Logo des BEE e.V.

Webseitensuche

Filteroptionen:

Stromtrasse vor dunkelblauem Hintergrund und Sonne auf einem nebligen Feld
Stellungnahme

Stellungnahme zum ersten Entwurf der Übertragungsnetzbetreiber für den Netzentwicklungsplan Strom 2035, Version 2021

5. März 2021

Einleitung

Der Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) begrüßt die Möglichkeit zur Stellungnahme im Rahmen der Konsultation der Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) zum ersten Entwurf des Netzentwicklungsplans (NEP) Strom 2035 in der Version 2021. Der BEE möchte die Chance nutzen, sich an den Diskussionen zu diesem Dokument zu beteiligen und damit dazu beitragen, den Ausbau der Stromnetze auf eine Zukunft auszurichten, welche in allen Sektoren von dezentraler und regenerativer Energie geprägt ist.

 

1. Szenariorahmen

Der Szenariorahmen beschreibt verschiedene mögliche Entwicklungen des Energiesystems in Deutschland und Europa und bildet damit die Grundlage für die Strommarktsimulation und die folgenden Netzanalysen. Er trifft Annahmen zu den installierten Kraftwerkskapazitäten – erneuerbar wie konventionell – sowie zur Stromnachfrage in den festgelegten Zieljahren. Die Szenarien und die damit einhergehenden Annahmen sollen im Folgenden bewertet werden. 

Kompatibilität mit dem Klimaschutzplan

Zentraler Treiber für die Energiewende und die Bemühungen zur Minderung des Ausstoßes von Treibhausgasen ist das Ziel, die Erderwärmung auf ein politisch und wirtschaftlich verkraftbares Maß zu begrenzen. In § 12a EnWG „Szenariorahmen für die Netzentwicklungsplanung“ heißt es, dass der Szenariorahmen die Bandbreite wahrscheinlicher Entwicklungen im Rahmen der mittel- und langfristigen energiepolitischen Ziele der Bundesregierung abdecken müsse. Die deutsche Politik hat sich mehrfach zum Pariser Klimaschutzabkommen bekannt und sich mit dem Klimaschutzplan vom November 2016 das Ziel gesetzt, den nationalen CO2-Ausstoß im Jahr 2030 um 56 Prozent gegenüber 1990 zu reduzieren. Vor diesem Hintergrund ist es mehr als verwunderlich, dass erneut keines der vorgelegten Szenarien geeignet ist, die Anforderungen des Klimaschutzplans zu erreichen.

Insbesondere die Annahmen im Hinblick auf die Sektorenkopplung erscheinen für die Zielerreichung ungeeignet. Die Berechnungen des BEE1 zeigen stattdessen, dass die Anzahl der Wärmepumpen und Elektrofahrzeuge im Jahr 2035 des Szenarios C bereits bis 2030 erreicht werden muss. Die Power-to-Gas (PtG)- und Power-to-Liquid (PtL)-Mengen müssen für das Erreichen der Klimaschutzziele ebenfalls deutlich stärker als im NEP 2035 (2021) zunehmen. So beträgt der gesamte PtG- und PtL-Bedarf im BEE-Szenario etwa 150 TWh für das Jahr 2030, wovon mehr als 50 TWh inländisch erzeugt werden. Das ist um den Faktor 2,5 mehr als im Szenario C für das Jahr 2035. Die hohe inländische PtG/PtL-Erzeugung ist sowohl aus klimapolitischer als auch aus industriepolitischer Sicht notwendig, da die BEE-Import-Annahmen bereits sehr ambitioniert sind und eine sehr schnelle internationale Power-to-X (PtX)-Marktentwicklung (v.a. in der MENA (Middle East & North Africa)-Region erfordern. 

Ausbaupfade für die Erneuerbaren Energien

Die Summe neuer Stromanwendungen und die damit einhergehenden angenommenen Ausbaupfade für die Erneuerbaren Energien (EE) im NEP 2035 (2021) sind selbst im Szenario C zu niedrig und werden zum Verfehlen des Klimaschutzplans führen. Die wahrscheinliche Anhebung der deutschen Klimaschutzziele von 56% im Klimaschutzplan auf 60-65% werden einen noch höheren EE-Ausbau als im BEE-Szenario 2030 erfordern.

