Insbesondere der Gebäude- und Verkehrssektor hätten noch großen Nachholbedarf. „Die Treibhausgasminderungs (THG)-Quote im Verkehr wurde zwar kürzlich auf 22 Prozent für das Jahr 2030 erhöht, das reicht aber nicht aus, um den Anteil Erneuerbarer Energien im Verkehrssektor in Deutschland relevant zu steigern. Hierfür muss ein Mindestanteil von 50 Prozent bis 2030 festgelegt werden“, so Peter weiter. Auch im Gebäudesektor brauche es eine konsequentere Umsetzung der „Renovation Wave“. „Eine effiziente CO2-Bepreisung ist notwendig, um insbesondere im Bestand zu höheren Energiestandards zu kommen. Um eine klare und für Investoren vorhersehbare Preisentwicklung zu schaffen, muss allerdings ein Mindestpreis ohne Preisobergrenze eingeführt werden“, so Peter weiter. Ein weiteres wichtiges Thema sei die Überarbeitung der Rahmenbedingungen für dekarbonisierte Gas-Märkte. „Es ist wichtig, grüne Gase als vielfältig einsetzbare Energieträger und Energiespeicher im Sinne der Energiewende nutzbar zu machen“, so Peter. Für den Stromsektor sei eine Anhebung des Anteils Erneuerbarer Energien auf 80 Prozent bis 2030 notwendig. Dies müsse zusammen mit der entsprechenden Anhebung von Ausbaupfaden und -mengen und einer realistischen Annahme des Bruttostromverbrauchs im vereinbarten Entschließungsantrag der Bundesregierung zum EEG vorgenommen werden, um endlich wieder einen Impuls für die Energiewende im Stromsektor zu setzen.
„Nachdem sich die Kommission, der Rat und das Parlament bereits für eine Erhöhung des Klimaziels auf mindestens 55 Prozent Treibhausgasminderung im Jahr 2030 ausgesprochen haben, muss die Bundesregierung ihren Ankündigungen endlich Taten folgen lassen und das Ziel in konkrete Ausbaupfade für die einzelnen EE-Technologien übersetzen“, so Peter abschließend.
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