Bis der Ersatz stattgefunden hat, solle die Stromsteuer dahingehend reformiert werden, dass sie den Bezug von Erneuerbaren Energien in bestimmten Lieferkonstellationen anreizt. Ein wichtiger Bestandteil hierbei ist die Belieferung von Stromkunden in „Grünen Netzen“, die ausschließlich Erneuerbaren-Strom enthalten. Das bedeutet, dass Verbraucher mit Strom aus Erneuerbare-Energien-Anlagen aus ihrer näheren Umgebung beliefert werden. „Diese Direktlieferung von Nahstrom sollte auch künftig weiter stromsteuerbefreit erfolgen können.“ Der von der Bundesregierung eingebrachte Gesetzesentwurf will dies nicht erlauben.
Eine Verschlechterung der Rahmenbedingungen für Erneuerbare Energien und für die Versorgung mit sauberem Strom aus der Nachbarschaft ist aus Sicht des BEE nicht nachvollziehbar. „Strom aus Erneuerbaren Energien sollte grundsätzlich von der Stromsteuer befreit sein. Zumindest aber sollte dies für Strom gelten, der dort verbraucht wird, wo er produziert wird, auch wenn dies in einem „Grünen Netz“ erfolgt.“ Im Sinne des Klimaschutzes werde jede Kilowattstunde sauberen Stroms und jede nach Auslaufen der EEG-Vergütung weiterbetriebene Erneuerbare-Energien-Anlage benötigt, so Peter. Stromsteuererleichterungen bei der Lieferung in „Grünen Netzen“ sind dafür ein wichtiger Beitrag. Zudem erhöhe Strom aus der Nachbarschaft die Identifizierung mit den Erneuerbaren und trage so zur Akzeptanz bei. „Es ist daher nicht verständlich, dass die Bundesregierung hier mit dem Gesetzesentwurf bremst – zumal eine krachende Verfehlung der Klimaschutzziele droht.“
BEE-Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung von Stromsteuerbefreiungen sowie zur Änderung energiesteuerrechtlicher Vorschriften
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