsche Hersteller und andere mit erneuerbaren Energien verbundene Branchen entlang der gesamten Wertschöpfungskette erheblich verbessern.
Der Vorschlag der Kommission erkennt daher folgerichtig, dass die nächsten fünf Jahre entscheidend für wichtige Weichenstellungen zum Erhalt und Ausbau von Wertschöpfungsketten, Arbeitsplätzen und Innovationspotenzial in Europa sind. Zentral dafür sind Maßnahmen für einen zügigen Ausbau Erneuerbarer Energien und ihre schnellstmögliche Anwendung in allen Sektoren. Nur durch ambitionierte Maßnahmen mit dem Ziel einer Transformation hin zu einer klimaneutralen Wirtschaft kann die globale Wettbewerbsfähigkeit der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten langfristig sichergestellt werden. Ein entschlossenes und zügiges Handeln im Rahmen einer europäischen Industriestrategie ist notwendig, damit sowohl Industrie als auch kleine und mittlere Unternehmen in Zukunft weiterhin ihren Beitrag zu Wachstum und Wohlstand leisten können.
Deutschland hat die Chance, zu zeigen, dass Wohlstand, Industrie, Klimaschutz und Nachhaltigkeit gemeinsam funktionieren und dass Menschen, Umwelt und Wirtschaft davon profitieren. Dafür müssen wir jetzt auf europäischer Ebene die Grundlage schaffen. In diesem Kontext rufen wir die Bundesregierung dazu auf, eine schnelle Entwicklung und Stärkung der Erneuerbaren Energie Branche bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Transformation der europäischen Industrie in den Mittelpunkt zu rücken. Die aktuell vorliegende Strategie unterschätzt die Potentiale noch erheblich.
Eine Konzentration auf die energieintensiven Sektoren, u.a. eine CO2-freie Stahlproduktion, ist wichtig. Dabei darf jedoch nicht vergessen werden, dass die Dekarbonisierung aller anderen Sektoren für das Ziel der Klimaneutralität gleichermaßen relevant ist und daher mit der gleichen Aufmerksamkeit und Geschwindigkeit angegangen und umgesetzt werden sollte. Darüber hinaus sollten Deutschland und die Europäi- sche Union eine proaktive und führende Rolle bei der Entwicklung klimafreund- licher Technologien anstreben und gemeinsam mit allen relevanten Interessen- gruppen Leitmärkte entwickeln. Leider bleibt die derzeitige Strategie zu unspezi- fisch, da sie nicht eindeutig auf die Entwicklung und Stärkung der Branche für erneu- erbare Energien abzielt. Dieser Fokus könnte eine Schlüsselkomponente sein, nicht nur für eine nachhaltige Energieversorgung, sondern auch für die erfolgreiche Etablie- rung einer grünen Industriepolitik und einer Verknüpfung von Recovery-Maßnahmen im europäischen Kontext mit der Industriestrategie.
Vor dem Hintergrund des notwendigen Wiederaufbaus steht die Stärkung der Branche für erneuerbare Energien für die Schaffung nachhaltiger Werte, die langfristige Sicherung von Arbeitsplätzen und ein Innovationspotenzial, das Deutschland und Europa nicht den globalen Wettbewerbern überlassen sollten. Unternehmen der erneuerbaren Energien verfügen nicht nur im Bereich der Hersteller über ein hohes Maß an Kompetenz, sondern auch in Bezug auf Energienetze und die Gesamtsteuerung des Energiesystems. Eine europäische Industriestrategie muss sich auf dieses Potenzial konzentrieren, um an der Spitze des dynamischen Wachstums auf den Weltmärkten für erneuerbare Energien zu stehen.
Der von der Kommission vorgeschlagene Grenzausgleichsmechanismus zur Vermeidung von Carbon Leakage ist ein interessanter Ansatz, um auch jenseits von Europa Anreize für eine Dekarbonisierung der Wirtschaft zu schaffen und Wettbewerbsnachteile für die europäische Wirtschaft zu vermeiden. Die Entwicklung eines solchen Mechanismus muss dabei im Einklang mit den WTO-Handelsregeln stehen. Lifecycle- Management-Ansätze für die Branche sowie die genannten Maßnahmen zur Aus- und Weiterbildung von Personal sind ebenfalls gute Impulse. Ihre Ratspräsidentschaft sollte die Bundesregierung nutzen, diese Vorhaben voranzutreiben.
