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Die Bundestagswahl 2021 als Klimawahl

Erneuerbare Energien als Basis für Klimaschutz

Am 26. September entscheiden die Wählerinnen und Wähler auch darüber, wie die Energiewende in der nächsten Legislaturperiode fortgesetzt wird. Darüber, dass Erneuerbare Energien die Basis für Klimaschutz und ein zukunftsorientiertes Wirtschaften darstellen, ist sich mittlerweile ein Großteil der Gesellschaft einig. Mit welchen Ideen treten die Parteien an, und die Transformation zu gestalten und deren Potenziale wie Innovation, regionale Wertschöpfung, neue Arbeitsplätze und aktive Bürgerbeteiligung zu nutzen?

Um Ihnen einen Überblick über die jeweiligen Positionen der Parteien zu ermöglichen, richtete der BEE acht Fragen zu energiepolitischen und klimaschutzrelevanten Themen an fünf Parteien: CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, FDP, DIE LINKE. Die Wahlprüfsteine des BEE behandeln die aus Verbandssicht entscheidenden Fragen für die Bewältigung der klima- und energiepolitischen Herausforderungen. Die Themen reichen von Emissions- und Ausbauzielen über die Rolle der Sektorenkopplung bis zur zukünftigen Gestaltung des Wärme- und des Verkehrssektors.

Die AfD bestreitet die von Menschen verursachte Klimaerwärmung, lehnt Erneuerbare Energien ab und setzt stattdessen auf Kohle- und Kernenergie. Deshalb gibt es mit der AfD keinen gemeinsamen Nenner, um über die Dekarbonisierung und über die erfolgreiche Fortsetzung der Energiewende zu diskutieren.

Haus 16 auf dem EUREF-Campus, Ziegelsteingebäude mit Volleyballfeld im Vordergrund
Ansprechpartner*innen

Sommerfest-Team


Sommerfest-Team des Hauses der Erneuerbaren Energien

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Wahlprüfsteine 2021

Ausbaupfade für Erneuerbare Energien

1. Sieht Ihre Partei es als realistisch an, dass der Strommengenbedarf in Deutschland bis zum Jahr 2030 sinkt und halten Sie entsprechend die Ausbaupfade im EEG 2021 für Wind-, Solar- und Biomasseanlagen, sowie den nicht stattfindenden Ausbau von Geothermie- und Wasserkraftanlagen für ausreichend?

CDU/CSU:

Wir brauchen Strom, um Industrie und Wirtschaft verlässlich zu versorgen. Gebraucht wird Strom im Verkehr für Elektromobilität und in Gebäuden für Wärmepumpen. In der Wirtschaft und in Privathaushalten wird 2030 deutlich mehr Strom benötigt als heute. Dieser Strom muss nachhaltig, regenerativ und aus Erneuerbaren sein – und dieser Strom soll für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen günstiger werden als der Strom heute. Um dies zu erreichen, wird die CDU den Ausbau der Erneuerbaren Energien entscheidend voranbringen und deutlich schneller ausbauen.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

Der  Strombedarf –  selbst  mit  einer dringend nötigen Energieeffizienzpolitik  –  wird steigen,  v.a. durch den Strombedarf von E-Mobilität, Wärmepumpen und grünem Wasserstoff. Die Elektrifizierung in diesen Bereichen ist dringend notwendig für die Senkung der Emissionen auch in den anderen Sektoren und damit für den Klimaschutz. Wir brauchen eine massive Ausbauoffensive der erneuerbaren Energien, die derzeitigen Ausbaupfade reichen bei Weitem nicht aus. Nur mit viel mehr Erneuerbaren erreichen wir die Pariser Klimaschutzziele und bringen Deutschland auf den 1,5 Grad-Pfad. Unser Ziel als GRÜNE ist ab sofort ein jährlicher Zubau von mindestens 5  bis 6 Gigawatt (GW) Wind an Land, ab Mitte der 20er Jahre von 7 bis 8 GW, bei Wind auf See wollen wir 35 GW bis 2035. Bei Solar werden wir ab Mitte der 2020er den Ausbau von beginnend 10 bis 12 GW auf 18 bis 20 GW pro Jahr steigern. 

SPD:

Wir wollen die fossilen Energieträger durch die erneuerbaren Energien ersetzen. Daher wird der Strombedarf bis 2030 steigen, wenngleich Anlagen zunehmend energieeffizienter werden. Die vom BMWi veranschlagten Ausbaupfade für die Erneuerbaren halten wir für unzureichend, was von den meisten wissenschaftlichen Instituten bestätigt wird.

FDP:

Wir gehen von einem steigenden Strombedarf durch Elektrifizierung und Sektorenkopplung aus und haben die Bundesregierung stets für das Festhalten an ihrer Prognose kritisiert. Gleichzeitig sind für uns nicht gesetzlich festgelegte Ausbaupfade nach dem EEG, sondern die Deckelung der Treibhausgasemissionen insgesamt entscheidend für das Erreichen der Klimaziele. Durch einen steigenden CO2-Preis und die wachsende Nachfrage nach erneuerbarem Strom kann der notwendige Ausbau erneuerbarer Energien zunehmend außerhalb der Förderung nach dem EEG erfolgen.

