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Erneuerbare Energie im Mobilitätssektor

26. April 2018

Die Leitlinie der Transformation des Mobilitätssektors

Der Fahrplan für die Modernisierung des Mobilitätssektors ergibt sich aus dem Klimaschutzabkommen von Paris. Dabei ist die Nutzungsdauer von Fahrzeugen und Infrastrukturen zu beachten. Dementsprechend sollten ab dem Jahr 2030 nur noch Fahrzeuge neu zugelassen werden, die CO2-frei oder CO2-neutral betrieben werden. Soweit technisch möglich, sollte dies für alle Fahrzeugtypen gelten.

CO2-freier und CO2-neutraler Betrieb von neuzugelassenen Fahrzeugen

CO2-freier Betrieb: Batterieelektrische Fahrzeuge oder Brennstoffzellen-Fahrzeuge, die mit Erneuerbarer Energie betrieben werden.

CO2-neutraler Betrieb: Konventionelle und hybride Fahrzeuge, die zu 100% mit Erneuerbaren Energien betrieben werden.

Portraitbild von Dr. Matthias Stark
Ansprechpartner*in

Dr. Matthias Stark
Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE)
Leiter Fachbereich Erneuerbare Energiesysteme


E-Mail an Dr. Matthias Stark schreiben
0151 17123012


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