Der Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) begrüßt die Möglichkeit zur Stellungnahme zum „Verfahren zur Festlegung von näheren Bestimmungen im Zusammenhang mit den Mindestfaktoren (Mindestfaktor-Festlegung)“.
Um die Auswirkungen verschieden hoher Mindestfaktoren zu verstehen, hat der BEE zunächst die Simulationsergebnisse sowie das dahinterliegende Berechnungsmodell analysiert und kommt bezüglich der Berechnungsmethodik zu dem Schluss, dass diese die tatsächliche Situation nur unzureichend wiedergibt.
Wie hoch die Mindestfaktoren und Mindestfaktor-Abstände sein müssen, um die gebotene nachrangige Abregelung von Strom aus Erneuerbaren Energien (EE) gegenüber Kraft-Wärme- Kopplung (KWK) und konventionellem Strom sicherzustellen, lässt sich aus Sicht des BEE aufgrund der beschriebenen Unklarheiten und Abweichungen bei der Berechnungsmethodik (insbesondere bei den verwendeten Inputparametern und dem zugrundeliegenden Marktmodell) sowie der nicht vorliegenden detaillierten Beschreibung der Simulationsumgebung nicht mit Sicherheit sagen. Aus diesem Grund fordert der BEE einen EE-Mindestfaktor von 15. Dies geschieht auch vor dem Hintergrund, dass gemäß BNetzA-Kostenanalyse der Kostenunterschied zwischen den EE-Mindestfaktoren 10 und 15 nur verhältnismäßig gering erscheint.
Der BEE weist ferner darauf hin, dass bisher nicht transparent dargelegt wird, wie die Überführung der Mindestfaktoren in kalkulatorische Preise vonstattengehen soll. Die Herleitung sollte anhand klar verständlicher Kriterien erfolgen und durch fachkundige Dritte nachvollzogen und überprüft werden können.
Der BEE macht zudem darauf aufmerksam, dass es bei EE-Anlagen, so wie auch bei konventionellen Kraftwerken, die Möglichkeit geben sollte, nur Anlagen-Teilleistungen als Redispatch-Potenzial zu nennen. Dies bietet Betreibern die Möglichkeit, das Flexibilitätspotenzial ihrer Anlagen in den Redispatch 2.0 einzubringen, ohne gleichzeitig unverhältnismäßig hohe wirtschaftliche Kosten tragen zu müssen.
Abschließend zeigt der BEE auf, dass es zur Sicherstellung einer hohen Wirksamkeit und Zulässigkeit des Einbezugs Erneuerbarer Energien in den Redispatch unbedingt einer regelzonenübergreifenden Gesamtoptimierung bedarf.
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