Unternehmen im Bereich der erneuerbaren Energien bieten seit Langem innovative und praktische Lösungen an, und ihre Relevanz als Hauptakteure im Energiesektor nimmt rapide zu. Als aktive Säule der Energiewende werden sie den Wandel hin zu einer zukunftssicheren Industrie weiter vorantreiben. Sie garantieren nicht nur eine sichere und saubere Energieversorgung, sondern bieten auch ein hohes Potenzial für Wirtschaftswachstum und Beschäftigung entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Sie sind auf ihren Heimatmärkten tätig, haben aber auch einen wachsenden Export zur Folge und sind damit entscheidende Treiber für eine nachhaltige und wettbewerbsfähige deutsche und europäische Wirtschaft. Faire Wettbewerbsbedingungen sind sehr wichtig, um erfolgreich technologische Innovationen zu generieren. Daher unterstützen wir die Verpflichtung der Kommission, Anreize für Innovationen für die notwendige Transformation der Wirtschaft zu schaffen.
Gleiche Wettbewerbsbedingungen sind nicht nur auf globaler Ebene wichtig, sondern auch im europäischen Binnenmarkt, um sicherzustellen, dass neue Akteure im Energiesektor einen fairen Marktzugang erhalten. Dies gilt insbesondere für neue, dezentral organisierte Akteure der Energiewirtschaft. Faire und offene Marktbedingungen bieten ein hohes Potenzial für neue Akteure, insbesondere im Bereich der Digitalisierung. Eine variable und dezentrale Energieerzeugung kann nur durch neue Konzepte auf der Grundlage von Digitalisierung und künstlicher Intelligenz mit einem variierenden Verbrauch zusammengebracht werden.
Es ist zu begrüßen, dass mit der politischen Einigung zu Wind-Abständen und Solardeckel nun endlich Hemmnisse für den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energie auf nationaler Ebene beseitigt werden sollen.
Von zentraler Bedeutung für ein glaubhaftes Agieren auf europäischer Ebene wird es jedoch sein, dass der von der Bundesregierung am 10. Juni vorgestellte Nationale Energie- und Klimaplan (NEKP), den Deutschland neben Irland zuletzt als eines von nur zwei EU-Mitgliedsländern noch nicht vorgelegt hatte, nun auch mit glaubhaften Maßnahmen unterlegt wird. Die Bundesregierung muss hier den auf europäischer Ebene eingegangen Verpflichtungen gerecht werden, um mit Nachdruck gemeinsam mit den europäischen Partnern den Green Deal voranzutreiben zu können. Vor dem Hintergrund anstehender Erhöhungen der EU-Ambitionen für 2030 müssen natürlich auch nationale Maßnahmen entsprechend angeglichen werden.
Es wäre außerordentlich bedauerlich und ein fatales politisches Signal, wenn ausgerechnet das im Ausland für seine Energiewende hochgelobte Deutschland durch eine mangelnde Umsetzung des eigenen NEKP, ein Erreichen der gemeinsamen europäischen energie- und klimapolitischen Ziele verhindert.
Der BEE und die unterzeichnenden Verbände begrüßen, dass die Europäische Kommission im Rahmen des Green Deals einen Entwurf über ein europäisches Klimaschutzgesetz vorgelegt hat. Mit dem vorliegenden Entwurf soll die Grundlage für das Erreichen einer europaweiten Treibhausgasneutralität bis spätestens zum Jahr 2050 gelegt werden. In der Wissenschaft existiert ein breiter Konsens, dass insbesondere die Industrieländer im Sinne einer globalen Klimagerechtigkeit vorausgehen und dieses Ziel früher erreichen müssen. Auch brauchen Europäische Unternehmen Investitionssicherheit, die durch langfristig ausgerichtete politische Maßnahmen gewährleistet werden kann. Es ist daher von elementarer Bedeutung, dass die Bundesregierung die Ratspräsidentschaft nutzt, um das Europäische Klimaschutzgesetz mit dem verbindlichen THG-Neutralitätsziel und ambitionierten 2030-Zielen zügig auszuhandeln. Je schneller das Ziel in ein Gesetz gegossen wird, desto eher sind die Unternehmen in der Lage, angestrebte Investitionen auszulösen.
