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Geothermiekraftwerk in hügeliger grüner Landschaft mit Rohren
Pressemitteilung

GeoBG-Entwurf erkennt Bedeutung der Wärmewende an, BEE sieht Nachbesserungpotenzial

21. Juli 2025

Heute endet die Frist zur Stellungnahme zum “Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Ausbaus von Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern sowie weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen” (GeoBG) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE). Der Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) begrüßt den Gesetzesentwurf ausdrücklich. Er sendet ein wichtiges Signal für den dringend benötigten Hochlauf einer klimafreundlichen Wärmeversorgung in Deutschland, mit Nachbesserungsbedarf in einigen zentralen Punkten.

“Mit diesem Entwurf erkennt die Bundesregierung die Dringlichkeit beim Ausbau Erneuerbarer Technologien für die Wärmewende an. Dabei ist insbesondere die vorgesehene Einstufung von Infrastrukturvorhaben als Vorhaben des überragenden öffentlichen Interesses ein zentraler Schritt zur Schließung bestehender Gesetzeslücken. Lange Genehmigungsverfahren werden dadurch deutlich verkürzt und der Ausbau beschleunigt. Das ist ein positives Signal. Nicht nur an Industrie, Projektierer und Kommunen, sondern auch an alle Verbraucherinnen und Verbraucher”, erklärt BEE-Präsidentin Dr. Simone Peter. Der Verband sieht aber auch die Notwendigkeit für Nachbesserungen.

Weitere Maßnahmen zur vollständigen Umsetzung von EU-Richtlinien, wie die baurechtliche Privilegierung im Außenbereich sowie die Bereitstellung öffentlicher Flächen, sollten mit diesem Gesetzentwurf ebenfalls umgesetzt werden. Auch greife die derzeitige Definition technischer Anlagen in den §§ 1-3 des GeoBG sowie im Wasserhaushaltsgesetz (Art. 3 Nr. 1) zu kurz. Insbesondere die Formulierung in §2 GeoBG zur Einbeziehung von Nebenanlagen und Bohrungen decke nicht alle Formen der Quellenerschließung für (Groß-)Wärmepumpen ab und stehe somit dem erklärten Ziel der Entbürokratisierung entgegen. Darüber hinaus müsse der Entwurf um wichtige ergänzende Technologien, wie die Nutzung von Flusswasser (Aquathermie) sowie kalte Nahwärmesysteme erweitert werden. Auch die Explorations- und Aufsuchungsmaßnahmen sowie Anlagen zur Wandlung und Einspeisung von Erdwärme (Wärmetauscher, Netzseinspeisepunkte u.a.) brauchen vereinfachte Rahmenbedingungen.

Zudem sollte mit der positiv zu bewertenden Genehmigungsbeschleunigung von Wärmespeichern und -leitungen der Abbau regulatorischer Hürden zur Flexibilisierung von Biogasanlagen, die vollständige Nutzung weiterer Wärmepotenziale aus holzartiger Biomasse und ein neuer Privilegierungstatbestand für Wärmespeicher, der den Bau von flexiblen Bioenergieanlagen erleichtern würde, erfolgen. “Die Wärmewende wird nur gelingen, wenn wir alle verfügbaren Erneuerbaren Technologien nutzen, um eine dezentrale, kosteneffiziente und klimaneutrale Wärmeversorgung zu schaffen. Dazu gehören klare gesetzliche Definitionen, eine weiterhin hohe Ambition bei Erneuerbaren Anteilen und Zielen, unbürokratische Genehmigungsverfahren für alle regenerativen Technologien und ein technologieoffener Ansatz, der alle Erneuerbaren Potenziale berücksichtigt. Auch die finanzielle Absicherung der Investitionen in Erneuerbare Wärme in Gebäuden und Netzen muss gewährleistet werden. Dann wird die Wärmewende zur Erfolgsgeschichte”, so Peter abschließend.

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