„In einem ersten Schritt sollten die Post-EEG-Anlagen, die in den kommenden Jahren sukzessive aus der EEG-Förderung fallen, eingebunden werden. Hier schlummert nahe an der Erzeugung grünen Stroms ein immenses Potenzial für die Erzeugung von grünem Wasserstoff, ohne dass auf die Genehmigung neuer Erneuerbarer Anlagen gewartet werden muss. Dafür braucht es jetzt den nötigen regulatorischen Rahmen. Nimmt man diese Bestandsanlagen in die Pflicht, so kann bereits zu Beginn des Jahres 2021 grüner Wasserstoff in großem Maßstab erzeugt werden. Einfach die Anlagen poolen und loslegen“, so Peter. Den Bedarf an sauberem Strom für die Erzeugung von grünem Wasserstoff schätzt die Bundesregierung auf 20 TWh. Einen hohen Anteil davon können im ersten Schritt Post-EEG-Anlagen liefern. Der Import von grünem Wasserstoff sei eher langfristig angelegt, wenngleich darüber hinaus wohl notwendig. Dieser muss dabei aber an strenge Nachhaltigkeitskriterien im Exportland gekoppelt werden.
„Damit die Erzeugung von grünem Wasserstoff zum Geschäftsmodell werden kann, muss der dafür genutzte Strom aus Erneuerbare Energien sowohl von der EEG-Umlage als auch von Netzentgelten befreit werden“, so Peter weiter. Der Einsatz des Wasserstoffs ist auf die Bereiche zu fokussieren, in denen die direkte Verwendung von Erneuerbaren Energien nicht möglich ist, also vorrangig im Industriesektor, z.B. zur Stahlerzeugung. Denn der Tertiärenergieträger Wasserstoff wird weiterhin ein kostbares Gut bleiben. Im Wärmesektor darf das Versprechen, die Gasinfrastruktur durch Wasserstoff oder synthetisches Methan perspektivisch grün zu machen, nicht als Vorwand dienen, die Nutzung strombasierter Wärmetechnologien oder die Anhebung von Effizienzstandards weiter zu verzögern. Der diskriminierungsfreie Einsatz von Erneuerbaren Wärmetechnologien muss gewährleistet sein.
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