Insgesamt bleibe der vorliegende Gesetzesentwurf weit hinter den klima- und energiepolitischen Erfordernissen zurück. Ohne erhebliche Nachbesserungen, insbesondere bei den angestrebten Ausbaupfaden, ohne den Abbau zahlreicher Marktbarrieren im weiteren Gesetzgebungsprozess und vor allem auch ohne entsprechende Flächenverfügbarkeit und schnellere Genehmigungen würden die Erneuerbaren Energien nicht den notwendigen Beitrag zur Vermeidung einer sich anbahnenden Stromlücke infolge des Atom- und Kohleausstiegs und der Umsetzung der nationalen und europäischen Klimaziele leisten können. Auch verkenne der Referentenentwurf eine Vielzahl von Chancen im Feld der Prosumer und der Bürgerenergie und lasse erhebliche Flexibilisierungspotenziale zur Systemintegration der Erneuerbaren Energien außer Acht.
„Eine überwältigende Mehrheit der Bevölkerung trägt das Fortschreiten der Energiewende und den weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien mit. Die Erneuerbaren Energien tragen zur regionalen Wertschöpfung bei, schaffen neue Arbeitsplätze und stärken den Wirtschaftsstandort Deutschland nachhaltig. Es liegt nun in der Verantwortung der Bundesregierung den vorliegenden Entwurf nachzubessern, um einen geeigneten rechtlichen Rahmen zur Belebung des Ausbaus Erneuerbarer Energien zu schaffen, Perspektiven für ab 2021 aus der Vergütung fallende Anlagen oder für Repowering zu geben, die Vielfalt der Akteure zu stärken und den Herausforderungen unserer Zeit angemessen zu begegnen“, so Peter.
Die vom Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) festgelegte Frist von 72 Stunden sei abermals sehr knapp bemessen gewesen. „Das entspricht in keinster Weise den zeitlichen Maßgaben, die für eine ernsthafte Beteiligung von Ländern, kommunalen Spitzenverbänden, Fachkreisen und Verbänden in einem geordneten demokratischen Verfahren notwendig wären“, so Peter abschließend.
Weiterführende Informationen:
Die gesamte Stellungnahme des BEE finden Sie hier.
Wichtigste BEE-Empfehlungen auf einen Blick:
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