Laut Formulierungshilfe darf übereinstimmend mit der EU-NotfallVO in Erneuerbaren-Vorranggebieten auf eine weitere Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) verzichten werden, wenn auf Planungsebene bereits eine strategische Umweltprüfung (SUP) stattgefunden hat. Das gilt für Anträge, die bis zum 30. Juni 2024 gestellt werden und unter bestimmten Umständen für bereits im Genehmigungsverfahren befindliche Projekte. „Damit sollen die bislang überlangen Genehmigungsverfahren zumindest in den Windenergiegebieten deutlich verkürzt werden. Das bringt endlich das Tempo in den Ausbau von Windenergie und Netzen, das es zum Erreichen der ambitionierten Ausbauziele braucht“, so Peter. "Die besondere Mitwirkung des Bundeswirtschaftsministeriums auf EU-Ebene, der Energiewende wieder neuen Schwung zu verleihen und an frühere Erfolge beim Windenergieausbau anzuknüpfen, hat gefruchtet. Sie zeigt: Wenn Politik will, ist der Turbo für die Erneuerbaren möglich. Nach Jahren der politischen Blockade geht es endlich wieder voran bei den Zukunftstechnologien“, konstatiert BEE-Präsidentin Dr. Simone Peter.
„Wenn das Parlament entschieden hat, ist es an den Behörden der Bundesländer, schnell geeignete und verhältnismäßige Maßnahmen zur Umsetzung zu ergreifen. Es gibt keine Ausrede mehr, den Windenergie- und Stromnetzausbau zu verschleppen. Alle sind gefordert, diese Gemeinschaftsaufgabe zu stemmen. Dieses Jahr sind 12,8 Gigawatt (GW) in den Ausschreibungen. Deshalb müssen wir schnellstmöglich ein jährliches Genehmigungsvolumen von mindestens 10 GW erreichen. Das kommt einer Verdreifachung des bisherigen Tempos gleich – wir sind aber optimistisch“, so Peter. Damit der Ausbau nachhaltig beschleunigt werde, seien außerdem weitere Vorranggebiete auszuweisen und die Maßnahmen der EU-NotfallVO im europäischen und deutschen Recht zu verankern. So schaffe etwa die geplante Verstetigung der Verordnung in der Erneuerbaren-Richtlinie der EU (RED) einen langfristigen Rahmen.
Um beim Repowering voranzukommen, wäre eine Handlungsanleitung des Bundes zu Artikel 5 der EU-NotfallVO hilfreich, damit Rechtsunsicherheiten und entsprechend einer verzögerten Anwendung begegnet werden. Artikel 5 sieht vor, dass Genehmigungsverfahren für Repowering‐Projekte inklusive Netzanschluss nicht länger als sechs Monate dauern dürfen. „Im Repowering schlummern riesige Potenziale, bei Wind an Land insgesamt bis zu 45 Gigawatt in den kommenden Jahren auf bereits vorhandenen Windenergieflächen“, so Peter. Hier sei die Akzeptanz für die Windenergie oftmals besonders hoch. „2023 muss das Jahr der Umsetzung der Energiewende werden, um uns aus der teuren Abhängigkeit von fossilen Energieträgern zu lösen. Das bringt uns nicht nur verloren gegangene Wertschöpfung, sondern auch saubere und sichere heimische Energie als Ersatz für Atom, Kohle und perspektivisch auch Erdgas zurück“, so Peter abschließend.
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