Es ist in diesem Zusammenhang nicht nachvollziehbar, warum die Leistung, welche Bioenergie im Szenario B 2035 bereitstellen soll, mit 7,5 GW deutlich unter den 8,3 GW des Referenzjahres 2019 liegt. Bei einem unterstellten „relevanten“ stromnetzorientierten Einsatzverhalten von Erzeugern kann die installierte Leistung der Bioenergie, welche aktuell den größten Teil zur flexiblen Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien beiträgt, nicht sinken. Unverständlich ist auch, warum die Leistung im Biomassebereich in Szenario B 2040 dann wieder auf 8,2 GW steigen soll. Es ist nicht nachvollziehbar, welche politischen Prozesse dazu führen sollen, dass die installierte Leistung zunächst von 8,3 GW im Jahr 2019 auf 7,5 GW in Szenario B 3035 fallen soll, um anschließend im Szenario B 2040 wieder auf 8,2 GW zu steigen. Der BEE weist diesbezüglich darauf hin, dass der Gesetzgeber in § 4 EEG 2021 das Ziel verankert hat, bis zum Jahr 2030 über eine installierte Leistung von 8,4 GW im Biomassebereich zu verfügen.

Auch im Photovoltaik (PV)-Bereich ist der angenommene Ausbaupfad viel zu gering, um die gesetzten Klimaschutzziele zu erreichen. So basiert der PV-Zubau noch auf dem zugehörigen Szenariorahmen vom letzten Jahr. Mit Hinblick auf das 100 GW Ziel bis 2030 im EEG 2021 ist es nicht nachvollziehbar, warum die ÜNB für die Jahre 2031 bis 2035 eine Verringerung des jährlichen PV-Zubaus auf zwei bis max. vier GW erwarten. Der PV-Zubau liegt damit deutlich unter dem mittlerweile politisch anerkannten Zubaupfad des EEG 2021.

Darüber hinaus sind im Windbereich die angenommenen durchschnittlichen Volllaststunden für Windenergie Onshore von maximal 2240 im NEP 2035 (2021) zu niedrig angesetzt. Die Deutsche Windguard erwartet bereits bis 2030 einen Anstieg der durchschnittlichen Volllaststunden auf 2500.2 Auch die Offshore-Branche erwartet deutlich höhere Volllaststunden als die im NEP 2035 (2021) genannten 4000 Stunden. 

Regionale Verteilung und zeitlicher Verlauf des Stromverbrauchs 

Im Kap. 2.3.1. des NEP 2035 (2021) wird erläutert, dass zur Berechnung und Darstellung der räumlichen Verteilung des Stromverbrauchs die Werte je Sektor für das Jahr 2016 auf die einzelnen Bundesländer heruntergebrochen werden. Anschließend wird der bundeslandspezifische Nettostromverbrauch der einzelnen Sektoren den zugehörigen Landkreisen zugeordnet. 

Aus Sicht des BEE ist zu hinterfragen, ob ein solcher Top-Down-Ansatz in Verbindung mit Stromverbrauchsprofilen eine geeignete Berechnungsmethodik mit einer entsprechenden Genauigkeit darstellt, oder ob man von Anfang an durch Nutzung der aktuellen Netzdaten (2019) auf Umspannwerks-Ebene potentiell zu genaueren Ergebnissen kommen würde.

Darüber hinaus kritisiert der BEE, dass für die räumliche Verteilung des Stromverbrauchs und die Stromverbrauchsprofile unterschiedliche Zeitreihen (2016 bzw. 2012) verwendet wurden, was zusätzlich zu einer Fehlerquelle führt. Diese Zeitreihen sind überdies bereits fünf bzw. neun Jahre alt und können so nicht die Veränderungen (veränderter Lastverbrauch, Netzausbau, usw.) berücksichtigen, die sich seit diesen Zeitpunkten ergeben haben. 

