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Pressemitteilung

Umweltministerkonferenz: Beschluss zum Signifikanzrahmen weiterhin unzureichend

11. Dezember 2020

Wir begrüßen den dringend notwendigen Austausch zwischen Bund und Länder unter Einbeziehung der Energie- und Umweltverbände mit dem Ziel den naturverträglichen Ausbau der Windenergie voran zu bringen.

Im Rahmen der heutigen Sondersitzung der Umweltministerkonferenz (UMK) wurde der sogenannte Signifikanzrahmen beschlossen. Dieser soll über Standardisierungen bei der Anwendung des Artenschutzrechts den naturverträglichen Ausbau der Windenergie erleichtern. Aus Sicht der Energieverbände BDEW, BEE, bne, BWE, VDMA und VKU stellt er aber noch keinen praxistauglichen Prüfrahmen dar, damit leistet das Papier keinen nennenswerten Beitrag dazu, die entscheidenden Hindernisse aus dem Weg zu räumen.  

Der Ausbau der Windenergie an Land muss dringend beschleunigt werden, um die Klimaziele zu erreichen. Seit Jahren bremsen eine unsichere Rechtslage und eine fehlende Standardisierung bei Artenschutz-Regelungen den Ausbau erheblich aus. Der bundesweite Flickenteppich an Vorgaben verunsichert Behörden, Vorhabenträger und Gerichte und führt zu einem insgesamt schleppenden Ausbau.

Die Umweltministerkonferenz wollte hier Abhilfe schaffen mit dem sogenannten „Standardisierten Bewertungsrahmen zur Ermittlung einer signifikanten Erhöhung des Tötungsrisikos im Hinblick auf Brutvogelarten an Windenergieanlagen (WEA) – Signifikanzrahmen“. Leider verfehlt das vorgelegte Papier den Zweck, den Windenergieausbau in Zukunft entscheidend zu erleichtern. Begrüßenswert ist jedoch, dass das Papier zumindest eine Öffnungsklausel für die von den Energieverbänden geforderten Wahrscheinlichkeitsbetrachtungen (Probabilistik) enthält und dass sich die Länder verpflichten, nur restriktiv Gebrauch von der Abweichungsmöglichkeit bei der Liste der kollisionsgefährdeter Brutvogelarten machen. Trotzdem fehlen nach wie vor die dringend notwendigen, bundesweit einheitlichen Regelungen, die sich an der vorhandenen Rechtsprechung sowie festgelegten, wissenschaftlichen Kriterien orientieren. Damit ist das Papier weiterhin unzureichend. Für den notwendigen Ausgleich zwischen wichtigen Naturschutzanliegen und dem zu beschleunigenden Ausbau der Windenergie braucht es zügig einen praxistauglichen Prüfrahmen, der Verlässlichkeit und Planbarkeit schafft. Konkrete Vorschläge hierzu liegen von Seiten der Energiewirtschaft auf dem Tisch. Wir begrüßen, dass auch die Länder eine Neujustierung des Verhältnisses unterschiedlichster Schutzgüter als erforderlich ansehen, um den Herausforderungen zum Schutz des Klimas und der biologischen Vielfalt gerecht zu werden.

Positiv ist, dass die Umweltminister die Notwendigkeit der weiteren Ausgestaltung erkannt und zu diesem Zweck eine Bund-Länder-AG mit Beteiligung der Verbände einberufen haben. Die Energieverbände stehen für diesen Dialog bereit. Der heute UMK-Beschluss lässt hier jedoch deutlich an Klarheit im Hinblick auf den zeitlichen Rahmen, Struktur, Inhalte und Verbindlichkeit zu wünschen übrig. Erfolgsentscheidend wird sein, dass die Konsensfindung im Rahmen eines strukturierten Prozesses mit klarer inhaltlicher und zeitlicher Zielsetzung erfolgt. Aus Sicht der Energieverbände muss am Ende des Tages eine rechtsverbindliche Regelung gefunden werden, um Genehmigungsverfahren effektiv zu beschleunigen und die Flächenverfügbarkeit für die Windenergie spürbar zu verbessern.

 

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