Eine Chance, unternehmerische Anreize zur Herstellung von grünem Wasserstoff zu setzen, hat die Bundesregierung bei der Reform der staatlich induzierten Bestandteile des Wasserstoffpreises vertan. „Die eingeführte gesetzliche Regelung zur EEG-Umlagebefreiung von Wasserstoff stellt weiter einen Wettbewerbsnachteil für die Herstellung von grünem Wasserstoff dar. Denn während §69b eine Komplettbefreiung für ausschließlich grünen Wasserstoff möglich macht, diese aber an weitere Kriterien geknüpft ist, ermöglicht §64a die „Besondere Ausgleichsregelung“ unabhängig von Kriterien für die Art des Wasserstoffs. Diese Ungleichbehandlung steht den klimapolitischen Zielen und der Herstellung von ausschließlich grünem Wasserstoff entgegen“, so Peter.
Auch im Bereich der Infrastruktur und Wasserstoffnetzregulierung gebe es noch großen Änderungsbedarf. Der kürzlich vorgelegte Referentenentwurf einer Verordnung über die Kosten und Entgelte für den Zugang zu Wasserstoffnetzen stütze den Markthochlaufs einer heimischen Wasserstoffwirtschaft nur unzureichend. „Angemessen ausgestaltete und standardisierte Netzzugangs- bzw. Kostenregeln beschleunigen den Markthochlauf. Die derzeit vorgeschlagene einseitige Kostenabwälzung auf die Netzzugangs- bzw. Anschlussnehmer hingegen ist diskriminierend und sollte dringend abgeändert werden“, so Peter.
Entgegen der eigenen Darstellung hat es die Bundesregierung zudem verpasst, signifikante Anreize für die Produktion und den Einsatz von grünem Wasserstoff und wasserstoffbasierten Kraftstoffen im nicht direkt mit Erneuerbaren Energien zu versorgenden Verkehr zu setzen und den Beitrag dieser Energieträger zur Erreichung der Klimaziele auszuschöpfen. „Die mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungsquote eingeführten Mindestanteile für strombasierte Kraftstoffe aus Power-to-Liquid/Gas-Verfahren sowie für grünen Wasserstoff aus der Wasserelektrolyse und aus Biomasse sind viel zu gering und kommen zu spät. Um das Potential zu heben und einen schnellen Markthochlauf dieser Kraftstoffe in der Luftfahrt und in anderen Verkehrsbereichen zu gewährleisten, die nicht direkt mit Erneuerbaren gespeist werden können, gilt es hier dringend nachzubessern“, so Peter abschließend.
Als Dachverband vereint der Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) Fachverbände und Landesorganisationen, Unternehmen und Vereine aller Sparten und Anwendungsbereiche der Erneuerbaren Energien in Deutschland. Bei seiner inhaltlichen Arbeit deckt der BEE Themen rund um die Energieerzeugung, die Übertragung über Netz-Infrastrukturen, sowie den Energieverbrauch ab. Der BEE ist als zentrale Plattform aller Akteur:innen der gesamten modernen Energiewirtschaft die wesentliche Anlaufstelle für Politik, Medien und Gesellschaft.
Unser Ziel: 100 Prozent Erneuerbare Energie in den Bereichen Strom, Wärme und Mobilität.
BEE-Stellungnahme zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote und zur Verordnung zur Festlegung weiterer Bestimmungen zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote vom 24.09.2020
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BEE-Stellungnahme zum Kabinettsentwurf der Verordnung zur Umsetzung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2021 und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
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BEE-Kurzstellungnahme zum Referentenentwurf einer Verordnung über die Kosten und Entgelte für den Zugang zu Wasserstoffnetzen und zur Änderung der Anreizregulierungsverordnung
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