Heute Abend steht die Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) im Bundestag zur Abstimmung. Der Bundesverband Erneuerbare Energie e.V.…
13. November 2025
Der BEE begrüßt, dass die baurechtliche Privilegierung von Batteriespeichern ab 1 MW nach § 35 BauGB Teil der Beschlussvorlage ist. “Die baurechtliche Privilegierung von Batteriespeichern ist ein längst überfälliger Schritt,” erklärt Ursula Heinen-Esser, Präsidentin des BEE. “Batteriespeicher sind das Rückgrat eines flexiblen Stromsystems. Sie ermöglichen es, fluktuierende erneuerbare Energien optimal zu integrieren und Netzengpässe zu vermeiden.”
Positiv bewertet der BEE, dass der Schutz von Eigenverbrauch bei der Steuerung der Stromerzeugungsanlage nun klargestellt wird. Der BEE wirbt hier für eine Steuerung direkt am Netzverknüpfungspunkt und eine Nachweispflicht zur Alternativlosigkeit der Regelungsmaßnahme.
Die geplante gemeinsame Internetplattform für den Netzzugang (§ 20b EnWG) bewertet der BEE als wichtigen Schritt in Richtung mehr Transparenz und Effizienz. Allerdings fordert der Verband eine verbindliche Umsetzungsfrist, gezielte Unterstützung für überlastete Netzbetreiber bei der Umsetzung sowie einheitliche technische Standards, die der Digitalisierung möglichst vorausgehen sollten.
Der BEE begrüßt zudem die vorgesehene Übergangsregelung für die auslaufende Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) für Biomethananlagen. Eine dauerhafte Nachfolgeregelung fehlt jedoch weiterhin. “Um der Schlüsselrolle von Biomethan in der klimaneutralen Gasversorgung Rechnung zu tragen, müssen Biomethananlagen auch künftig Vorrang beim Netzanschluss erhalten und bei den Anschlusskosten privilegiert werden,” betont Heinen-Esser.