DIE LINKE:

Nein, wir halten einen sinkenden Strombedarf in Deutschland nicht für realistisch und gehen für 2030 von einer Nachfrage in Höhe von 650 TWh aus. Wir halten auch die von der Bundesregierung vorgesehenen Ökostrom-Ausbaupfade für nicht ausreichend. In unserem Bundestagsantrag zur letzten EEG-Novelle haben wir folgende Ausbaupfade bis zum Jahr 2030 gefordert: 525 TWh Ökostrom für eine 80-Prozent Ökostromquote; installierte Anlagenleistung 2030 nach Erzeugungsarten: 110 Gigawatt (GW) Wind an Land (onshore), 20 GW Wind auf See (offshore), 130 GW Photovoltaik (PV), 10 GW Biomasse, 5 GW Sonstige. Bis 2030 streben wir folgenden durchschnittlich jährlichem Zubau an installierter Anlagenleistung in den einzelnen Erzeugungsarten an (netto): 7 Gigawatt pro Jahr (GW/a) Wind onshore, 1,5 GW/a Wind offshore, 10 GW/a PV, 0,2 GW/a Biomasse.

Reform des Strommarkts

2. Um auf den immer größer werdenden Anteil Erneuerbarer Energien im Strommix zu reagieren, sehen viele Experten ein neues Strommarktdesign als notwendig an. Wie bewertet Ihre Partei diese Forderung?

CDU/CSU:

Die Sicherheit und Bezahlbarkeit einer klimaneutralen Energieversorgung hängt entscheidend davon ab, ob es uns in Deutschland gelingt, Energieinnovationen hervorzubringen und mit einem klugen Marktdesign zu fördern – seien es höhere Wirkungsgrade bei PV-Modulen, Kostensenkungen und Effizienzsteigerungen bei der Wasserstoffelektrolyse, insbesondere direkt bei Offshore-Windparks, die Entwicklung neuer Großspeichertechnologien, neue Verfahren zur Bindung von Kohlendioxid oder neue Netztechnologien wie zuletzt die Entwicklung von Zwei Gigawatt-Netzanschlüssen für Offshore-Windparks.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

Ja, wir brauchen ein neues Strommarktdesign auf dem Weg hin zu einer sicheren und kostengünstigen Energieversorgung mit 100% erneuerbaren Energien. Damit wollen wir GRÜNE die richtigen Rahmenbedingungen für ein klimaneutrales Energiesystem setzen. Das neue Strommarktdesign sichert den schnellen und günstigen Ausbau der Erneuerbaren, den wirtschaftlichen Betrieb von Speichern, flexiblen Erzeugern und Verbrauchern sowie einen ausreichenden Netzausbau. Dafür treiben wir eine grundlegende Reform des Energierechts voran.

SPD:

Wir fordern seit langem ein neues Strommarktdesign, das die Energiewende flankiert. Mit der CDU/CSU war eine Novellierung des Abgaben- und Umlagesystems, das Kernstück zu einem neuen Strommarktdesign, leider nicht möglich. Der Energiemarkt muss Knappheiten abbilden, so dass die teuren steuerbaren Energieträger wie Biomasse, große Wasserkraft und Geothermie wirtschaftlich am Markt Windkraft und PV-Anlagen ergänzen können. Eigenstromnutzung und dezentrale Lösungen der Sektorenkopplung werden wir
unterstützen. Die nationalen Fördermechanismen müssen den europäischen Vorgaben angepasst werden, um die Komplexität der Gesetze zu reduzieren, z.B. durch Abschaffung der EEG-Umlage.

FDP:

Wir teilen die Einschätzung, dass das bestehende Strommarktdesign grundlegend weiterentwickelt werden muss, um trotz eines steigenden Anteils volatiler Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien eine möglichst kostengünstige und vor allem sichere Versorgung zu gewährleisten.

DIE LINKE:

Im Strommarkt 2.0 der Bundesregierung, sollen künftig mögliche kurzzeitige Extrempreisspitzen Investoren genug Anreize dafür liefern, Neu- und Ersatzinvestitionen in steuerbare Ökostromanlagen sowie Gasturbinen zu tätigen. Dabei bleibt aber unklar, inwiefern solche Extrempreisspitzen tatsächlich genug Anreize dafür liefern. Unter anderem, weil sich auf solch einer vagen Grundlage nur schwerlich Finanzierungszusagen gewinnen lassen dürften. Es spricht darum einiges dafür, dass künftig umfassendere Kapazitätsmechanismen erforderlich sein könnten. Werden sie tatsächlich gebraucht, spricht sich die LINKE für einen zentralen fokussierten Ansatz aus, wie ihn das Öko-Institut ausgearbeitet hat. Bei diesem Konzept erhalten ausschließlich systemdienliche Kapazitäten zusätzliche Zahlungen für die Bereitstellung ihrer Leistung. Dieser fokussierte Kapazitätsmarkt würde auch weitere Kapazitäten honorieren, die für die Energiewende gebraucht werden, aber kaum Geschäftsmodelle finden. So etwa die Bereitschaft von Kühlhäusern, zeitweise vom Netz zu gehen, wenn wenig Wind weht und die Sonne nicht scheint (abschaltbare Lasten). Zudem könnten Stromspeicher davon profitieren.

