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Pressemitteilung

BEE legt Förderstrategie für Erneuerbare Wärme vor

17. Dezember 2018

Die Bundesregierung sollte die Förderung von Öl- und Gasheizungen in Zukunft einstellen, und stattdessen Erneuerbare Wärme und Energieeffizienz in Gebäuden besser fördern, um die Energiewende im Gebäudesektor vorzubringen. Das ist der rote Faden des im November 2018 beschlossenen BEE-Positionspapiers zur 2020 anstehenden Umsetzung der „Förderstrategie Energieeffizienz und Erneuerbare Energien“ des Energieministeriums. Darin macht der BEE detaillierte Vorschläge, wie das Fördersystem für Bestandsgebäude und für den Neubau weiterentwickelt werden sollte.

Ausgangspunkt der BEE-Vorschläge sind die Vorhaben des Energieministeriums,

  • die Förderungen des Marktanreizprogramms und des CO2-Gebäudesaniserungsprogram zusammenzufassen und zu vereinheitlichen und dabei eine durchgängig auf einen Anteil an den Investitionskosten bezogene Förderung einzuführen (die bisherigen Festbetragsförderungen sollen abgeschafft werden);
  • und die im Klimaschutzplan 2050 verankerte Einstellung der Austauschförderung ausschließlich auf fossilen Energieträgern basierende Heiztechniken bis zum Jahr 2020 einzustellen. Im Koalitionsvertrag der schwarz-roten Bundesregierung ist festgelegt, dass der Klimaschutzplan vollständig umgesetzt wird.


Im Detail schlägt der BEE dazu folgende konkrete Änderungen vor:

  1. Die Förderung soll auf alle relevanten Wärmeerzeugungstechnologien auf Basis Erneuerbarer Energien ausgeweitet werden, z.B. auf automatisch befeuerte Einzelraumfeuerungen, stromerzeugende Holzheizungen und Holz-Warmluftheizungen, Solarthermieanlagen im Neubau, Brauchwasser-Wärmepumpen und Luft-/Luft-Wärmepumpen. Sowohl im Gebäudebestand als auch im Neubau soll der Einsatz gasförmiger Biomasse, Erneuerbarem Wasserstoff und Erneuerbarem Methan aus Power-to-Gas-Anlagen in Brennwertgeräten als Erneuerbare Energie anerkannt werden, wenn dieses nachweislich mindestens 7 Jahre lang zum Einsatz kommt.
     
  2. Die Einstellung der Förderung für rein fossil befeuerte Heizungen soll umgesetzt werden, indem die Förderung des fossilen Heizungsteils komplett eingestellt wird. Bei einer Hybridheizung soll nur noch der erneuerbare Heizungsteil gefördert werden. Förderfähig soll weiterhin auch die Nachrüstung bestehender Heizungen mit erneuerbaren Komponenten sein.
     
  3. Gleichzeitig sollen in die Bemessungsgrundlage alle Investitionen vollständig einbezogen werden, die für den Betrieb des Wärmeerzeugers notwendig sind, also z.B. die Errichtung oder Anpassung eines Brennstofflagers oder eines Pufferspeichers. Dies gilt auch bei Hybridheizungen.
     
  4. Der Grundsatz „Je ambitionierter die Investition, desto attraktiver das Förderangebot“ soll in Zukunft nicht mehr nur bei der Effizienzhausförderung, sondern auch bei Einzelmaßnahmen im Bereich der Wärmeerzeugung umgesetzt werden. Dabei sollen Hybridheizungen, die ausschließlich Erneuerbare Energien nutzen, und Solaranlagen zur Heizungsunterstützung einen höheren Fördersatz erhalten als die anderen erneuerbaren Wärmeerzeuger. Bei Einzelmaßnahmen im Gebäudebestand sollen die Fördersätze 40 % und 30 % betragen, bei der Heizungsförderung im Gebäudebestand 25 % und 20 %. Für innovative Erneuerbare Wärmeerzeugung soll es einen Innovationsbonus in Höhe von 10 % im Gebäudebestand und 7,5% im Neubau geben.
     
  5. Alle Förderangebote soll es in Zukunft ohne Differenzierung der Fördersätze sowohl als Investitionszuschuss als auch als Kreditförderung mit Tilgungszuschuss geben.
     
  6. Die Effizienzhausförderung soll zukünftig so ausgestaltet sein, dass Effizienzhäusern nur noch gefördert werden, wenn eine mindestens anteilige Nutzung Erneuerbarer Energien erfolgt. Dabei soll eine Förderung für KfW-Effizienzhäuser 40 im Gebäudebestand neu eingeführt werden. Die Fördersätze für Effizienzhäuser sollen im Gebäudebestand von 17,5 % bis 50 % reichen, im Neubau von 7,5 % bis 20 %.
     
  7. Die sehr umfangreichen technischen Vorgaben für die Wärmeerzeuger sollen entschlackt und vereinfacht werden. Insbesondere können Vorgaben gestrichen werden, die ordnungsrechtlich ohnehin vorgegeben sind.
     
  8. Auch für Erneuerbare Wärmeerzeuger soll zukünftig die Förderung der Baubegleitung möglich sein, und zwar optional, nicht verpflichtend.
     
  9. Für das Fachhandwerk sollen Anreize für den Vertrieb von Erneuerbaren Wärmeerzeugern und für die Qualifizierung für die Installation dieser Technologien gesetzt werden.
     
  10. Eine bessere Bewerbung der Förderprogramme für Erneuerbare Wärme und für Energieeffizienz soll die Grundlage für eine bessere Inanspruchnahme der Förderprogramme legen. Dazu soll Erneuerbare Wärme bei der Namensgebung der Förderprogramme berücksichtigt werden, und nicht nur Energieeffizienz.


Die BEE-Position zur Förderstrategie Energieeffizienz und Erneuerbare Wärme steht hier zum Download bereit.

 

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