Energy Sharing ermöglicht es regionalen Stromverbraucher*innen (Privathaushalten, Kommunen und KMUs), sich zu einer Bürgerenergiegesellschaft zusammenzuschließen und gemeinsam Erneuerbare-Energien-Anlagen zu betreiben. Dadurch werden Preisentlastungen bei den Bürger*innen mit der unmittelbaren Teilhabe an der Energiewende verknüpft. Zudem werden Anreize für einen dezentralen, zeitgleichen Verbrauch Erneuerbarer Energien generiert. Aus diesen Gründen wurde die nationale Umsetzung des Energy Sharings von der Europäischen Union bereits bis Mitte 2021 gefordert (Art. 22 der Erneuerbare-Energien-Richtlinie). Die Bundesregierung ist deshalb gefordert, das Energy Sharing umgehend umzusetzen und, ähnlich wie es in anderen Ländern schon geschieht, die bestehenden Potenziale auszuschöpfen.
Dr. Simone Peter, Präsidentin des BEE: „Die Energiewende ist ein demokratisches Teilhabeprojekt. Sie lebt von der Beteiligung vieler lokaler, regionaler und überregionaler Akteure. In der Eigenversorgung wird ein großer Teil der Bevölkerung aufgrund des sehr engen rechtlichen Rahmens jedoch immer noch ausgeschlossen. Damit auch Menschen und Gemeinschaften ohne eigene Immobilien und Flächen die Energiewende mitgestalten und von günstigen Erneuerbaren Energien profitieren können, sollte die Bundesregierung den Vorgaben aus Brüssel folgen und Energy Sharing in Deutschland umfassend ermöglichen. Das würde die Energiewende beschleunigen und die Akzeptanz für den Ausbau stärken.“
Malte Zieher, Vorstand des Bündnis Bürgerenergie: „Wenn die Energiewende in den nächsten Jahren mit der gewünschten Beschleunigung umgesetzt werden soll, dürfen die Menschen nicht nur Beobachter:innen der vielen neuen Wind- und Solarparks bleiben. Sie müssen den Ausbau der Erneuerbaren selbstbestimmt voranbringen und finanziell davon profitieren können. Energy Sharing ermöglicht dies durch günstigere Stromtarife für die beteiligten Mitglieder in der Nähe der Anlagen und kann so zum echten Game Changer werden.“
Dr. Eckhard Ott, Vorsitzender des Vorstandes des DGRV: „Durch die unmittelbare Teilhabe an der Energiewende wird Akzeptanz für erneuerbare Energien geschaffen. Bereits bei der Gründung der Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften vor 10 Jahren haben wir die genossenschaftliche Mitgliederversorgung als das wichtigste Ziel für die Energiegenossenschaften herausgestellt und uns seitdem für eine Einführung stark gemacht. Mit dem Energy Sharing könnte dies nun Wirklichkeit werden.“
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