Der Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) nimmt den Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) vom 16. Mai 2022 für ein Gesetz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten (Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz – CO2KostAufG) zum Anlass, den Entwurf zu kommentieren und auf weiteren Handlungsbedarf hinsichtlich der Gesetzgebung hinzuweisen.
Kernforderungen des BEE in Bezug auf das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) sind:
● Verschärfung des Stufenplans zur Überwälzung der Co2-Kosten im 3 Jahresabstand mit dem Ziel der CO2-Neutralität des Gebäudebestandes
● Einbeziehung aller Kosten für die CO2-Emissionen der Wärmeversorgung, auch die CO2-Kosten aus dem ETS
● Einbeziehung der Dekarbonisierung bestehender, mit fossilen Brennstoffen betriebener Heizungen durch biogene Brennstoffe in das Anreizsystem
● möglichst frühzeitige Einbeziehung der Nichtwohngebäude in das Stufenmodell
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