Der BEE erkennt einzelne Verbesserungen im Gesetzesentwurf an, insgesamt überwiegen jedoch die negativen Änderungen, durch den Entzug…
22. Juli 2026
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Wir regen an:
Das deutsche Stromsystem befindet sich in einem tiefgreifenden Transformationsprozess hin zu einer weitgehend erneuerbaren, dezentralen und flexiblen Energieversorgung. Der Ausbau der erneuerbaren Energien schreitet bislang weitgehend dynamisch voran und muss als zentrale Voraussetzung für Klimaschutz, Versorgungssicherheit und Wettbewerbsfähigkeit weiter beschleunigt, gesichert und verstetigt werden. Die Erneuerbaren-Branche braucht dafür Planungssicherheit statt überstürzter und teilweise inkonsistenter Ideen, die geeignet sind, den EE-Zubau erheblich abzubremsen.
Demgegenüber bleibt die Entwicklung der Netzinfrastruktur weit hinter den Anforderungen zurück. Dies zeigt sich unter anderem in steigenden Redispatch-Mengen, einer unzureichenden Nutzung bestehender Netzkapazitäten, Verzögerungen bei Netzanschlüssen sowie in Defiziten bei Digitalisierung und Transparenz. Deswegen ist es konsequent und richtig, dass aus dem Sondervermögen Mittel für die Beschleunigung der teilweise seit Jahren verzögerten Maßnahmen bereitgestellt werden sollen.
Das Ziel, die aus dem verzögerten Umbau der Netze folgenden Probleme des Systems anzugehen, teilt der BEE ausdrücklich und hat dazu bereits seit langem eigene Vorschläge vorgelegt. Statt den Ausbau zu behindern, müssen seitens der Netzbetreiber die Voraussetzungen geschaffen werden, die diese befähigen, den lange verzögerten Umbau des Systems schneller voranzutreiben.
Das Netzanschlusspaket setzt an der falschen Stelle an: Verbindliche Vorgaben für eine Digitalisierung der Netze und Standardisierung fehlen oder sind nur in zu begrenztem Umfang aufgegriffen. Bereits existierende, fundierte und von beiden Seiten eingebrachte Lösungsvorschläge, die Genehmigungsverfahren im Verteilnetz erleichtern und so die Geschwindigkeit erhöhen und Kosten senken können, werden vollständig ignoriert.1 Stattdessen setzt der Referentenentwurf fast ausschließlich auf Maßnahmen, die direkt in die Erlössituation von Erzeugungsanlagen eingreifen - Referenzertragsmodell,, Erzeugungskappung und Redispatchentschädigungsverzicht treffen jeweils ein und dasselbe Projekt gleichzeitig. Dabei werden die kumulativen Effekte der Einzelmaßnahmen, die dann in Folge zur erheblichen Bremsung des Ausbaus führen werden, an keiner Stelle berücksichtigt. Würde dieses Konzept umgesetzt, bedeutete dies nicht nur erheblich höhere Kosten des Systems, weil der notwendige Umbau weiter nur schleppend voranginge, sondern auch erhebliche volkswirtschaftliche Kosten aus den geopolitischen Risiken bei der Beschaffung fossiler Brennstoffe.
Blickt man auf die Regelungsvorhaben anderer Bundesbehörden, ist fraglich, welche Annahmen das BMWE hier zur Wirtschaftlichkeit von Erzeugungsanlagen trifft. Selbst wenn jede Maßnahme begründet wäre. Entfalteten sie im Zusammenspiel eine Mehrfachbelastung für den Betrieb von Erneuerbaren Erzeugungsanlagen, der den Ausbau substanziell bremsen und die volkswirtschaftlichen Kosten in die Höhe treiben wird. Hinzu kommen weitere Schäden wie Arbeitsplatzverluste in einer Branche, die in rezessionsgeprägten Zeiten nach wie vor zuverlässige sozialversicherungspflichtige Beschäftigung gewährleistet.
Beide Pakete wirken zusammen – und das mit voller Wucht: Die Kombination aus Einschränkungen im Netzanschluss und Verzicht auf Erlösentschädigung im Redispatchfall drohen den Ausbau der Erneuerbaren abzuwürgen. Die Gesamtschau entwertet auch auf den ersten Blick positive Maßnahmen wie die Ausweitung von Ausschreibungsvolumina, weil zusätzliche Ausschreibungsvolumina infolge des Redispatchvorbehalts erheblich an Attraktivität einbüßen werden.
Das Ergebnis: Deutschland manövriert sich sehenden Auges in eine Stromlücke und gibt Modernisierungspotenzial an wettbewerbende Blöcke wie die Volksrepublik China ab.
1 Der BEE verweist hier auf das gemeinsame Vorschlagspapier von BWE und VKU.
Der BEE begrüßt die Möglichkeit zur Stellungnahme. Zugleich fordert der BEE das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) auf, den Entwurf…
Der BEE sieht an an mehreren Stellen des BEG Anpassungsbedarf, begrüßt gleichzeitig, dass die grundlegende Systematik des BEG erhalten bleibt.
Der BEE begrüßt ausdrücklich, dass der zweite Entwurf auf zahlreiche Rückmeldungen aus der ersten Konsultation eingeht und insbesondere die…