Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist das zentrale Instrument für den Ausbau der Erneuerbaren Energien in Deutschland. Es ist erstmals im Jahr 2000 in Kraft getreten und wurde seitdem stetig weiterentwickelt. Das zentrale Ziel des EEG ist, den Anteil Erneuerbarer Energien an der Stromversorgung in Deutschland zu steigern. Außerdem soll das EEG die volkswirtschaftlichen Kosten der Energieversorgung verringern und die Weiterentwicklung von Technologien zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien fördern.
Das EEG verpflichtet die Netzbetreiber, Erneuerbare-Energie-Anlagen an ihr Netz anzuschließen. Der Strom aus EE-Anlagen muss bevorzugt abgenommen und weitergeleitet werden. Strom aus Anlagen, deren wirtschaftlicher Betrieb ohne Förderung nicht möglich ist, wird mit einer Einspeisevergütung oder Marktprämie vergütet. Anlagen zur Nutzung von Windenergie, Solarstrahlung und Geothermie werden beispielsweise generell nach dem EEG gefördert. Auch Biomasseanlagen und Wasserkraft erhalten unter gewissen Bedingungen eine Förderung. Die Dauer dieser Förderung beträgt in der Regel 20 Jahre. Die Vergabe wird nach dem EEG für die meisten Anlagen über Ausschreibungsverfahren organisiert, die die unterschiedlichen Rahmenbedingungen der verschiedenen EE-Anlagen berücksichtigen.