Dazu gehört eine geeignete Definition von Treibhausgasneutralität als Fundament. Diese Definition muss auf der wissenschaftlichen Grundlage der verbleibenden CO2-Budgets basieren. Entsprechende Budgets müssen für die Mitgliedstaaten und für die einzelnen Sektoren heruntergebrochen und eine solche Zuteilung für die EU insgesamt und ihre Mitgliedsstaaten verbindlich festgeschrieben werden.
Damit das Gesetz wirksam werden kann, muss es das Ziel der vollständigen Ablösung des fossil-nuklearen Energiesystems eindeutig formulieren. Als Alternativen stehen Effizienz und der gesamte Mix der Erneuerbaren Energieträger zur Verfügung. Die Energiewende lässt sich am kostengünstigsten dezentral und auf Basis von Erneuerbaren Energien und Energieeffizienz gestalten. Die Vermeidung von THG-Emissionen muss prioritär angestrebt werden und Vorrang erhalten gegenüber der technisch weitaus aufwändigeren und kostenintensiveren Rückholung von Emissionen aus der Atmosphäre durch THG-Senken und/oder vorhandene oder künftig erhoffte Möglichkeiten der Abscheidung, Einlagerung oder Verarbeitung und Nutzung, etwa in Form von CCS, CCU oder vergleichbaren Konzepten. Diese sollten nur zusätzlich zum Einsatz kommen, falls Negativemissionen nötig werden und nur im Zusammenhang mit Bioenergie.
Darüber hinaus fehlen ein robuster Rahmen und Ausbaupfad für einen beschleunigten Einsatz Erneuerbarer Energien in allen Endverbrauchssektoren, und klare Angebote für Investitionen in eine treibhausgasneutrale Industrie. Hier sollte die Bundesregierung sich bemühen - etwa im Rahmen der Debatte zur neuen Industriestrategie - deutliche Schwerpunkte zu setzen. Der Vorschlag im Entwurf des Gesetzes, wonach die Kommission in delegierten Rechtsakten für den Zeitraum ab 2030 höhere Minderungsziele festlegen darf, wenn das nach Auswertung der realen Emissionsreduzierungen zur Erreichung des Gesamtziels notwendig ist, denen Rat oder Parlament nur mit qualifizierter Mehrheit widersprechen können, sollte im Rat verteidigt oder zumindest durch ein ähnlich effektives Instrument ersetzt werden.
Neben der Einigung auf ein Europäisches Klimaschutzgesetz zum Erreichen der europaweiten Treibhausgasneutralität fällt das Festlegen eines verbindlichen THG-Min- derungsziels von mindestens 50 bis 55 Prozent für das Jahr 2030 in den Zeitraum der deutschen Ratspräsidentschaft. Anders als bisher von der KOM vorgeschlagen, sollte die Bundesregierung in ihrer Ratspräsidentschaft diese Einigung schon bis Jahresende zu erreichen versuchen. Es ist von grundlegender Bedeutung, lineare Pfade mit verbindlichen Meilensteinen für THG-Minderungen zu etablieren, und diese mit Zielen für den Ausbau der Erneuerbaren und zur Effizienzsteigerung zu kombinieren, um Klimaneutralität bis 2050 zu erreichen. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, die KOM dazu zu drängen, Szenarien mit 100% Erneuerbaren Energien zu berechnen, wie von zahlreichen Mitgliedstaaten gefordert.
