Entgegen der im Ausschuss geäußerten Forderung zur Aufhebung der Begrenzung der von der Umlage zu befreienden Volllaststunden fordert der BEE eine strengere Begrenzung. „Bereits die vorgeschlagenen 5.000 h/a sind zu viel, um einen systemdienlichen Betrieb der Elektrolyseure zu gewährleisten. Der komplette Wegfall der Begrenzung würde hingegen unzweifelhaft eine Erhöhung der Grundlast mit sich bringen. Da dies zum Weiterbetrieb fossiler Kraftwerke führen würde, steht eine solche Aufhebung den Zielen der Energiewende absolut entgegen“, so Peter weiter. Zusätzlich drängt der BEE auf die Aufnahme sinnvoller Standortkriterien bereits heute und nicht erst wie geplant zum 31. Dezember 2023. „Die Kopplung an Standortkriterien ist für die Sicherstellung des netzdienlichen Betriebs von Elektrolyseuren zwingend erforderlich. Gerade vor dem Hintergrund des verzögerten Stromnetzausbaus wird der Verzicht auf räumliche Kriterien zum aktuellen Zeitpunkt dazu führen, dass Netzengpässe durch Elektrolyseure verstärkt werden und durch zunehmende Redispatch-Maßnahmen vermehrt fossile Kraftwerke zum Einsatz kommen“, so Peter abschließend.
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