Systemdienliche Lasterhöhung sei mit dem vorliegenden Vorschlag jedoch nicht ermöglicht worden, auch wenn Erneuerbare Stromerzeugung verfügbar und das Netz frei ist. Statt wie energiepolitisch gewünscht, größere Mengen Erneuerbarer Energie zu integrieren, erfolge so kein Anreiz zur Verbraucherflexibilität. Zudem hätte das Gesetz zu umfassenden Hardwarekosten (z.B. Messgeräte) bzw. auch zu höheren Arbeitskosten (zusätzliche Messkosten, höhere Kosten beim Bezugsstrom, usw.) geführt, was die erweiterte Sektorenkopplung deutlich erschwert hätte. Darüber hinaus weise das Gesetz weitere grobe Fehler auf. So wird der Stromlieferant z.B. nicht über Abschaltungen von steuerbaren Verbrauchern durch den Netzbetreiber informiert, was zu entsprechenden unnötigen Risikoaufschlägen geführt hätte.
Die Aussicht, leicht reduzierte Netzentgelte für den Bezugsstrom zu erhalten, stelle aus Sicht des BEE keinen ausreichenden Anreiz für die Verbraucher dar, bedingte Leistung auch dauerhaft in Anspruch zu nehmen - vor allem vor dem Hintergrund, dass jeder einzelne Netzbetreiber selbstständig entscheiden kann, wie hoch in seinem Netzgebiet die prozentuale Reduktion der Netzentgelte für bedingte Leistung ist. In der Folge sei kundenseitig mit großen Verzögerungen bei der flächendeckenden Umsetzung von Sektorenkopplungstechnologien, zusätzlichem Kontrollaufwand und fehlender Akzeptanz zu rechnen. Mit dem bisherigen Gesetzesentwurf hätte somit insgesamt das Risiko bestanden, dass dringend benötigte Flexibilitäten nicht gehoben worden wären, was wiederum negative Auswirkungen auf die Stabilität des Stromnetzes und die Energiewende als Ganzes gehabt hätte. Ein alternatives Modell variabler Netzentgelte für Verbraucher sei aus BEE-Sicht die besser geeignete Option, um eine Flexibilisierung des Verbrauchs systemdienlich anzureizen.
„Eine Flexibilisierung des Verbrauchs kann bei richtiger Ausgestaltung an verschiedenen Stellen im Stromversorgungssystem zur Verbesserung der Kosteneffizienz und der Versorgungssicherheit beitragen. Sie muss aus Kundenperspektive einfach und in der Praxis flächendeckend praktikabel sein. So spielt es zum Beispiel bei der konkreten Kaufentscheidung für einen Heimspeicher oder ein Elektrofahrzeug eine entscheidende Rolle, ob und wie das Fahrzeug/der Speicher durch die Schaltung eines Dritten (dem Netzbetreiber) beeinflusst wird. Der notwendige Hochlauf der Elektromobilität muss unterstützt statt gebremst werden. Und auch im Wärmesektor sind neue Hindernisse beim Wechsel von fossil befeuerten Heizungen auf klimafreundliche Wärmepumpen kontraproduktiv. Die Energiewende als Mitmachprojekt darf durch solche Gesetzesschnellschüsse ihren Reiz nicht verlieren“, so Peter.
Es sei von elementarer Bedeutung für eine erfolgreiche Energiewende, dass die Wirtschaftlichkeit von Sektorenkopplungstechnologien nicht gefährdet und damit die Sektorenkopplung insgesamt behindert werde. Neben der Flexibilisierung des Verbrauchs bedürfe es weiterer Entlastungen des Strompreises, um die der Energiewende dienliche Sektorenkopplung voranzutreiben. Eine solche Entlastung könne zweckdienlich durch eine Senkung der Stromsteuer auf das europäische Mindestmaß erfolgen, so Peter abschließend.
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