Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) regelt den Netzbetrieb und Wettbewerb von Energieerzeugern. Ziel des EnWG ist es, eine sichere, günstige und umweltverträgliche Energieversorgung der Allgemeinheit mit Strom, Gas und Wasserstoff zu gewährleisten. Diese soll zunehmend auf Erneuerbaren Energien basieren. Außerdem setzt das EnWG die Umsetzung des Energierechts der Europäischen Gemeinschaft und die Förderung Erneuerbarer Energien durch. Das Gesetz beinhaltet die grundlegenden Richtlinien zum Recht solcher Energieträger, die über Leitungsnetze zu den Verbraucher:innen gelangen, sowie zum Zugang und Betrieb von Speicheranlagen. Im Rahmen des EnWG werden zudem Bestimmungen zur Netzausbauplanung für das deutsche Höchstspannungsnetz gemacht. Das EnWG wird durch verschiedene Maßnahmen und zahlreiche Verordnungen ergänzt, die die Regelungen des EnWG konkretisieren.