 

2. Netzanalysen

Im NEP 2035 (2021) wurden verschiedene Grundsätze der Netzplanung festgelegt und Maßnahmen zur Weiterentwicklung des Netzes erläutert, zu denen im Folgenden Position bezogen werden soll. 

Vergrößerung des Startnetzes

Gegenüber dem NEP 2030 (2019) vergrößern sich Umfang und Kostenvolumen des Startnetzes deutlich. Der Grund ist, dass für die Gleichstrom-Projekte DC1-5 die Planfeststellungsverfahren eröffnet wurden bzw. in Kürze eröffnet werden, so dass die Projekte vom Zubau- in das Startnetz überführt wurden. 

Die Veränderungen sind sachgerecht. Es ist hilfreich, dass mit der Überführung der genannten Projekte in das Startnetz die Kostendimension sowie der Umfang mittelfristig anstehender Netzausbau- sowie Netzverstärkungsmaßnahmen deutlicher werden. 

Planungsgrundsätze

Die ÜNB haben gemeinsame Grundsätze für die Ausbauplanung des deutschen Übertragungsnetzes festgelegt. Diese Grundsätze gelten auch für die Planungen im Rahmen des vorliegenden NEP 2035 (2021). Sie legen die Untersuchungsmethodik der Netzplanung fest und definieren Beurteilungskriterien für ein bedarfsgerechtes Übertragungsnetz. Ein solches Kriterium ist das (n-1) – Kriterium, welches festlegt, dass in einem Netz bei prognostizierten maximalen Übertragungs- und Versorgungsaufgaben die Netzsicherheit auch dann gewährleistet bleiben muss, wenn eine Komponente ausfällt oder abgeschaltet wird. 

Laut NEP 2035 (2021) soll das (n-1)-Kriterium unabhängig von der eingesetzten Übertragungstechnologie gelten. Aufgrund der besonders hohen Leistung von Hochspannungs-GleichstromÜbertragungs (HGÜ)-Verbindungen wäre es allerdings wünschenswert, wenn deren Einfluss auf n-1 Störfälle expliziter im NEP 2035 (2021) ausgearbeitet würde.

Abstimmung mit den Verteilnetzbetreibern

Im NEP 2035 (2021) werden die Planungen für die Verteilnetze nicht in ausreichendem Maß in die Übertragungsnetzplanung einkalkuliert. Es werden in den Szenarien lediglich die zusätzlichen Bedarfe an Transformatoren zwischen dem Höchst- und dem Hochspannungsnetz (380 kV / 110 kV) in Abstimmung mit den Verteilnetzbetreibern (VNB) ermittelt.

Es gibt jedoch verschiedene andere Stellen, an denen eine gemeinsame Planung von VNB und ÜNB netz- und volkswirtschaftlich von Vorteil sind. Wenn bspw. in Kapitel 5.1.3. darauf hingewiesen wird, dass Blindleistung beschafft werden muss, dann kann auch eine Schnittstelle ÜNBVNB als Quelle oder Senke für Blindleistung dienen.

Eine branchenübergreifende Arbeitsgruppe unter der Leitung der Deutschen Energie-Agentur (dena) und des Büros für Energiewirtschaft und technische Planung (BET) bestätigte bereits 2017, dass im Verteilnetz erhebliche zusätzliche Flexibilitätspotenziale („dezentrale Flexibilität“) lägen und durch eine bessere Auslastung der Bestandsnetze die volkswirtschaftlichen Kosten jährlich um 200 Millionen Euro gesenkt werden könnten.3

Der BEE fordert, den Stromnetzausbau so kosteneffizient wie möglich zu gestalten und die Potenziale der Verteilnetze für eine stärkere Auslastung der Stromnetze unbedingt einzubeziehen. In einem ersten Schritt müssen die größten VNB in die Übertragungsnetzberechnung einbezogen werden, um Netzausbaukosten zu senken.

Einsatz der Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungstechnologie

In Kapitel 5.1.3. werden ausführlich die verschiedenen Vorteile des Einsatzes von HGÜ-Verbindungen erläutert. Auch der BEE sieht die Stärken der HGÜ-Technologie, insbesondere die verlustarme Übertragung hoher Leistung über lange Distanzen. Die weiteren genannten Vorzüge sollten jedoch differenzierter dargestellt werden.