Gesetzlicher Rahmen für PV/Solarenergie

3. Werden Sie sich dafür einsetzen, den PV-Ausbau wie wissenschaftlich empfohlen, zu vervierfachen, u.a. durch eine Lockerung der Standortrestriktionen für Solarparks sowie durch die Abschaffung der Abgaben-Doppelbelastung von Speichern sowie der Umlagen und Abgaben auf Eigen- und Direktverbrauch?

CDU/CSU:

Mit dem Sonnenpaket setzen wir Maßnahmen um, die den Zubau von mindestens 10 GW jährlich garantieren sollen. Wenn wir die EEG-Belastungen abschaffen, sind mittelfristig noch größere Steigerungen möglich. Wir etablieren eine Onlineplattform , über die die Genehmigung einfach und schnell erledigt werden kann.
Niemand soll aus finanziellen Gründen auf ein Solardach und damit auf die Teilnahme an den Erneuerbaren verzichten. Dafür legen wir ein KfW-Deutschland-Dach-Programm auf, mit dem jeder Eigentümer ein zinsloses Darlehen erhält.
Wir wollen bei der Vollnutzung der Dachfläche für Photovoltaik eine marktgerechte Einspeisevergütung garantieren, wenn sie mit einem netzdienlichen Speicher kombiniert ist. Mit der erweiterten Gewerbesteuerkürzung haben wir in dieser Legislaturperiode bereits große Hemmnisse für den Ausbau von PV-Anlagen und Ladesäulen bei Mehrfamilienhäusern ab-geräumt. Damit stärken wir den Ausbau der Erneuerbaren Energien und gleichzeitig die Nutzung von Mieterstrommodellen. Hier wollen wir weitermachen. Wir wollen die temporäre Errichtung von Freiflächen-, Dachflächen- und Fassaden-Photovoltaik auch durch eine Verpachtung an Dritte realisieren, indem wir einen entsprechenden rechtlichen Rahmen schaffen. Dies gilt auch bei dem so genannten „Quartiersansatz“, bei dem Gebäude und Energieversorgung zusammengedacht werden: Neben Wohnhäusern bergen auch Flächen von Industrie- und Gewerbebetrieben noch Potenzial, die bisher nicht ihre gesamte Dachfläche nutzen können. Bei Mietimmobilien wollen wir die Teilhabe der Mieterinnen und Mieter verbessern. Ob über ein Darlehen oder eine Beteiligungsgesellschaft: Auch sie sollen in Erneuerbare investieren können.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

Wir GRÜNE wollen den Zubau von Solar ab sofort auf 10 bis 12 GW  pro Jahr erhöhen und ab Mitte der 20er Jahre auf 18 bis 20 GW pro Jahr steigern. Das wollen wir mit Solardächern, aber auch mit Solaranlagen auf dem Land erreichen. Unser Ziel sind 1,5 Millionen neue Solardächer in den kommenden vier Jahren. Bürokratische Hürden für die Nutzung des Stroms vom eigenen Dach wollen wir abbauen, Eigenverbrauch und Direktvermarktung stärken. Verbraucher*innen sollen mit ihren Speichern Dienstleistungen an den Märkten erbringen können und dafür nicht mit Abgaben und Umlagen belastet werden. Für die Solaranlagen in der Fläche wollen wir GRÜNE die politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen verbessern und den Bau erleichtern. Neue Flächenkonkurrenzen wollen wir vermeiden und stellen die Nutzung entlang vorhandener Infrastruktur sowie den Mehrfachnutzen für Energieerzeugung, Biodiversität und Landwirtschaft in den Vordergrund.

SPD:

Wir wollen den PV-Ausbau vervielfachen, da die Anlagen in der Regel verbrauchsnahe installiert werden. Für Solaranlagen, die aus der Förderung fallen, wird die Nutzung von selbst produziertem Solarstrom erleichtert. So lohnt es sich, auch sie weiter am Netz zu halten.
Wir haben das Mieterstrommodell so verbessert, dass es attraktiver ist, Mehrfamilienhäuser mit erneuerbarer Energie zu versorgen. Und wir haben dafür gesorgt, dass es sich lohnt, sich selbst mit erneuerbarem Strom zu versorgen, indem wir den Eigenverbrauch von der EEG-Umlage befreit haben. Wir werden die Abgaben auf Eigen- und Direktverbrauch durch die Abschaffung der EEG-Umlage auch für Energiegemeinschaften wesentlich reduzieren.
Die PV-Freiflächenanlagen werden wir an Orten einsetzen, wo die geringste Nutzungskonkurrenz besteht, wie z.B. an Autobahnrandstreifen. Die
anliegenden Gemeinden sollen analog zur Windkraft von den Einnahmen aus den PV-Anlagen profitieren, indem Betreiber den Kommunen künftig 0,2 Cent pro Kilowattstunde abgeben können.

FDP:

Wir sehen den PV-Ausbau als wichtigen Baustein auf dem Weg zur Klimaneutralität und möchten Hürden für den weiteren Zubau abbauen. Dazu wollen wir unter anderem die Umlagen, Abgaben und Steuern auf Energie grundlegend reformieren mit dem Ziel, die EEG-Umlage schrittweise abzuschaffen. So kann der Strompreis entlastet und die Wirkung des CO2-Preises gestärkt werden. Wir setzen wir uns für ein Ende der Doppelbelastung von Speichern ein und möchten den Eigenverbrauch durch eine Befreiung von der EEG-Umlage stärken, um die Anreize für den weiteren PV-Ausbau zu erhöhen.