Eine Vielzahl von Studien5 hat gezeigt, dass zügige, ambitionierte Treibhausgasreduktionen im Sinne der Prävention von Folgekosten kostengünstiger und effektiver sind als ein Vertagen von Klimaschutzmaßnahmen. Die konsequente Umsetzung von ambitionierten Maßnahmen ist daher auch ökonomisch sinnvoll, da kurzfristige Investitionen durch langfristige Gewinne mehr ausgeglichen würden. Ein verbindliches THG-Minderungsziel von mindestens 55 Prozent bis zum Jahr 2030 ist daher notwendig, um kosteneffizientes Handeln sicher zu stellen. Ein höheres Ziel von 65 Prozent, wie es von NGOs und auch von der EP-Berichterstatterin zum Klimagesetz gefordert wird, sollte ernsthaft in Erwägung gezogen werden, um stärkere Anreize für die Industrie zur Umstellung auf Erneuerbare und Effizienz zu setzen. Basierend auf dem bestehenden rechtlichen Rahmen muss ein THG-Minderungsziel durch angemessene Sektorenziele und Meilensteine für den Anteil erneuerbarer Energien sowie für Steigerung der Energieeffizienz auf EU-Ebene und für jeden Mitgliedstaat untermauert werden. Auch an dieser Stelle sollte die Bundesregierung ihren Handlungsspielraum im Rahmen der Ratspräsidentschaft nutzen, um zu einem ambitionierten, den aktuellen Herausforderungen entsprechenden „2030 Climate Target Plan“ beizutragen.
Um Europa im Sinne des Green Deals als ersten klimaneutralen Kontinent weltweit zu etablieren, ist es zwingend notwendig, die Potenziale der Sektorenkopplung auszuschöpfen und die Nutzung erneuerbarer Energien in allen Endverbrauchssektoren voranzutreiben. Die unterzeichnenden Verbände begrüßen daher den Vorstoß der Kommission, eine europäische Strategie zur intelligenten Sektorenkopplung zu entwickeln und die dafür bereits erfolgte Einleitung einer öffentlichen Konsultation. Die Smart Sector Integration Strategy bietet die Chance, der dringend benötigte Fahrplan für das integrierte, dekarbonisierte Energiesystem der Zukunft im europäischen Kontext zu werden. Die Bundesregierung muss im Rahmen der Ratspräsidentschaft dafür eintreten, dass die Beratungen und Entscheidungen zur Smart Sector Integration Strategy vorangetrieben und erste Ergebnisse bis Jahresende festgehalten werden.
In den Verhandlungen und Ergebnissen müssen aus unserer Sicht eine Vielzahl von Aspekten Berücksichtigung finden, welche wir im Folgenden skizzieren. Kern eines echten integrierten und intelligenten Energiesystems ist eine Energieversorgung, die zu 100 Prozent auf Erneuerbaren Energien basiert. Ein solches Energiesystem wird in Erzeugung und Verbrauch überwiegend dezentralen Charakter haben und eine Vielzahl verschiedenster Akteure wie Betriebe, Prosumer, sowie große und kleine Verbraucher intelligent vernetzen. Die Ausgestaltung des Strom- und Gasnetzes, sowie die Nutzung von Speichern zur Deckung fluktuierender Bedarfe wird sich elementar vom zentralisierten, hauptsächlich auf großen, unflexiblen fossilen Kraftwerken basierenden alten System unterscheiden. Das Energiesystem der Zukunft ist stärker elektrifiziert und wird auch Wärme- und Kühlnetze umfassen, die durch direkte solar- oder geothermische Wärme gespeist werden. Grüner Wasserstoff und andere erneuerbare Gase werden Teil des Gasnetzes sein und auf Digitalisierung und künstlicher Intelligenz basierend mit Stromnetzen interagieren. Strategien vor dem Hintergrund einer intelligenten Sektorkopplung müssen in der Lage sein, einen solchen Vernetzungs- und Dezentralisierungspfad abzubilden und eine Energieversorgung, die zu 100 Prozent auf Erneuerbaren Energien basiert, in ihr Zentrum rücken.
Erneuerbarer Strom ist der Schlüssel zur Dekarbonisierung des Energiesystems. Aus Effizienzgründen sollte Strom soweit technisch möglich zur Dekarbonisierung anderer Sektoren direkt genutzt werden. Anwendungen, die auf Grund hoher benötigter Energiedichten nicht durch die direkte Nutzung erneuerbaren Stroms dekarbonisiert werden können, müssen durch erneuerbare Gase wie grünen Wasserstoff, Biogas, Biomethan und erneuerbare synthetische Kraftstoffe ersetzt werden. Um eine direkte Elektrifizierung der verschiedenen Sektoren zu erreichen und parallel den Markthochlauf anderer benötigter Energieträger wie erneuerbaren (grünen) Wasserstoff zu organisieren, ist es dringend notwendig, den massiven Ausbau Erneuerbarer Energien in diesem Prozess zu synchronisieren.
