Für den Solarbereich bedeute die Einigung nur wenig Licht und viel Schatten, es bedürfe daher einiger Nachbesserungen. Auf scharfe Kritik stoße das Vorhaben, den Projektierern größerer Solardächer nur noch dann eine Marktprämie für jede ins öffentliche Stromnetz eingespeiste Kilowattstunde Solarstrom zu gewähren, wenn diese zuvor erfolgreich an einer Auktion teilgenommen haben. Zwar solle es für Betreiber bis zu einer Leistungsobergrenze von 750 kWp nun die Alternative geben, maximal 50 Prozent der Sonnenstromernte ohne Auktionsteilnahme vergütet zu bekommen. Für viele Betreiber von Lagerhallen mit geringen Stromverbräuchen käme dies einer Halbierung der Förderung gleich und daher eine Auktionsteilnahme nicht in Betracht. „Wir fordern daher weiterhin eine Anhebung der Grenze auf 1 MW“, so Peter. Zudem sei eine Übergangsfrist von mindestens zwei Jahren bei einem derart umfassenden Systemwechsel notwendig. „Die geplante Anhebung der Grenze für eine EEG-Umlagebefreiung für selbst verbrauchten Solarstrom von 10 auf 30 KWp ist ein Schritt in die richtige Richtung, nicht vermittelbar bleibt jedoch, dass höhere Eigenverbräuche weiterhin mit der anteiligen EEG-Umlage belastet werden. Eine wichtige Korrektur des Regierungsentwurfs und damit ein gutes Signal für Solarpioniere ist die Befreiung von Bestandsanlagen mit einer Leistung bis 7 kWp von kostentreibenden intelligenten Mess- und Steuerungseinrichtungen“, so Peter.
Für die Windenergie als dem Masseträger der neuen Energiewirtschaft fehle dagegen eine klare Perspektive nach vorne. „Die nicht erfüllte Zusage von Peter Altmaier für einen Vorschlag zu Bestandsanlagen mündet offenbar in einer komplizierten und kaum tauglichen Regelung, die darüber hinaus noch einer Verordnung des Bundeswirtschaftsministeriums bedarf. Eine Repoweringstrategie fehlt weiter völlig, der lapidare Hinweis, dass das Planungs- und Genehmigungsrecht weiter reformiert werden soll, reicht nicht. Und auch das von der Umweltministerkonferenz vorgelegte Papier zum sog. Signifikanzrahmen verfehlt den Zweck, den Windenergieausbau in Zukunft entscheidend zu erleichtern“, so Peter.
Zu begrüßen sei die Absenkung der Degression für die Geothermie. „Die ab 2022 einsetzende Degression der Vergütung wird von 2 auf 0,5 Prozent abgesenkt. Das ist ein gutes Zeichen für die Branche. Positiv ist auch das Signal für die kleine Wasserkraft, die mit einer installierten Leistung bis 500 kW für einen Bemessungsleistungsanteil von 100 kW einen Aufschlag in Höhe von 3 Ct/kWh auf ihre bestehende Vergütung erhält. Auch das Signal für die Bioenergie ist mit der Erhöhung des Ausschreibungsvolumens von 350 auf 600 MW positiv. Zusätzlich werden die Flexibilitätsanforderungen gesenkt. Anlagen, die feste Biomasse einsetzen, bekommen künftig 75 statt nur 65 Prozent ihrer Bemessungsleistung vergütet“, so Peter weiter.
Einen unzureichenden Kompromissvorschlag gebe es für den Paragrafen 51. „Eine Aussetzung der EEG-Vergütung nach vier Stunden negativer Strompreise ist eine Verschärfung, nachdem schon die bisherige Grenze von 6 Stunden ihre Wirkung verfehlt hat. Außerdem tragen verstärkt fossile Kraftwerke zu negativen Preisen bei. Daher ist der § 51 völlig kontraproduktiv und gehört abgeschafft“, so Peter. Es brauche hier neue Wege, um den Strommarkt zukunftsfähig und flexibel zu gestalten. „Nachdem die Erneuerbaren Energien im Jahr 2020 mit 46 Prozent beinahe die Hälfte des Gesamtstrombedarfs in Deutschland decken, muss auf dieser Basis dringend nach Lösungen für den Strommarkt der Zukunft gesucht werden“, so Peter abschließend.
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