DIE LINKE:

Ja. Wir wollen wir den Zubau an PV-Kapazität auf mindestens 10 GW netto pro Jahr anheben, wenn möglich auch deutlich darüber. Dabei werden Freiflächen-PV eine relevante Rolle spielen. Allerdings gilt es auch hier, Konflikte mit anderen Nutzungsarten und dem Naturschutz sorgfältig abzuwägen, nicht zuletzt auch, um die Akzeptanz für diese Anlagen zu erhalten. Regulatorische Barrieren, die dem nicht dienen, sollten fallen. Doppelbelastungen von Speichern sehen wir nur dann, wenn der eingespeicherte Strom systemdienlich ausgespeichert und dem öffentlichen Netz zur Verfügung gestellt wird und dafür zwei Mal Umlagen bzw. Abgaben erhoben werden. In dem Fall muss eine solche Doppelbelastung abgeschafft werden. Umlagen und Abgaben für den Eigen- oder Direktverbrauch dürfen aus sozialer Sicht nur in dem Umfang abgebaut werden, wie sie nicht zu zusätzlichen Belastungen anderer Verbraucher*innen führen.

Ausbau der Windenergie

4. Fehlende Flächen sowie die zunehmende Komplexität und Dauer von Genehmigungsprozessen, u.a. aufgrund fehlender bundeseinheitlicher Vorgaben zum Artenschutz, sind die größten Bremsen beim Ausbau der Windenergie in Deutschland. Wie kann aus Sicht Ihrer Partei dieser Umstand verändert werden?

CDU/CSU:

Wir streben an, Flächen so effizient wie möglich zu nutzen. Die Forschung zu Doppelnutzungen werden wir stärken, um damit geeignete Flächen leichter identifizieren zu können. Hier geht es insbesondere um die Nutzung von Photovoltaik als Agri-PV oder auch Ansätze wie Biodiversitäts-PV und Floating-PV, z. B. auf Seen in ehemaligen Braunkohle-Tagebaugebieten. Hier wollen wir insbesondere in der Agrarlandschaft bestehende Förderungen garantieren. Gleichzeitig muss die landwirtschaftliche Fläche, die hybrid genutzt wird, die gleichen Direktzahlungen erhalten wie die singulär genutzte. Wir wollen eine Rechtssicherheit für unsere Solarbauern. Für den notwendigen Ausbau der Erneuerbaren Energien sollen mindestens zwei Prozent der Landesfläche zur Verfügung stehen. Hierfür wollen wir Vorrangflächen für Photovoltaik und Windenergie einrichten, etwa entlang von überregionalen Verkehrswegen im Außenbereich oder an Parkplätzen. Generell setzen wir uns für eine Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung ein. Wir bündeln Zuständigkeiten: Pro Anlage eine digitale Akte! Wir werden maximale Bearbeitungszeiten für Genehmigungen festsetzen. Bei Windanlagen an Land (onshore) darf die Verfahrensdauer nach Feststellung der Vollständigkeit eines Antrags am besten drei Monate, längstens jedoch ein halbes Jahr andauern. Wir werden auf EU-Ebene für eine Beschleunigung der Planungsverfahren eintreten und uns im Rahmen der Aarhus-Konvention dafür einsetzen, schnelle Planungsverfahren zu ermöglichen. Den Verwaltungsrechtsweg von Planungsverfahren werden wir verkürzen und das Verbandsklagerecht straffen, regional begrenzen sowie zeitlich bündeln. Zugleich treiben wir unsere Initiative zur Entschlackung des EU-Planungs- und Umweltrechts weiter voran.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

Wir wollen den Windenergieausbau deutlich erhöhen. Dabei gilt es Win-Win-Situationen zu schaffen, den Konflikt mit Natur- und Artenschutz zu minimieren, Anwohner*innen einzubeziehen und die Verfahren zur Genehmigung, auch durch den Abbau bürokratischer Hürden und klare Rahmenbedingungen zu beschleunigen. In einem ersten Schritt wollen wir GRÜNE die erneuerbaren Energien als zwingend für die Versorgungssicherheit definieren und dafür 2 Prozent der Fläche bundesweit nutzen. Alle Bundesländer haben hierfür ihre entsprechenden Beiträge zu leisten. Wir sorgen mit frühzeitiger Bürger*innenbeteiligung vor Ort, klaren Vorrang- bzw. Eignungsgebieten für Wind sowie mit Ausschlussgebieten und gezielten Artenschutzprogrammen für eine anwohner*innenfreundliche und naturverträgliche Standortwahl, zugleich stärken wir den Schutz von Vögeln und Fledermäusen. Die Planungs- und Genehmigungsverfahren werden wir durch vereinfachte Verfahren, mehr Personal und einheitliche Bewertungsmaßstäbe beschleunigen. 

SPD:

Mehr Flächen für den Windkraftausbau, Reduzierung von Komplexität und Dauer von Genehmigungsprozessen und die Erhöhung der Akzeptanz können wir nur gemeinsam mit Ländern und Kommunen erreichen. Um die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern verbindlicher zu gestalten, wurde auf unseren Vorschlag hin ein Koordinierungsmechanismus eingerichtet. Jährlich berichten die Länder zum Stand beim Ausbau der Erneuerbaren. Das schafft Transparenz: Die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern u.a. im Bereich Planungs- und Genehmigungsverfahren, wollen wir fair ausgestalten und beschleunigen. Damit wird für alle ersichtlich, ob wir auf einem guten Weg sind.