Es ist von besonderer Bedeutung, sowohl in einer europäischen Smart Sector Integration Strategy als auch Wasserstoff-Strategie eine eindeutige Definition von erneuerbarem (grünen) Wasserstoff zu verankern. Um klimapolitischen Herausforderungen gerecht zu werden, sollten nur erneuerbarer Wasserstoff und erneuerbare Gase für diese Definition Berücksichtigung finden. Generell sollten Gase klassifiziert werden in „klimapolitisch sinnvolle“ und „klimapolitisch nicht sinnvolle“ Gase. Hierzu schlägt der BEE folgende Kategorisierung für „klimapolitisch sinnvolle“ Gase vor: Biogene Gase, also gasförmige Energieträger, die durch anaerobe Vergärung(Biogas), thermochemische Konversion oder andere Verfahren aus Biomasse gewonnen und auf Erdgasqualität aufbereitet wurden (Biomethan, Klärgas usw.) sowie strombasierte Gase wie Wasserstoff, der durch den Einsatz ausschließlich von Strom aus Erneuerbaren Energien mittels Elektrolyse gewonnen wurde („grüner Wasserstoff“), sowie auf Basis von erneuerbarem Wasserstoff (synthetisch) produzierte gasförmige Kohlenwasserstoffe, insofern der Kohlenstoff ausschließlich aus nachhaltigen Quellen wie Biomasse oder direkt aus der Luft („Direct Air Capture (DAC)“) gewonnen wurde (Power-to-Gas, PtG). Grundsätzlich bedarf es verpflichtender, transparenter Nachhaltigkeitskriterien für die Produktion und Nutzung von allen erneuerbaren Gasen, welche den gesamten CO2-Fußabdruck mit einbeziehen. Dementspre-
chend sollten gasförmige Kohlenwasserstoffe, die auf Basis von Kohlenstoff aus anderen Quellen (z. B. aus den bei der Verbrennung fossiler Energieträger anfallenden Rauchgasen) erzeugt werden, sukzessive als „klimapolitisch nicht sinnvolle“ Gase, orientiert am Treibhausgasgehalt, definiert werden. Sobald die Erzeugungskapazitäten es zulassen, sollte für den Einsatz von grünem Wasserstoff in der Industrie ein anwendungsoffener Ansatz gelten, sofern eine direkte Elektrifizierung nicht bereits erfolgt ist.
Auf nationaler und europäischer Ebene identifizieren wir eine Vielzahl von Barrieren, die einer intelligenten Sektorenkopplung gegenüberstehen und im Rahmen europäischer Strategien zur intelligenten Sektorintegration und Wasserstoff adressiert werden sollten. Diese ergeben sich hauptsächlich aus weiterhin bestehenden direkten oder indirekten Subventionen für fossile und nukleare Energieträger und daraus erzeugter Brenn- und Kraftstoffe.
Daher empfehlen wir folgende Maßnahmen anzuschieben, um die Weichen für das Energiesystem der Zukunft in Europa zu stellen und regulatorische Hemmnisse zu beseitigen:
Darüber hinaus bietet auch die angekündigte „renovation wave“ für den Gebäudesektor eine große Chance, Klimaschutz im Energiesystem der Zukunft zu realisieren und mit wirtschaftlichen Impulsen zu verknüpfen. In Deutschland setzt die „Energiewende im Gebäudesektor“ mit einem jährlichen Volumen von ca. 70 Mrd. Euro und dadurch ausgelösten Beschäftigungseffekte in Höhe von ca. 550.000 Personen erhebliche wirtschaftliche Impulse6. Um bis 2050 einen klimaneutralen Gebäudebestand in Europa herzustellen, braucht es über die kommenden Jahrzehnte hinweg milliardenschweren Zusatzinvestitionen. Der Bedarf an entsprechenden Fachkräften bietet für Erwerbslose und Kurzarbeiter aus anderen Bereichen im Gebäudesektor neue Beschäftigungsperspektiven.