So tragen HGÜ nicht per se zu mehr Systemsicherheit und Systemstabilität bei: Je nach Ausgestaltung können sie diesbezüglich einen positiven Effekt haben oder aber ein zusätzliches Risiko darstellen. Insbesondere bei Netzstörungen (n-1 oder n-x) sind HGÜ-Strecken je nach Eigenschaften, Betriebspunkt und Art der AC-Netzstörung nur bis zu einem gewissen Grad stabilisierend für das AC-Netz.

Auch die Darstellung von Regelbarkeit und Steuerbarkeit als eindeutiger Vorteil von HGÜ-Technologie ist problematisch, denn auch HGÜ-Strecken sind nur in Grenzen regel- und steuerbar. Diese Grenzen sind einerseits physikalisch (z.B. Grenzen der Halbleiter) und andererseits softwarebedingt (Eigenschaften der Umrichtersteuerung).

Aus Sicht des BEE spricht nichts dagegen, die verschiedenen Einflussgrößen der HGÜ-Technologie hervorzuheben, allerdings sollten anstelle einer reinen Darstellung als Vorteil auch die jeweils gegebenen Grenzen und Einschränkungen dargestellt werden.

Bezüglich des in Kapitel 5.1.4. vorgestellten DC-Hub-Ansatzes stellt sich darüber hinaus die Fragen, ob dieser bei der Untersuchung der dimensionierenden  n-1-Störfälle berücksichtigt wurde. Ein DC-Netzelement kann genauso technische Störungen haben wie ein AC-Element. Bei der noch relativ jungen DC-Technologie ist sogar eine eher höhere Störungsrate plausibel. Ein DCKurzschluss ist schwerer zu beherrschen als ein AC-Kurzschluss. Je konzentrierter Leistung über einen solchen DC-Hub geführt wird, desto gravierender sind die Störungen des Gesamtnetzes im Fall einer DC-Störung. Diese Kehrseite des DC-Hub-Ansatz müsste hier ebenso erwähnt werden wie seine Vorteile. 

Optimale Auslastung der Bestandsnetze

Der BEE sieht es grundsätzlich positiv, dass der Netzentwicklungsbedarf durch die Integration der in Kapitel 5.2. genannten innovativen Technologien auf das geringstmögliche erforderliche Maß begrenzt werden soll. 

Die eingesetzten innovativen Technologien sollten jedoch nicht direkt von den ÜNB betrieben werden, sondern überall dort, wo möglich, marktlich beschafft werden. Hier muss das Unbundling Anwendung finden. Dies gilt insbesondere für die genannten Netzbooster, die, falls großflächig von den ÜNB selbst betrieben, eine unzulässige Konkurrenz zu anderen, marktgestützten Flexibilitäten darstellen würden.

Verteilnetzorientierte Betriebsweise „neuer“ Stromanwendungen

Innerhalb des NEP 2035 (2021) wird laut Kapitel 2.3.1. eine verteilnetzorientierte Lastgangerstellung verwendet. Dies bedeutet, dass diese Flexibilitäten marktlich nicht verwendet werden. Der BEE kritisiert das Fehlen dieses wichtigen Aspektes, da mithilfe einer marktlichen Flexibilitätsaktivierung negative Strompreise reduziert und somit die im NEP 2035 (2021) ausgewiesene freiwillige marktliche Abschaltung von EE-Strommengen reduziert werden würde. 

Integrierte Netzentwicklungsplanung 

Parallel zur Netzentwicklungsplanung des Stromnetzes koordiniert die Bundesnetzagentur auch den NEP Gas. Alle zwei Jahre sind die deutschen Fernleitungsnetzbetreiber verpflichtet, der Regulierungsbehörde einen integrierten Plan zum Netzausbau für Erdgas vorzulegen. Beide Prozesse werden bisher separat voneinander geplant und genehmigt. Eine integrierte Netzberechnung findet gegenwärtig nicht statt.