FDP:

Wir wollen auf Bundesebene die Planungs- und Genehmigungsverfahren für den weiteren Ausbau erneuerbarer Energien und der dafür notwendigen Netze beschleunigen. Gleichzeitig stoßen wir bereits heute an Grenzen der Flächenverfügbarkeit in Deutschland. Wir setzen daher neben dem Ausbau der heimischen Produktion auch verstärkt auf europäische Lösungen und den Import klimaneutraler Energieträger, zum Beispiel in Form von Wasserstoff und seinen Derivaten.

DIE LINKE:

Einen wesentlichen Hebel sehen wir in der Sicherung der Akzeptanz vor Ort, in bundeseinheitlichen Vorgaben zum Artenschutz und in erleichterten Bedingungen für Repowering bei Windkraft. Die Standortkommunen müssen direkt und relevant an den Einnahmen der Ökostrombetreiber beteiligt werden. Die derzeitigen Regeln halten wir für nicht ausreichend. So fordern wir, bundesweit für die Standortkommunen von Windkraft- und PV-Anlagen über 100 Kilowatt peak (kWp) eine Zahlung der Betreiber von Neuanlagen in Höhe 0,7 ct/kWh sowie für Altanlagen von 0,2 ct/kWh vorzusehen, wobei den Betreibern von Altanlagen die Mehrkosten aus dem EEG-Konto zu erstatten sind. Adäquate Reglungen müssen auch für Neuanlagen gelten, die nicht über das EEG gefördert werden. Veränderte Regeln zum Repowering und zum Naturschutz müssen dem Schutzbedürfnis von Natur und Anwohnern genauso entsprechen, wie dem Klimaschutz, welcher auf den Ausbau von Ökostromanlagen angewiesen ist.

Ausbau der Erneuerbaren Wärme

5. Welche Maßnahmen erachtet Ihre Partei als sinnvoll, um den Ausbau der Erneuerbaren Wärme insb. im Gebäudebestand, in der Fernwärme sowie der industriellen Prozesswärme zu dynamisieren?

CDU/CSU:

Wir werden die Sanierung im Bestand weiter fördern und eine neue Umbaukultur für mehr bezahlbaren Wohnraum und neues Leben in alten Gebäuden entfachen. Hierbei wird die Unterstützung des stückweisen Sanierens, insbesondere im Bereich der Wärmeversorgung, eine wichtige Rolle spielen. Zudem wollen wir die Gasnetze in Deutschland schneller ausbauen und für die Einspeisung von Wasserstoff ertüchtigen. Die bestehenden Programme für den Heizungstausch werden daher mittelfristig bestehen bleiben.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

Wir wollen unsere Wärmeversorgung auf Erneuerbare umstellen. Wenn im Gebäudebestand ein Heizungsaustausch ansteht oder umfassend saniert wird, aber auch im Neubau, sollen wo immer möglich ausschließlich erneuerbare Wärmequellen zum Einsatz kommen. Wir legen dazu ein Investitionsprogramm für 2 Millionen hocheffiziente Wärmepumpen bis 2025 auf. Auch die Fern- und Nahwärme wollen wir GRÜNE dekarbonisieren und richten die Förderung an klimaneutralen Lösungen aus. Dabei ist es für die Energieeffizienz maßgeblich, von der Einzelbefeuerung weg und hin zu verknüpften Systemen zu kommen, in denen aus verschiedenen Erneuerbaren-Quellen wie Abwärme, Geo- oder Solarthermie Wärme eingespeist, gespeichert und genutzt wird. Dabei werden wir auch Industrie und Wirtschaft in die Wärmesysteme einbinden. Solche verbundenen klimaneutralen Energiesysteme werden wir fördern, besonders in städtischen Gebieten. 

SPD:

Wir wollen die fossilen Energieträger mehr belasten, die Sektorenkopplung vorantreiben und die Umstellung auf Erneuerbare Wärme fördern.
Um den Umstieg von der Ölheizung auf eine erneuerbare Wärmeversorgung zu unterstützen, haben wir eine Austauschprämie für Ölheizungen in Höhe von bis zu 45 Prozent der Kosten eingeführt. Außerdem fördern wir die serielle Sanierung mit vorgefertigten Dach- und Fassadenelementen mit integrierter Photovoltaik.
Der Einsatz von Geothermie, die Umstellung von Erdgas auf Wasserstoff, die Nutzung der Abwärme von der Wasserstoffproduktion sowie von industriellen Prozessen sind weitere Bausteine, um im Gebäudebestand mit dem Ausbau der Fernwärme erneuerbare Energien effizient einzusetzen. Hierzu wird derzeit eine Förderrichtlinie zur Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) erarbeitet, die im Entwurf vorliegt.
Ein weiterer Baustein des Klimaschutzprogramms ist die Festsetzung eines CO2-Preises für Verkehr und Wärme ab 2021. Damit werden in Deutschland sämtliche fossile Brennstoffemissionen mit einem CO2-Preis belegt. Der kontinuierlich und verlässlich ansteigende Preis setzt zielgerichtet Anreize für viele Menschen und Unternehmen, in den kommenden Jahren bei Investitionsentscheidungen klimafreundliche Produkte auszuwählen. Wir führen die Debatte über CO2-Preise mit Respekt jenen gegenüber, die ihre Arbeitsplätze gefährdet sehen, oder die nicht gleich auf andere Mobilitätsformen oder Heizungsanlagen umsteigen können. Denn ohne Alternativen können die Menschen nicht umsteigen.