Aufgrund der langen Projektzyklen von Offshore-Windparks ist langfristige Planungssicherheit von hoher Bedeutung. Eine gemeinsame europäische Strategie zum Ausschöpfen dieser Potenziale ist daher dringend notwendig. Das 1.5TECH Szenario der Europäischen Kommission, welches der europäischen 1,5-Grad-Ambition gerecht wird und gemäß der Pariser Klimaziele eine Reduktion der Emissionen auf Null bis 2050 vorsieht, prognostiziert für 2050 einen Bedarf von insgesamt etwa 1200 GW europaweit installierter Erzeugungskapazität von Windenergieanlagen. Daraus entfallen 760 GW auf Onshore Windenergieanlagen7. Grundsätzlich bleibt daher auch vor dem Hintergrund der vorangegangenen Ausführungen zur notwendigen Umsetzung ambitionierter Minderungsziele hervorzuheben, dass es wichtig ist neben einem Ausbau von Wind-Offshore Anreize für alle Technologien der Erneuerbaren Energien zu schaffen. Der Ausbau von Windenergie an Land, Photovoltaik und Bioenergie, darf nicht zugunsten eines Aufbaus von Kapazitäten von Wind-Offshore in den Hintergrund rücken. Genehmigungshemmnisse für alle Erneuerbaren-Technologien müssen beseitigt werden und der zur Erreichung der europäischen energie- und klimapolitischen Ziele wichtige Ausbau aller Technologien darf nicht gegeneinander ausgespielt werden.
Europa verfügt über eines der größten Wind-Offshore-Potenziale weltweit. In Folge des vollzogenen Brexits bildet Deutschland nun den größten Markt für Wind-Offshore ab. Aus diesem Grund kann die richtige Ausgestaltung einer solchen Strategie ein wichtiges klima- und industriepolitisches Instrument für Deutschland sein und birgt eine Vielzahl von Chancen entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Daher ist es richtig und wichtig, dass die deutsche Bundesregierung im Rahmen der Ratspräsidentschaft einen Schwerpunkt auf die Ausgestaltung eines regulatorischen Rahmens für gemeinsame europäische Offshore-Wind-Projekte setzen will. Dies erfordert einen ehrgeizigen und koordinierten Ansatz. Schon heute beschäftigt die heimische Branche rund 25.000 Mitarbeiter in knapp 800 Unternehmen und birgt weitere Potenziale8.
Dabei ist zu beachten, dass es kurz- und langfristiger Maßnahmen bedarf, welche den langen Vorlaufzeiten von Offshore-Windprojekten Rechnung tragen. Zunächst gilt es daher in einem ersten Schritt europaweite Ausbauziele und Meilensteine bis mindestens zum Jahr 2050 zu definieren. Aktuelle Studien9 zeigen auf, dass die europaweiten Potenziale bei bis zu 450 GW Wind-Offshore in den verschiedenen Gewässern liegen. Davon entfallen 380 GW auf die Nordsee. Für die Bundesrepublik Deutschland sehen wir ein Potenzial von bis zu 57 GW installierter Leistung bis 2050. Bis zum Jahr 2035 ist eine Kapazität von mindestens 35 GW und bis zum Jahr 2040 eine Kapazität von 40 GW erforderlich und ökonomisch sinnvoll, um den Klimaschutzzielen gerecht zu werden. Vor dem Hintergrund der zu entwickelnden europäischen Offshore-Strategie sollte die Bundesregierung darauf drängen, diese verbindlichen Ausbaupfade festzuschreiben.