Die Netzberechnungen der Strom- und Gasnetze unterschieden sich in ihrem Auftrag und in ihrer Zielstellung. Während Fernleitungsnetzbetreiber sich nur am Bedarf der Netznutzer orientieren und einen Betrachtungszeitraum von fünf bis zehn Jahren berücksichtigen müssen, simulieren die ÜNB die Klimaschutzziele, also konkret die Kraftwerksemissionen, als auch Annahmen zur Stromerzeugung, zum Verbrauch, zum Anteil der Energieträger und zur Sektorenkopplung. Der Planungshorizont im Strombereich ist dabei mit 15 bis 20 Jahren im Voraus wesentlich langfristiger und strategischer ausgelegt. 

Im Zuge der aktuellen politischen Diskussion um steigende Wasserstoffmengen und Power-toGas-Standorte und um die dafür erforderlichen Kosten so gering wie möglich zu halten, ist es aus Sicht des BEE wichtig, eine integrierte Strom- und Gasnetzplanung voranzubringen und Synergieeffekte zu heben. Eine systemintegrierte Planung würde es z.B. ermöglichen, besser abzuschätzen, ob eine neue HGÜ-Stromleitung tatsächlich errichtet oder doch auf das Gasnetz zum Wasserstofftransport ausgewichen werden kann.

Im Zusammenhang mit der steigenden Bedeutung von grünen Gasen sollten darüber hinaus die Potentiale eines bereits bestehenden Parks an Biomethananlagen zur Bereitstellung von CO2 zur Herstellung von Methan aus grünem Wasserstoff stärker bei der Netzplanung berücksichtigt werden. Gemäß den Berechnungen des Fachverbands Biogas e.V. würde die in den bestehenden Biomethananlagen entstehende CO2-Menge ausreichen, um mit etwa 300.000 Tonnen grünem Wasserstoff zusätzliches Methan zu erzeugen und dieses in das Erdgasnetz einzuspeisen. Hierdurch könnte die Gesamteffizienz verbessert und ein umfangreicher Beitrag für den Klimaschutz geleistet werden.

 

3. Marktmodell

Aufgrund des Fehlens eines Terminmarktes im NEP-Modell und der sich daraus ergebenden ausschließlichen Beschaffung über den Spotmarkt sind die reinen Stromgestehungskosten ausschlaggebend für den Einsatz der Technologie. Der BEE hinterfragt deshalb die in Abb. 8 dargestellte konventionelle Sockelleistung von 10 bis 12 GW trotz höchster EE-Einspeisung und vermutlich negativen Strompreisen.

Das Argument der notwendigen Erbringung von Systemdienstleistungen durch konventionelle Kraftwerke noch im Jahr 2040 ist im Hinblick auf die Transformation des Marktes hin zu mehr EE nicht schlüssig.

In diesem Zusammenhang ist auch nicht nachvollziehbar, dass die ÜNB in Kap. 4.2.2. einen Wert von lediglich 130 GW bis 2040 als relevant für die Netzentwicklungsplanung erachten. Aufgrund der für die Klimaschutzzielerreichung in allen Bereichen der EE zu niedrig angesetzten Ausbaupfade (siehe Abschnitt 1.2. dieser Stellungnahme) sowie der oben genannten Argumente zur Marktmodellierung (Fehlen des Terminmarktes, Hinterfragung der Notwendigkeit einer konventionellen Sockelleistung noch im Jahr 2040) ist eine solche pauschale Begrenzung auf einen Wert von 130 GW nicht fachgerecht und sollte dringend aus dem NEP 2035 (2021) gestrichen werden.