FDP:

Als zentrale Maßnahme wollen wir auch im Gebäudebereich die CO2-Emissionen deckeln, indem wir ihn in den europäischen Emissionshandel einbeziehen. Technologieoffenheit schafft den notwendigen Spielraum, CO2 -Emissionen effizient zu senken. Ein steigender CO2-Preis sorgt dafür, dass die Nutzung klimafreundlicher Wärmequellen wirtschaftlich attraktiver wird. Förderprogramme des Bundes wollen wir möglichst technologieneutral gestalten. Für den notwendigen Umbau der Infrastruktur wollen wir die Planungs- und Genehmigungsverfahren vereinfachen und beschleunigen.

DIE LINKE:

Moderne regenerative Heizsysteme für den Restwärmebedarf funktionieren nur dann effizient, wenn das Gebäude einen guten energetischen Zustand hat. Insbesondere die Wärmepumpe, auf die der Schwerpunkt der Restwärmeversorgung liegen muss, erfordert in der Regel niedrige Vorlauftemperaturen. Aus diesem Grund treten wir der Illusion entgegen, Defizite bei energetischen Sanierungen oder gar bei Neubaustandards später mit regenerativer Wärme ausgleichen zu wollen. Solche Konzepte setzen auf regenerative Wärmequellen, die es in diesem Umfang nicht geben wird. Entsprechend sehen wir auch im Einsatz von grünem Wasserstoff im Gebäudebereich keine Zukunft. Die dafür erforderlichen Ökostrommengen würden bei dieser gegenüber der Wärmepumpe extrem ineffizienten Technologie die Energiewende überfordern. Nach dieser Logik wollen wir ein massives Programm zum Ausbau von Wärmepumpen, auch von Großwärmpumpen und entsprechenden Wärmenetzen und Wärmespeichern auflegen.

Wettbewerbsverzerrungen für strombasierte Anwendungen

6. Aufgrund des herrschenden Systems aus Abgaben und Umlagen bestehen Wettbewerbsverzerrungen für strombasierte Anwendungen im Vergleich zu fossilen Energieträgern, was insbesondere Sektorenkopplungstechnologien belastet. Was plant Ihre Partei, zur Reformierung dieses Systems?

CDU/CSU:

Wir werden die Erneuerbaren mit einer auf CO2 ausgerichteten Klimaeffizienzreform umfassend von Bürokratie und Abgaben, von Steuern und Umlagen befreien – die Zahlung der EEG-Umlage wird komplett abgeschafft. Bislang werden die Erneuerbaren einerseits gefördert, andererseits mit Kosten und Vorschriften belastet. Dabei sind sie ohne staatliche Regulierung längst wettbewerbsfähig.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

Mit einer umfassenden Steuer- und Abgabenreform wollen wir GRÜNE dafür sorgen, dass die Sektorenkoppelung vorankommt und Strom zu verlässlichen und wettbewerbsfähigen Preisen vorhanden ist. Wir wollen das Energiemarktdesign so ändern, dass erneuerbarer Strom nicht länger ausgebremst wird. Dabei stellen wir Sonne und Wind ins Zentrum und ermöglichen es Industrie, Gewerbe und Handel über flexibleren Verbrauch besonders viel zur Integration der Erneuerbaren beizutragen. Erzeugungsspitzen machen wir nach dem Prinzip „Nutzen statt Abschalten“ für Speicher und die Produktion von Wärme oder grünem Wasserstoff nutzbar. Doppelte Belastungen und andere Bremsklötze schaffen wir ab. Für einen faireren Wettbewerb sorgen auch der Abbau umweltschädlicher Subventionen für fossile Energien und eine CO2-Bepreisung.

SPD:

Wir werden das Abgaben- und Umlagesystem reformieren. Dazu gehört die Stromsteuer ebenso wie die Netzentgelte und die EEG-Umlage (siehe Stellungnahme zu Frage 2).

FDP:

Wir wollen die Steuern, Umlagen und Abgaben auf Energie grundlegend reformieren, indem wir unter anderem die Stromsteuer auf das EU-Mindestmaß senken und die EEG-Umlage schrittweise abschaffen. So wird der Strompreis reduziert und die Anreizwirkung des CO2-Preises gestärkt. Dadurch werden strombasierte Anwendungen und innovative Systemlösungen im Bereich Sektorenkopplung gestärkt.

DIE LINKE:

Die EEG-Umlage und den Strompreis wollen wir absenken, indem große Teile der EEG-Zahlungen an die Ökostromerzeuger künftig vom Staatshaushalt übernommen werden und die Stromsteuer auf den EU-Mindestsatz reduziert wird. Ohnehin wird die EEG-Umlage in den nächsten Jahren  sinken, weil die teuren ersten Jahrgänge schrittweise aus der 20jährigen-Förderung und entsprechenden Übergangsregeln fallen.

