Die Bundesregierung hat heute eine Formulierungshilfe zur Umsetzung des Artikel 6 der EU-Notfallverordnung (EU-NotfallVO) in Deutschland vorgelegt. Diese erlaubt den EU-Mitgliedsstaaten unmittelbar Ausnahmen von der Artenschutzprüfung und der Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung für Erneuerbare Energien, Speicher und Netze vorzunehmen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. In Deutschland betrifft dies die Windkraft und Stromleitungen. Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) begrüßt die zügige Umsetzung von Artikel 6 der EU-Verordnung ausdrücklich. „Der Entwurf hat das Potenzial, den Ausbau des Masseträgers Windenergie und des für die Energiewende unverzichtbaren Netzausbaus, zumindest in den ausgewiesenen Windenergiegebieten, deutlich zu beschleunigen“, so BEE-Präsidentin Dr. Simone Peter. „Das Parlament sollte die Formulierungshilfe schnell beschließen, dann ist es an den Ländern, den Genehmigungsstau endlich aufzulösen und den Turbo für die Erneuerbaren einzuschalten.“