Verwandte Artikel

13.03.2024
BEE veröffentlicht Verkehrsszenario

Der BEE hat die Effekte unterschiedlich hoher Zulassungen von Elektrofahrzeugen auf die Treibhausgasemissionen untersucht. Selbst bei deutlich…

Mehr lesen
04.03.2024
Überblick über Strommasten und Hochspannungsleitungen in einer langen Reihe in einer ländlichen Landschaft. Das Foto wurde in De Biesbosch aufgenommen, einem Naturgebiet in der Nähe des Dorfes Werkendam, Nordbrabant, Niederlande
Erneuerbares Potenzial wird weiterhin unterschätzt

Die Bundesnetzagentur hat mit dem Netzentwicklungsplan Strom 2023-2037/2045 (NEP) neue Pläne für den Ausbau des Strom-Übertragungsnetzes vorgelegt.…

Mehr lesen
23.07.2022
Stromtrasse auf einem grünen Feld bei Sonnenaufgang
Beim ambitionierten Netzentwicklungsplan Strom für 2023 besteht noch Nachbesserungsbedarf

Die Bundesnetzagentur hat kürzlich den neuen Szenariorahmen 2023-2037/2045 genehmigt, der die Grundlage für den nächsten Netzentwicklungsplan Strom…

Mehr lesen
15.02.2022
Stromtrasse vor dunkelblauem Hintergrund und Sonne auf einem nebligen Feld
Netzentwicklungsplan Strom stärker auf heimische Potentiale von Erneuerbaren Energien und Wasserstoffelektrolyseuren ausrichten

Anlässlich des durch die Übertragungsnetzbetreiber veröffentlichten Entwurfs des „Szenariorahmen 2023-2027 zum Netzentwicklungsplan Strom 2023“ hat…

Mehr lesen
20.10.2021
Stromtrasse auf einem grünen Feld bei Sonnenaufgang
Stellungnahme zum zweiten Entwurf der Übertragungsnetzbetreiber für den Netzentwicklungsplan Strom 2035, Version 2021

Der Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) begrüßt die Möglichkeit zur Stellungnahme im Rahmen der Konsultation der Übertragungsnetzbetreiber…

Mehr lesen
15.10.2020
Symbol für die Begrenzung der globalen Erwärmung. Die Hand dreht einen Würfel und ändert den Ausdruck „2°C“ in „1,5°C“ oder umgekehrt.
Stellungnahme zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote

Der Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) begrüßt die Möglichkeit zur Stellungnahme zum „Gesetz zur Weiterentwicklung der…

Mehr lesen
21.09.2020
Sitzung des Europäischen Rats im Saal 2018
Feedback on Revision of Directive (EU) on the promotion of the use of renewable sources

The German Renewable Energy Federation (BEE) welcomes the COM proposal to reduce GHG emissions by at least 55 percent by 2030.

Mehr lesen
21.09.2020
Leerer Saal des Europäischen Parlaments mit gelbem Licht
Feedback on Revision of Directive (EU) 2018/2002 on energy efficiency

The German Renewable Energy Federation (BEE) welcomes the COM proposal to reduce GHG emissions by at least 55 percent by 2030.

Mehr lesen
17.09.2020
Stellungnahme zum Entwurf zur Änderung des EEG und weiterer energierechtlicher Vorschriften

Grundsätzlich begrüßt der BEE die Bemühungen der Bundesregierung zu einer Fortschreibung des EEG, um Lösungen für die stark steigende Nachfrage an…

Mehr lesen
10.09.2020
Sonnenuntergang mit Gras und Wasser, Windräder am Horizont
Stellungnahme zu vom § 12h EnWG zur marktgestützten Beschaffung von Systemdienstleistungen

Grundsätzlich begrüßt der BEE die Bemühungen der Bundesregierung zu einer Fortschreibung des EEG, um Lösungen für die stark steigende Nachfrage an…

Mehr lesen
28.08.2020
Tiefe Ansicht auf Strommast vor hellblauem leicht bewölktem Himmel
Stellungnahme zum Konsultationsentwurf zur Vergabe von Frequenzen im Bereich 450-MHz

Der Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) begrüßt die Möglichkeit zur Stellungnahme zum „Konsultationsentwurf zur Vergabe von Frequenzen im…

Mehr lesen
13.08.2020
Solarenergie-Panel-Photovoltaikzelle und Windturbinenpark-Stromgenerator in der Naturlandschaft zur Erzeugung erneuerbarer grüner Energie ist eine freundliche Industrie. Sauberes nachhaltiges Entwicklungskonzept.
Stellungnahme zum Festlegungsverfahren zum bilanziellen Ausgleich von Redispatch-Maßnahme

