Logo des BEE e.V.

Webseitensuche

Filteroptionen:

Bäume und Wiese vor weißer Biogasanlage und blauem Himmel
Stellungnahme

Stellungnahme zum Referentenentwurf des Gasspeichergesetzes des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

25. März 2022

Referentenentwurf des Gasspeichergesetzes gefährdet die Geschäftsgrundlage für den Betrieb der Gasspeicher

Für den Erfolg der deutschen Energiewende und die Erreichung der Klimaziele sind Gasspeicher von zentraler Bedeutung. Ohne ausreichend Gasspeicherkapazitäten wäre der flexible Einsatz von steuerbaren erneuerbaren Erzeugern (wie z.B. Bioenergie) in Hochpreisphasen am Strommarkt nur beschränkt möglich. Auch in Niedrigpreisphasen würde der marktstabilisierende Rahmen von Elektrolyseuren, welche die Gasspeicher zur Einspeicherung der erzeugten Wasserstoffmengen benötigen, nur bedingt wirken. 

Gasspeicher bieten neben der reinen Versorgungssicherheit einen effektiven Schutz vor starken Preisschwankungen im Strommarkt und den sich daraus ableitenden Risiken und Mehrkosten für die Verbraucher. 

Wie in fast allen größeren Studien zur Energiewende belegt, müssen wir die Gasspeicherkapazität gegenüber dem heutigen Stand in den kommenden zwei Jahrzehnten massiv ausbauen. Aufgrund des niedrigeren Brennwertes von Wasserstoff bleibt in Gasspeichern noch 20% der energetischen Speicherfähigkeiten erhalten. Zudem benötigen neue Flexibilitätsanwendungen (Bioenergie, Elektrolyseure, usw.) zusätzliche Gasspeicherkapazität. 

Vor diesem Hintergrund ist das aktuell geplante Gasspeichergesetz insbesondere durch die spezifische Vorgabe für jeden einzelnen Speichernutzer zur Einhaltung von Mindestfüllständen anstatt einer Betrachtung der Gesamtheit der Gasspeicher in Deutschland und das damit einhergehende verminderte Angebot kurzfristiger Flexibilität aus Sicht des Bundesverbandes der Erneuerbaren Energien e.V. (BEE) und seinen erneuerbaren Spartenverbänden nicht verständlich. Nicht nur der Umstand einer fehlenden fachliche Verbändeanhörung zu diesem zentralen Thema ist hierbei irritierend, sondern vor allem die sich aus dem Gesetzentwurf ergebenden grundlegenden handwerklichen Fehler: 

So verlangt der Gesetzesentwurf von den Gasspeicherbetreibern die Sicherstellung eines Mindestfüllstandes an Gas zu bestimmten Zeitpunkten, obwohl es dem Gasspeicherbetreiber gesetzlich verboten ist, am Gasmarkt selbst Gas zu beschaffen und einzuspeichern. Das Gesetz schlägt vor, dass Gasspeicherbetreiber dies indirekt über eine Anpassung ihrer Bestands- und Neuverträge mit den Gaslieferanten zu den Speicherkapazitäten realisieren. Da aktuell das Gas im Sommer teurer ist als im Winter (negativer „Sommer-Winter-Preisspread“), würden Nutzer von Gasspeichern, die auf Mindestfüllstände und somit auf den Sommer-WinterSpread eingeengt werden, mit solchen Verträgen Geld verlieren. Buchungen von Gasspeichern blieben entsprechend aus. Darüber hinaus würden Bestandskunden von möglicherweise entstehenden Sonderkündigungsrechten Gebrauch machen. Dies entzöge den Gasspeicherbetreibern ihre Geschäftsgrundlage. Um trotz ungebuchter Speicherkapazitäten die Mindestfüllstände erreichen zu können, wäre eine Nutzung durch den Marktgebietsverantwortlichen (MGV) das letzte Mittel. Für den MGV gibt es allerdings keine gesetzliche Pflicht, dies sicherzustellen. Für die Gasspeicherbetreiber entsteht dadurch eine rechtliche Unmöglichkeit zur Umsetzung der vorgesehenen gesetzlichen Verpflichtung.

Somit führt bereits diese falsche Adressierung der gesetzlichen Pflicht dazu, dass der Zweck des Gesetzes nicht erfüllt wird. Es kommt vielmehr zu einem Wegfall der Geschäftsgrundlage für Gasspeicherbetreiber und somit zur Reduktion der Gasspeicherkapazität anstatt der politisch gewünschten Erhöhung des Füllstandes der Gasspeicher. 

Die erneuerbaren Verbände unterstützen daher den von der INES eingebrachten Lösungsvorschlag. Dieser sieht vor, dass der Marktgebietsverantwortliche die Mindestfüllstände gewährleistet. Dafür kann der MGV die „Strategic Storage Based Options“ (SSBO) nutzen, die mit dem Gesetz neu eingeführt werden. Diese ermöglichen dem MGV die Einrichtung einer nationalen Gasreserve und bieten insofern ein geeignetes Instrument, um die marktwirtschaftliche Speichernutzung effektiv zu ergänzen. Reichen die SSBO nicht aus, kann der MGV auf Basis unterbrechbarer Speicherkapazitäten selbst Gas speichern, um die Mindestfüllstände sicherzustellen. Unterbrechbare Speicherkapazitäten bieten den großen Vorteil, dass sie tiefe Eingriffe in Bestandsverträge zwischen Gasspeicherbetreibern und nutzern vermeiden. Die politischen Ziele in Form von Mindestfüllständen sind mit den vorgenannten Instrumenten erreichbar und sichern den derzeitigen Betrieb der Gasspeicher. Für weiterführende Informationen verweist der BEE auf die von INES am 5. März veröffentlichte Stellungnahme

