Die Novellierung beinhaltet eine beschleunigte Öffnung von Braunkohle-Tagebauflächen zur Belegung mit Windenergie- und Photovoltaik-Anlagen. „Die Nutzung von Tagebauflächen zu erleichtern ist ein richtiger Schritt. Die automatische Anrechnung an die Flächenziele halten wir allerdings für falsch“, so Peter. „Stattdessen sollten Flächenziele nur in dem Umfang angerechnet werden, in dem tatsächlich Anlagen genehmigt oder realisiert werden.“ So sei es schon heute bei Flächen der Fall, die keine Windenergiegebiete sind, auf denen aber Windanlagen stehen. „Die Regelung muss so ausgestaltet sein, dass sie die Flächenziele nicht weiter gefährdet, sondern zusätzliche Flächen aktiviert.“ Der Ausbau dürfe in den betreffenden Bundesländern auch nicht auf wenige oder ein Unternehmen konzentriert werden. „Die Energiewende lebt von der Akteursvielfalt.“ Zudem sei die Erweiterung der Flächenkulissen durch weitere vorgeschädigte und vorgeprägte Flächen wie beispielsweise Kalamitätsflächen, Konversionsflächen und deindustrialisierte Flächen, aber auch entlang von Autobahnen und Schienenwegen zu prüfen.
Die Vorschläge zur Privilegierung von Wasserstoffanlagen in Kombination mit EE-Anlagen seien ebenfalls begrüßenswert, allerdings würden die Voraussetzungen teilweise zu einer verschlechterten Situation führen. „Schon heute wird eine Privilegierung in Kombination mit EE-Anlagen zum Teil angenommen, dahinter sollten wir nicht zurückfallen. Die Regeln sollten so angepasst werden, dass eine effektive Nutzung tatsächlich gewährleistet ist“, so Peter. „Die Privilegierung von Anlagen zur Herstellung von Wasserstoff sollte auch auf den räumlich-funktionalen Zusammenhang mit PV-Freiflächenanlagen ausgeweitet werden.“ Zu ändern sei außerdem die zulässige Anlagengröße: „Die Zeit für Experimente ist vorbei. Wir kennen die Technik und wissen, wie wir sie einsetzen müssen. Die Anlagen sollten deshalb so groß sein, wie es die Stromproduktion erfordert.“ In Bezug auf die optisch bedrängende Wirkung schlägt der BEE anstelle der 300 Meter einen Abstand zu Wohnanlagen von dem Zweifachen der Gesamtanlagenhöhe vor. Dieser Ansatz sei in der Rechtsprechung bereits entwickelt.
Auch im Bereich der Bioenergie sieht der BEE Änderungsbedarf: „Im BauGB finden sich aktuell viele Hemmnisse und Hürden für die Erzeugung und Nutzung von Bioenergie. Das betrifft vor allem die Umrüstung bestehender Biogasanlagen auf Biomethaneinspeisung, die Nutzung unerschlossener Reststoffpotenziale, die verbesserte Wärmeauskopplung und die Produktion fortschrittlicher Biokraftstoffe“, so Peter. „Mit der laufenden BauGB-Novelle sollten diese Hemmnisse beseitigt werden.“ Dazu bedürfe es unter anderem der Privilegierung von zentralen Biogasaufbereitungs- und Einspeiseanlagen im Außenbereich. Auch bei Solarenergie und Geothermie kann die Privilegierung im Außenbereich helfen. „Wir können dem Solarausbau einen Schub verschaffen und Landwirt*innen aktiv in den Ausbau einbeziehen, zum Beispiel bei Solarthermie-Heizkraftwerken zur Solarisierung der Fernwärme und von PV-Anlagen in Hofnähe oder in Doppelnutzung mit der Landwirtschaft. Insbesondere die ersten beiden Punkte könnten in den nächsten drei Jahren über zehn Terawattstunden Solarenergie pro Jahr zusätzlich mobilisieren“, so Peter. Auch eine Verankerung der Privilegierung der Erdwärme fehle im BauGB bislang. An dieser Stelle sollte dringend nachgearbeitet werden, so Peter abschließend.
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