Damit diese Ausbauziele erreicht werden können ist es zwingend geboten auch eine ausreichende Zuweisung von Platz im Sinne der maritimen Raumordnung vorzunehmen. Daher ist an dieser Stelle ein koordiniertes Vorgehen innerhalb der europäischen Union ebenfalls elementar, um den Herausforderungen beim Ausbau der Offshore-Windkraft gerecht zu werden und langfristige Investitionssicherheit sicherzustellen. Sobald die EU das Klimaneutralitätsziel für 2050 festgeschrieben hat wird Zuweisung von Raum für einen signifikanten Ausbau von Offshore-Windkraft von großer Bedeutung sein. Aus diesem Grund sollte sich die Bundesregierung mindestens dafür einsetzen, einen Koordinationskreis für maritime Raumplanung zu etablieren, welcher die Pläne zur nationalen Raumordnung der Mitgliedstaaten miteinander harmonisiert und eine Kompatibilität zu den Zielen eines Europäischen Klimaschutzgesetz sicherstellt.
Darüber hinaus sollte eine europäische Offshore-Strategie Leitlinien schaffen, die eine konfliktfreie Nutzung maritimer Räume für Offshore-Windenergie neben anderen Segmenten wie Fischerei, Schifffahrt und Tourismus ermöglichen.
Ein koordinierter und zügiger Netzanschluss von Offshore-Windparks ist eine wesentliche Determinante für die erfolgreiche Umsetzung der für den Klimaschutz so wichtigen Projekte. Im Rahmen der Energieunion wurden bereits wichtige Impulse für eine Vertiefung der europäisch koordinierten Energie-Infrastrukturprojekte gesetzt. Darauf gilt es jetzt aufzubauen. Eine europäische Offshore-Strategie muss daher auch einen europäisch koordinierten Netzanschluss für Offshore-Windprojekte in den Blick nehmen. Aus diesem Grund muss auch die Energieinfrastruktur-Verordnung (TEN-E-VO), welche die Prioritäten für Vorhaben der Energieinfrastruktur regelt und dieses Jahr überarbeitet werden soll, im Einklang mit dem Klimaneutralitätsziel und dem notwendigen Ausbau der Offshore-Windenergie stehen. Folglich ist es notwendig einen Offshore-Netzanschluss-Masterplan vorzulegen, der die notwendigen Infrastrukturmaßnahmen für ein dekarbonisiertes Energiesystem ermöglicht. Darüber hinaus sollte die Bundesregierung besonders in ihrer Ratspräsidentschaft die Ausarbeitung eines Rechtsrahmens vorantreiben, der es Projektierern ermöglicht, grenzüberschreitende Projekte problemlos auf den Weg zu bringen. Dazu gehört es auch, eine Harmonisierung von Ausschreibungsverfahren zwischen den europäischen Mitgliedsstaaten zu diskutieren.
Zum Erreichen des Klimaneutralitätsziel 2050 wird es eine große Herausforderung sein, die Emissionen der energieintensiven und schwer zu dekarbonisierenden Sektoren wie der Stahl- und Chemieindustrie sowie der Luft- und Schifffahrt zu senken. Die Erzeugung großer Mengen grünen Wasserstoffs durch Offshore-Windenergie kann eine Lösung zur Deckung der Energiebedarfe in diesen Sektoren sein, da eine direkte Elektrifizierung nicht möglich bzw. unwirtschaftlich ist. Es gibt bisher jedoch keinen rechtlichen Rahmen zum Betrieb von Elektrolyseuren zur Herstellung von Wasserstoff auf hoher See oder für den notwendigen Transport. Ohne klar definierte Verantwortlichkeiten und konkret ausgestaltete marktwirtschaftliche Rahmenbedingungen können entsprechende Geschäftsmodelle nicht auf den Weg gebracht werden. Eine europäische Offshore-Strategie muss daher den Rahmen schaffen, Geschäftsmodelle zur Erzeugung von grünem Wasserstoff auf See zu ermöglichen. Die Bundesregierung sollte sich dafür einsetzen, dieses so wichtige Potenzial für Sektorkopplung und Klimaschutz nicht ungenutzt zu lassen.
Gemeinsame Pressemitteilung von BEE, BWP, NABU, BuVEG und DENEFF.
Im Rahmen einer Pressekonferenz stellte Dr. Simone Peter, Präsidentin Bundesverband Erneuerbare Energie, heute Handlungsempfehlungen für die deutsche…
„Kernelement der deutschen Ratspräsidentschaft im zweiten Halbjahr 2020 muss es sein, den Green Deal voranzutreiben und rasch ein europäisches…