Nationaler und europäischer Emissionshandel

7. Wie beabsichtigen Sie, den nationalen sowie den europäischen Emissionshandel weiterzuentwickeln?

CDU/CSU:

Auf dem Weg zur Klimaneutralität setzen wir auf effiziente marktwirtschaftliche Instrumente als Leitinstrumente innerhalb eines Instrumentenmixes. Heute schon und in Zukunft. Wir setzen auf das Instrument des Emissionshandels und kompensieren entstehende Mehrbelastungen mit gezielten Entlastungen in den Bereichen Wohnen und Mobilität. Aufbauend auf dem europäischen Emissionshandel für Energie und Industrie wollen wir den europäischen Emissionshandel im Luftverkehr stärken und in weiteren Sektoren wie Mobilität und Wärme sowie dem Schiffverkehr so schnell wie möglich etablieren. Davon ausgehend streben wir einen umfassenden europäischen Emissionshandel mit einheitlichem Preis und globaler Anschlussfähigkeit an. Wir wollen den Aufwuchspfad der CO2-Bepreisung straffen und so schnell wie möglich zu einem Europäischen Emissionshandel für Mobilität und Wärme übergehen.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

Im Rahmen des nationalen Brennstoffhandels (BEHG) wollen wir GRÜNE den nationalen CO2-Preis für die Bereiche Verkehr und Wärme anheben, indem wie die bereits geplante Erhöhung des CO2-Preises auf 60 Euro auf das Jahr 2023 vorziehen und den CO2-Preis kontinuierlich weiterentwickeln. Die Einnahmen geben wir sozial gerecht als Energiegeld an alle Bürger:innen zurück. Wer wenig CO2 produziert, profititiert, wer viel produziert, zahlt drauf. Außerdem wollen wir im Rahmen der anstehenden Reform des europäischen Emissionshandels (EU-ETS) in Brüssel eine deutliche Reduzierung von Emissionszertifikaten sowie die Löschung überschüssiger Zertifikate erreichen. Darüber hinaus wollen wir den Emissionshandel auf das neue EU-Klimaziel von Minus 55 Prozent im Jahr 2030 - bis zur Treibhausgasneutralität spätestens bis Mitte des Jahrhunderts - präzise ausrichten und einen Mindestpreis von 60 Euro pro Tonne CO2 einführen, um den nationalen Kohleausstieg auf 2030 vorzuziehen.

SPD:

Sowohl der europäische Emissionshandel als auch der nationale (siehe Stellungnahme zu Frage 5) müssen in einer Form weiterentwickelt werden, dass den Bürger*innen wirtschaftliche Alternativen zur Verfügung stehen. Sonst würden weitere CO2-Preissteigerungen nur zu zusätzlichen Einnahmen führen und untere und mittlere Einkommen belasten sowie europäische Unternehmen auf dem Weltmarkt schwächen.
Für die im europäischen Emissionshandel teilnehmende Energiewirtschaft und die energieintensive Industrie bestehen eine Reihe von Ausnahmen, die in sich widersprüchlich sind und das Regelwerk in der Umsetzung belasten. Diese Regelungen wollen wir zusammen mit den Verbänden im Rahmen der EU-Gesetzgebung überarbeiten.
Für Unternehmen, die mit ihren Produkten in besonderer Weise im internationalen Wettbewerb stehen, kann auch der nationale CO2-Preis zum Problem werden. Dann besteht die Gefahr, dass die Produktion ins Ausland verlagert wird und dort zu höheren Emissionen führt („Carbon Leakage“). Um dieses Risiko zu verhindern und Unternehmen zu schützen, haben wir die Carbon-Leakage-Verordnung beschlossen.

FDP:

Wir wollen den europäischen Emissionshandel (ETS) schnellstmöglich auf alle Sektoren und weitere Regionen ausweiten. Dabei sprechen wir uns für ein einheitliches System aus, damit der CO2-Preis sektorenübergreifend die effizienteste Lösung auf dem Weg zur Klimaneutralität anreizen kann. Wir wollen den Senkungspfad des bestehenden ETS auf das neue Ziel Klimaneutralität 2050 anpassen.

Der nationale Brennstoffemissionshandel (nEHS) ist nicht zielführend, da er lediglich CO2-Preise politisch festlegt, aber die Gesamtemissionen nicht deckelt. Nur ein fester CO2-Deckel garantiert, dass wir die Klimaziele sicher erreichen. Außerdem hat die Bundesregierung mit dem einseitigen nationalen Vorgehen neue Wettbewerbsverzerrungen im europäischen Binnenmarkt geschaffen. Wir setzen uns daher für eine schnellstmögliche europäische Lösung ein.