 

Kurzfristig heimische erneuerbare Gaspotenziale heben

Der Angriff Russlands auf die Ukraine zeigt einmal mehr wie wichtig nicht zuletzt auch Aspekte der Versorgungssicherheit und geopolitische Erwägungen in der Energie- und Klimapolitik sind. Die Biogasanlagen, Holzheizkraftwerke und andere Bioenergieanlagen erzeugen in Deutschland ca. 50 TWh zuverlässig TWh Strom und 132 TWh Wärme. Deutschland verfügt über ein größeres, noch nicht erschlossenes Biomassepotenzial, das nach Auffassung des BEE im Sinne des Klimaschutzes und der Versorgungssicherheit für eine Steigerung der Energieerzeugung aus Biomasse gehoben werden sollte. 

In ihrem „10-Punkte-Plan“ identifiziert die Internationale Energie Agentur (IEA) auch eine Steigerung der Energieproduktion aus bestehenden Bioenergieanlagen als Option die Abhängigkeit der EU von russischem Erdgas kurzfristig zu verringern. Auch in Deutschland sind viele Bestandsanlagen in der Lage kurzfristig ihre Strom-, Wärme- und/oder Gasproduktion zu erhöhen. 

Der deutsche Biogasanlagenpark umfasst knapp 10.000 Anlagen, die rund 95 TWh Biogas erzeugen. Davon werden rund 85 TWh am Anlagenstandort verstromt und rund 10 TWh ins Gasnetz eingespeist. Die allermeisten dieser Anlagen produzieren aufgrund verschiedener Restriktionen nicht die technisch maximal mögliche Biogasmenge. Der FvB schätzt, dass der bestehende Biogasanlagenpark durch den Einsatz zusätzlicher Substrate oder den Einsatz von Substraten mit hohem Energiegehalt (z.B. Maissilage) kurzfristig seine Gaserzeugung im Schnitt um 20 Prozent erhöhen könnte. Daraus ergibt sich das Potenzial einer zusätzlichen Biogaserzeugung in Höhe von ca. 19 TWh bzw. 7,2 TWh el Strom. Aktuell sind in Deutschland Biogas- und Biomethan-BHKW in einem Umfang von 5,8 GW installiert. Von diesen dienen jedoch 2 GW zur flexiblen Strombereitstellung und sind deshalb nicht ausgelastet. Diese 2 GW können genutzt werden, um die zusätzlich erzeugte Biogasmenge zu verstromen. Die notwendige Biomasse müsste für 2022 auch nicht zusätzlich angebaut werden, da die Maisernte 2021 überaus ertragreich war und jetzt in den Silos lagert. 

Um dieses Potenzial zu heben, müssen kurzfristig einige bürokratische und rechtliche Hemmnisse ausgeräumt werden, insbesondere im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), im Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG), im Baugesetzbuch (BauGB) sowie in der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV). 

Verwandte Artikel

23.03.2022
Gasometer Nahaufnahme von unten, Bild ist in grau und weiß
BEE zu Gasspeichergesetz – Gasspeicher als zentrales Element der Energiewende nicht gefährden

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat einen Entwurf des Gasspeichergesetzes vorgelegt. In seiner Stellungnahme warnt der…

Mehr lesen
25.02.2022
Windräder Solarkollektoren und Stromleiter vor einem Himmel bei Sonnenaufgang
Kohle oder Atom sind keine Alternativen zu russischem Erdgas – BEE warnt vor energiepolitischem Rückwärtsgang

Sicherung der Energieversorgung gerät in den Fokus angesichts des russischen Großangriffs auf die Ukraine und der bestehenden Abhängigkeit von…

Mehr lesen
14.12.2021
Geschäftsmann hält Tablet und zeigt ein wachsendes virtuelles Hologramm von Statistiken, Grafiken und Diagrammen mit Pfeil nach oben auf dunklem Hintergrund. Aktienmarkt. Geschäftswachstum, Planung und Strategiekonzept.
BEE stellt Studie zu neuem Strommarktdesign für Erneuerbare Energien vor: Erneuerbare übernehmen Systemverantwortung

Der Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) hat seine Vorschläge für ein Strommarktdesign auf der Basis Erneuerbarer Energien vorgestellt.…

Mehr lesen

Logo des BEE e.V.
Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE)
EUREF-Campus 16
10829 Berlin
Telefon: +49 30 275 8170 0
Telefax: +49 30 275 8170 20
E-Mail: info(at)bee-ev.de

Bundesverband Erneuerbare Energie e.V.

Als Dachverband vereint der Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) Fachverbände und Landesorganisationen, Unternehmen und Vereine aller Sparten und Anwendungsbereiche der Erneuerbaren Energien in Deutschland. Bei seiner inhaltlichen Arbeit deckt der BEE Themen rund um die Energieerzeugung, die Übertragung über Netz-Infrastrukturen, sowie den Energieverbrauch ab.

Der BEE ist als zentrale Plattform aller Akteur:innen der gesamten modernen Energiewirtschaft die wesentliche Anlaufstelle für Politik, Medien und Gesellschaft. Unser Ziel: 100 Prozent Erneuerbare Energie in den Bereichen Strom, Wärme und Mobilität.

Cookies