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Positionspapier

BEE-Hintergrundpapier zur EEG-Umlage 2019

11. Oktober 2018

Die EEG-Umlage – Investition in eine nachhaltige Stromversorgung

In den kommenden Jahren werden die Erneuerbaren Energien zur tragenden Säule unserer Energieversorgung. 2022 geht das letzte Kernkraftwerk in Deutschland vom Netz. Das Pariser Klimaschutzabkommen besiegelt zugleich das Ende der Kohleverstromung, um die Erderwärmung auf ein für Mensch und Umwelt erträgliches Maß zu reduzieren.

Mit diesem Umbau wird unsere Energieversorgung auf eine saubere und verlässliche Basis gestellt, denn Erneuerbare Energien wie Solar-, Bioenergie und Windkraft stehen ewig zur Verfügung und sie verursachen weder CO2-Emissionen noch radioaktiven Müll wie etwa die Kernkraft. Mit der EEG-Umlage wird der Ausbau der Erneuerbaren Energien im Stromsektor von den Stromverbrauchern gefördert. Grundlage dafür ist das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) aus dem Jahr 2000. Es garantiert die Abnahme von Strom aus regenerativen Kraftwerken sowie eine feste Vergütung für jede produzierte Kilowattstunde Strom über einen Zeitraum von
zwanzig Jahren. Die entstehenden Refinanzierungskosten werden über die EEG-Umlage auf die Stromkunden verteilt.

Portraitbild von Dr. Matthias Stark
Ansprechpartner*in

Dr. Matthias Stark
Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE)
Leiter Fachbereich Erneuerbare Energiesysteme


E-Mail an Dr. Matthias Stark schreiben
0151 17123012


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