Ein vom Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) bei der Kanzlei Raue in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten kommt zu dem Ergebnis, dass eine Übergewinnsteuer für Erneuerbare Energien mit geltendem EU-Recht vereinbar wäre. „Eine Steuer ist die gerechtere und auch deutlich einfachere Lösung. Sie wäre auch das wesentlich effizientere Instrument zur kurzfristigen Beschaffung von Finanzmitteln als die bisher vorgesehenen hochkomplexen, überbürokratischen Planungen zur Strompreisbremse”, kommentiert BEE-Präsidentin Dr. Simone Peter. Der BEE appelliert an den Gesetzgeber, jetzt den Empfehlungen des Gutachtens zu folgen und die Regelung zur Übergewinnabschöpfung effizient und verfassungskonform zu gestalten. „Was für Mineralölkonzerne auf EU-Ebene als Solidaritätsbeitrag vorgesehen ist, kann auch für Erneuerbare Energien umgesetzt werden. Sie wären dann nicht schlechter gestellt“, so Peter.