Weiterhin bestünden juristische Bedenken an der rechtlichen Konstruktion der CO2-Bepreisung. Diese müssten dringend ausgeräumt werden. Die Bundesregierung sollte Wege nutzen, die zu einer Strompreissenkung für Verbraucherinnen und Verbraucher führen, nicht aber ihren eigenen Handlungsspielraum beim EEG einschränken. Die Senkung der EEG-Umlage mithilfe der CO2-Bepreisung würde das Erneuerbare-Energien-Gesetz zur Beihilfe machen. Zwar fördere die Absenkung der EEG-Umlage die Akzeptanz der Energiewende, weil Verbraucherinnen und Verbraucher den Preisvorteil der Erneuerbaren bei der eigenen Stromrechnung erkennen können. Jedoch würde mit der Senkung der Stromsteuer dasselbe ermöglicht, ohne die Handlungshoheit beim EEG zu gefährden. Wichtig für das Gesamtpaket sei zudem die lange erwartete steuerliche Abschreibung bei Maßnahmen der energetischen Gebäudesanierung, so Peter.
Mit Blick auf die Entscheidungen der vergangenen Tage betont Peter abschließend: „Nach dem weitgehend ergebnislosen Weltklimagipfel COP25 in Madrid wird es umso dringlicher, dass nationale Vorreiter die Chancen der Energiewende für Standorte und Menschen aufzeigen. Hierzu sind politische Rahmenbedingungen notwendig, um in allen Sektoren auf saubere Technologien umzusteigen, die Sektorenkopplung anzureizen und bezahlbare Lösungen für Industrie, Mittelstand und Privathaushalte voranzubringen. Das muss der Anspruch Deutschlands sein: Wohlstand sowie Exportchancen sichern und die durch das Paris-Klimaabkommen vorgegebene Treibhausgasminderung sicher einhalten.“
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