DIE LINKE:

CO2-Preise in Stromsektor und Industrie ergeben reformiert (Paris-konform) Sinn. Sie haben im EU-Emissionshandel eine hohe Lenkungs- und eine überschaubare Verteilungswirkung. Umgekehrt bei Wärme und Verkehr im nationalen Emissionshandel (BEHG): Ökologische Wirkung im Sinne einer Investitionslenkung setzen erst bei weit über 150 Euro/t ein. Damit sind entweder kaum Wirkungen bei niedrigeren Preisen oder schon bei moderaten Preisen deutliche Zusatzkosten für Pendler und Bewohner*innen schlecht gedämmter und fossil beheizter Häuser zu erwarten. Die debattierten Rückverteilungskonzepte im Zusammenhang mit dem BEHG sind im DURCHSCHNITT sozial mit progressiver Wirkung (niedrige Einkommen entlastend, hohe belastend), aber leider NICHT KONKRET in relevanten Verbraucher*innen-Gruppen (s.o.). Die Union verhindert zudem, dass der CO2-Preis Wärme allein auf jene umgelegt wird, die Gebäudezustand beeinflussen können: die Vermieter*innen. Darum lehnen wir das BEHG in Gänze ab. Hier müssen zunächst Alternativen geschaffen werden durch mehr und kostengünstigeren Bus-, Bahn- und Fahrradverkehr, Heizungsaustausch etc. - also mittels staatlicher Infrastrukturinvestitionen, Fördermittel und Effizienzstandards.

Grüne Gase

8. Grüne Gase sind eine Schlüsseltechnologie der Energiewende. Biomethan sowie biogener Wasserstoff sind der Einstieg und elementarer Bestandteil einer heimischen Grün-Gas-Wirtschaft. Mit welchen Maßnahmen planen Sie, die heimischen Potenziale biogener Gase zu heben?

CDU/CSU:

Wir wollen Innovationszyklen beschleunigen, Power-to-X-Technologien zielgerichtet fördern und einen Marktrahmen für klimaneutrale Gase mit der hierfür nötigen Infrastruktur auf Basis der vorhandenen Gasleitungen und -speicher sowie CO2-Transparenz in Europa schaffen.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

Wir GRÜNE wollen den Erhalt der heutigen Bioenergieerzeugung in Deutschland sichern. Unser Ziel ist, dass die Biogasanlagen in  der  zukünftigen  Energieversorgung  einen noch systemdienlicheren Beitrag leisten, indem sie zur Einspeisung ins Gasnetz umgerüstet und gepoolt werden, um die für die Einspeisung des Biomethans notwendigen Reinigungsschritte wirtschaftlich darstellbar zu machen. Zusätzlich sollen die Anlagen weiter flexibilisiert und damit für eine bedarfsgerechtere Stromproduktion genutzt werden.

SPD:

Grüne Gase können zur Sektorenkopplung beitragen, wie es auch die zunehmende Elektrifizierung von Verkehr und Wärmeversorgung tun. Sie verbinden Stromerzeugung und Mobilität, bringen Strom- und Gasnetze zusammen und ermöglichen die Speicherung von Energie in Form von Gas. Auf diese Weise erhöhen sie die Flexibilität im Energiesystem, die für die Integration hoher Anteile Erneuerbarer Energien zentral ist.
Die verstärkte Erzeugung grüner Gase ergibt indes nur Sinn, wenn der Ausbau der Erneuerbaren Energien deutlich gesteigert wird und zugleich die Energieeffizienz steigt. Nur dann können signifikante Mengen erneuerbaren Stroms und nachwachsender Rohstoffe dazu genutzt werden, Biomethan, grünen Wasserstoff und synthetisches Methan herzustellen und auf diese Weise Energie in anderen Sektoren bereitzustellen.

FDP:

Wir setzen auf Technologieoffenheit und faire Wettbewerbschancen für alle Lösungen, die zum Erreichen der Klimaneutralität beitragen können. Daher sehen wir neben der direkten und indirekten Elektrifizierung auch Potentiale für klimafreundliche Gase biogenen Ursprungs. Wir unterstützen die Forschung und Entwicklung im Bereich biogener Gase. Durch eine konsequente Deckelung und Bepreisung der CO2-Emissionen in allen Bereichen, wollen wir die Wettbewerbsfähigkeit grüner Gase steigern. Außerdem wollen wir Diskriminierungen für gasbasierte Anwendungen abbauen und neue Hürden verhindern.

DIE LINKE:

Wir sehen die Potentiale von Biomethan weitgehend erschlossen, da bei natürlich begrenzten Flächen der Anbau von Biomasse in Konkurrenz zum Naturschutz, zur menschlichen Ernährung sowie zu Freiflächen-PV und Windkraft steht. Aus dieser Sicht muss der Anbau von Pflanzen für Bioenergien zu Gunsten einer energetischen Verwertung von organischen Rest- und Abfallstoffen zurückgehen. Ob aus dieser Perspektive biogener Wasserstoff eine Zukunft hat, ist für uns fraglich.

Handlungsempfehlungen für die Legislaturperiode 2021-2025

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Bundesverband Erneuerbare Energie e.V.

Als Dachverband vereint der Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) Fachverbände und Landesorganisationen, Unternehmen und Vereine aller Sparten und Anwendungsbereiche der Erneuerbaren Energien in Deutschland. Bei seiner inhaltlichen Arbeit deckt der BEE Themen rund um die Energieerzeugung, die Übertragung über Netz-Infrastrukturen, sowie den Energieverbrauch ab.

Der BEE ist als zentrale Plattform aller Akteur:innen der gesamten modernen Energiewirtschaft die wesentliche Anlaufstelle für Politik, Medien und Gesellschaft. Unser Ziel: 100 Prozent Erneuerbare Energie in den Bereichen Strom, Wärme und Mobilität.

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