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CO₂-Bepreisung

In Deutschland verhindern geltende Marktregeln noch teilweise den Ausbau Erneuerbarer Energien. Denn volkswirtschaftliche Kosten werden bei klimaschädlichen, fossilen Energieträgern noch nicht ausreichend eingepreist. Im Gegenteil, der Staat subventioniert sogar noch immer klimaschädliche Energieträger wie Gas und Kohle. Die fehlende CO₂-Bepreisung verbilligt fossile Energieträger und setzt so einen marktwirtschaftlichen Fehlanreiz zum Nachteil der Erneuerbaren Energien. 

Ein CO₂-Preis in Form einer Steuer oder eines Emissionshandelssystem ist daher ein wirksames marktwirtschaftliches Instrument, um die Marktverzerrung zu korrigieren und klimafreundliche Rahmenbedingungen für den Ausbau Erneuerbarer zu schaffen. Die CO₂-Bepreisung hat sich als wirksames und effizientes Klimaschutzinstrument bewährt. Dabei sollte der CO₂-Preis sowohl national als auch europäische durchgesetzt werden, um gleiche und faire Wettbewerbsbedingungen für alle Teilnehmer des Marktes herzustellen.

Damit die CO₂-Bepreisung seine Lenkungswirkung entfalten kann, muss der Preis pro Tonne entsprechend hoch ausfallen und fortschreitend angehoben werden. Das schafft Planungssicherheit für wirtschaftliche Akteure und setzt die richtigen Investitionsanreize zugunsten klimafreundlicher Technologien. Eine CO₂ Bepreisung sollte nach dem "Verursacher zahlt"-Prinzip gestaltet werden und mit sozialen Maßnahmen (Stichwort „Klimageld“) sowie weiteren unterstützenden Maßnahmen flankiert werden.
 

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