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Pressemitteilung

EEG-Umlage 2022: Strompreis senken und Neuordnung des Marktrahmens voranbringen

15. Oktober 2021

Die EEG-Umlage wird im Jahr 2022 nach Angaben der Übertragungsnetzbetreiber deutlich auf 3,72 Cent pro Kilowattstunde sinken. Für 2021 war sie vergangenen Herbst auf über 9 ct/kWh prognostiziert worden und wurde deswegen durch Mittel aus dem Bundeshaushalt auf 6,5 ct/kWh gedeckelt.

„Dieses Jahr zeigt sich ein gegenläufiger Effekt als im vergangenen Jahr, da sich das Strompreisniveau gegenüber dem letzten Jahr mehr als verdoppelt hat. Dies führt zwar zu einer Reduktion der EEG-Umlage aber im gleichen Zuge zu einer deutlich stärkeren Kostenbelastung der Endkunden. Diese Phänomene verdeutlichen die bisher ungelösten Regulierungsaufgaben des Strommarkts. Kurzfristig und unabhängig von temporären Sondereffekten sollte der aufgrund des höheren Preisniveaus gestiegene Endkundenstrompreis durch eine vollständige Verlagerung der Kosten für Industrieprivilegien im Rahmen der „Besonderen Ausgleichsregelung“ in den Bundeshaushalt gesenkt sowie eine Absenkung der Stromsteuer auf das europarechtliche Mindestmaß vorgenommen werden. Dadurch kommt eine Entlastung von deutlich mehr als 2 Cent/kWh zustande. Darüber hinaus braucht es jetzt einen Gesamtblick auf den Strommarkt und eine Neuordnung des Marktrahmens, denn die meisten Sondereffekte dieses Jahres werden sich in den nächsten 1 bis 2 Jahren wieder verändern“, so die Präsidentin des Bundesverbands Erneuerbare Energie e.V. (BEE), Dr. Simone Peter.

Aktuell ermöglichten die rapide steigenden Gaspreise eine Entlastung der EEG-Umlage, da teure Gaskraftwerke an der Börse derzeit häufig das letzte preisbildende Kraftwerk bildeten und die Erneuerbaren Energien damit höhere Erlöse erzielten. Das habe sinkende Differenzkosten für die Erneuerbaren und somit auch eine niedrigere EEG-Umlage zur Folge. Diese temporären Sondereffekte würden nicht dauerhaft am Markt bestehen bleiben. Perspektivisch sei viel mehr absehbar, dass der angestrebte Zubau der Erneuerbaren Energien eine noch stärkere Dynamik im Strommarkt entwickle. „Wir erwarten, dass niedrige Strompreiszeitfenster in Zeiten hoher Einspeisung aus Erneuerbaren Energien weiter zunehmen und so wieder zu einer Erhöhung der Differenzkosten führen werden. Eine Deckelung oder Gegenfinanzierung der EEG-Umlage muss unter den aktuellen Bedingungen daher berücksichtigen, dass dafür perspektivisch eher größere Beträge notwendig werden, als in der aktuellen Debatte einkalkuliert. Im aktuellen Marktrahmen wird daher auch weiterhin ein solides und von Haushaltsdebatten unabhängiges Refinanzierungsinstrument wie das EEG benötigt“, so Peter.

Zudem bedürfe es gerade aus volkswirtschaftlicher Perspektive einer Neuordnung des Marktrahmens auf Basis der Erneuerbaren Energien. „Das Ziel muss sein, den Einsatz flexibel steuerbarer Elemente im Energiemarkt wie Biogas, Speicher, Sektorenkopplung oder Elektrolyse als Ausgleich für die fluktuierenden Quellen Wind und Solar so anzureizen, dass der Marktwert der Erneuerbaren Energien stabilisiert und damit der klimapolitisch notwendige Ausbau der Erneuerbaren auch in Zukunft abgesichert wird.“, so Peter abschließend.

 

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