Der Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) begrüßt die Möglichkeit zur Stellungnahme zur „Festlegung zum bilanziellen Ausgleich von…

Mehr lesen
17.07.2020
Stellungnahme zur Festlegung von näheren Bestimmungen mit den Mindestfaktoren

Der Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) begrüßt die Möglichkeit zur Stellungnahme zum „Verfahren zur Festlegung von näheren Bestimmungen im…

Mehr lesen
10.06.2020
Weitansicht des Plenarsaals des deutschen Bundestages während einer Sitzung
Stellungnahme zum Änderungsantrags auf Ausschussdrucksachen 19(9)651 und 19/17137

Der Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) bedankt sich für die Möglichkeit, im Rahmen einer öffentlichen Sachverständigenanhörung betreffend…

Mehr lesen
03.06.2020
Straße die zum Paul-Henri Spaak Gebäude
Statement on “renovation wave initiative” by the European Commission

The German Renewable Energy Federation (BEE) welcomes the intention of the European Commission (EC) to reduce net emissions of greenhouse gases (GHG)…

Mehr lesen
03.06.2020
Das Berlaymont-Gebäude im Europaviertel beherbergt seit 1967 den Sitz der Europäischen Kommission, der Exekutive der Europäischen Union (EU).
Statement on “an EU strategy for smart sector integration” by the European Commission

The smart sector integration strategy provides the chance to be the much-needed roadmap for an integrated energy system for a climate-neutral Europe.…

Mehr lesen
18.05.2020
Strommasten Solarkolelktoren und Windräder vor einem sonnigen blauen Himmel
Stellungnahme zum Referentenentwurf zur Änderung der Erneuerbare-Energien-Verordnung

Wir begrüßen die Bemühungen des BMWi um eine Senkung der EEG-Umlage, nicht nur vor dem Hintergrund der durch die Covid-19-Pandemie absehbaren…

Mehr lesen
13.03.2020
Eine weiße Wärmepumpe von Nahem
Stellungnahme zu den Entwürfen der Förderrichtlinien der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Der BEE begrüßt die Neustrukturierung der Förderung im Gebäudesektor mit der Zielsetzung, die Komplexität der Gebäudeförderlandschaft zu reduzieren…

Mehr lesen
09.03.2020
Kohlekraftwerk stößt Qualm am Horizont aus mit einem einzigen Windrad dazwischen
Stellungnahme zum Referentenentwurf zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes

Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit zum Entwurf eines Ersten Gesetzes zur…

Mehr lesen
14.02.2020
Stromtrasse vor dunkelblauem Hintergrund und Sonne auf einem nebligen Feld
Stellungnahme zum Szenariorahmen für den Netzentwicklungsplan Strom 2035

Stellungnahme zum Szenariorahmen für den Netzentwicklungsplan Strom 2035, Version 2021

Mehr lesen
22.01.2020
Braunkohle Ausgrabung
Stellungnahme zum Gesetz zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung (Kohleausstieggesetz)

Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zum Gesetz zur Reduzierung und zur Beendigung der…

Mehr lesen

Logo des BEE e.V.
Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE)
EUREF-Campus 16
10829 Berlin
Telefon: +49 30 275 8170 0
Telefax: +49 30 275 8170 20
E-Mail: info(at)bee-ev.de

Bundesverband Erneuerbare Energie e.V.

Als Dachverband vereint der Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) Fachverbände und Landesorganisationen, Unternehmen und Vereine aller Sparten und Anwendungsbereiche der Erneuerbaren Energien in Deutschland. Bei seiner inhaltlichen Arbeit deckt der BEE Themen rund um die Energieerzeugung, die Übertragung über Netz-Infrastrukturen, sowie den Energieverbrauch ab.

Der BEE ist als zentrale Plattform aller Akteur:innen der gesamten modernen Energiewirtschaft die wesentliche Anlaufstelle für Politik, Medien und Gesellschaft. Unser Ziel: 100 Prozent Erneuerbare Energie in den Bereichen Strom, Wärme und Mobilität.

Cookies