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Pressemitteilung

BEE-Stellungnahme - Kabinett berät über Energiewirtschaftsgesetz

10. Februar 2021

Das Bundeskabinett berät heute über einen Entwurf für das Gesetz zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben und zur Regelung reiner Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsrecht. In seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf teilt der Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) die Einschätzung, dass es in den betreffenden Bereichen Änderungen bzw. Neuregelungen bedarf, weist aber auf notwendige Anpassungen bei der Reform des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) hin. „Die Netzbetreiber sollen sich auf ihre grundständigen Aufgaben beschränken. Es ist daher zu begrüßen, dass in dem Gesetzentwurf eine klare Trennung zwischen Netzbetrieb und der Errichtung und dem Betrieb von Ladepunkten und Energiespeicheranlagen festgelegt wird“, so BEE-Präsidentin Dr. Simone Peter. Alles was von diesem Grundsatz abweiche, solle sich auf klar definierte, zeitlich begrenzte Ausnahmen beschränken.

Eine ähnliche Trennung sei auch für die Regulierung der Wasserstoffnetze von großer Wichtigkeit. „Es muss sichergestellt werden, dass Netzbetreiber die klare Trennung zwischen Netz und Erzeugung/Speicherung in keinem Fall aufbrechen und selber Power-to-Gas-Anlagen wie beispielsweise Elektrolyseure betreiben können“, kommentiert Peter. Nur so könne ein erfolgreicher Markthochlauf der deutschen Wasserstoffwirtschaft mit einem breiten Spektrum unterschiedlicher Marktteilnehmer realisiert werden. „Akteursvielfalt hat die Energiewende bisher geprägt, das soll auch bei den Sektorkopplungstechnologien so aufgesetzt werden“, so Peter.

Eine zentrale Leerstelle beklagt der BEE im Bereich der Bürgerenergie. Obwohl die Erneuerbare Energien-Richtlinie II (RED II) die Schaffung eines Rechtsrahmens für Bürgerenergiegemeinschaften in den nationalen Gesetzgebungen vorsieht, gibt es im EnWG-Entwurf keine Regelungen, durch die Verbraucherinnen und Verbraucher angereizt werden, Bürgerenergiegesellschaften zu gründen oder sich darin zu engagieren. „Die Bundesregierung muss an dieser Stelle dringend nachbessern und eine neue Form der Stromvermarktung schaffen, die getrennt von der klassischen Versorger-Endkunden-Stromlieferung zu verstehen ist. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) muss hier sinnvoll mit dem EnWG zusammenwirken, um einen angemessenen Rahmen für das Energy Sharing und damit mehr Bürgerengagement zu schaffen“, so Peter abschließend.

 

Als Dachverband vereint der Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) Fachverbände und Landesorganisationen, Unternehmen und Vereine aller Sparten und Anwendungsbereiche der Erneuerbaren Energien in Deutschland. Bei seiner inhaltlichen Arbeit deckt der BEE Themen rund um die Energieerzeugung, die Übertragung über Netz-Infrastrukturen, sowie den Energieverbrauch ab. Der BEE ist als zentrale Plattform aller Akteur:innen der gesamten modernen Energiewirtschaft die wesentliche Anlaufstelle für Politik, Medien und Gesellschaft.

Unser Ziel: 100 Prozent Erneuerbare Energie in den Bereichen Strom, Wärme und Mobilität.

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