„Erneuerbare Energien, Speicher und die Netzinfrastruktur sind jetzt auch auf EU-Ebene im überragenden öffentlichen Interesse. Ihnen wird damit in der Schutzgüterabwägung Vorrang gewährt. Auch die EU hat den Bedarf für eine Beschleunigung des Ausbaus Erneuerbarer in Zeiten der fossilen Kosten- und Versorgungskrise erkannt. Weitere Regelungen, wie eine Frist von höchstens drei Monaten für Photovoltaik-Genehmigungsverfahren, vereinfachtes Repowering, also der Ersatz von alten durch neue Anlagen, innerhalb von sechs Monaten und die Anerkennung der deutschen Wind-Vorranggebiete als Go-to-Areas werden ebenfalls dazu beitragen, Planungs- und Genehmigungsprozesse zu beschleunigen,“ so BEE-Präsidentin Dr. Simone Peter.
Zudem dürften Mitgliedsstaaten in Erneuerbaren-Vorranggebieten auf eine weitere Umweltverträglichkeitsprüfung verzichten, wenn auf Planungsebene bereits eine strategische Umweltprüfung stattgefunden hat. Wichtig sei hier nach Auffassung des BEE, dass die konkrete Ausgestaltung dieser Regel keine Verzögerung der Genehmigungsverfahren bedeutet. Gleichzeitig dürfe es außerhalb dieser ausgewiesenen Beschleunigungsgebiete nicht zu einem Stopp des Ausbaus der Erneuerbaren Energien kommen. Der rechtliche Rahmen müsse so ausgestaltet sein, dass auch in diesen Gebieten weiterhin ein rascher Ausbau möglich ist.
„Auch der Wärmepumpenhochlauf wird durch die NotfallVO vorangetrieben: Die Befristung der Genehmigungsverfahren auf maximal einen Monat und ein vereinfachtes Verfahren für den Netzanschluss kleiner Wärmepumpen werden deutlichen Schwung in den Wärmepumpenausbau bringen. Vor dem Hintergrund einer vermutlich knapper werdenden Gasreserve im Winter 2023/24 sind das gute Nachrichten. Denn auch die Wärmewende muss endlich schneller vorangehen,“ so Peter.
„Mit der Umsetzung der Verordnung sind jetzt die Mitgliedsstaaten beauftragt. In Deutschland sind vor allem die Bundesländer in der Verantwortung: Von der Ausweisung geeigneter Flächen über die Kommunikation der Notwendigkeit der Energiewende vor Ort bis hin zu den Genehmigungen. Nun gilt es, die Vorgaben der NotfallVO so schnell wie möglich handhabbar vor Ort umzusetzen und den Ausbau zu beschleunigen. Der Ausbau wird durch die EU-NotfallVO nicht zu einem Selbstläufer, sondern braucht das Engagement in Ländern und Kommunen.“
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