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Pressemitteilung

BEE fordert Nachbesserungen des Klimaschutzprogrammes der Bundesregierung

22. Oktober 2020

Die aktuell geplanten Maßnahmen der Bundesregierung reichen nicht aus, um mindestens 55 Prozent Treibhausgas-Minderung bis 2030 zu erreichen. Das hat das Umweltbundesamt in einem Teilbericht zur “Abschätzung der Treibhausgasminderungswirkung des Klimaschutzprogramms 2030 der Bundesregierung“ bestätigt. In einer groß angelegten Studie bewertet das beauftragte Öko-Institut das von der Bundesregierung im Oktober 2019 beschlossene Klimaschutzprogramm 2030.

„Erwartungsgemäß werden die Klimaschutzziele für 2030 durch die Maßnahmen des Klimaschutzprogramms 2030 nicht eingehalten. Besonders groß sind die Zielverfehlungen in den Sektoren Verkehr und Gebäude, gefolgt von der Energiewirtschaft. Hier muss jetzt eine Kurskorrektur erfolgen, angefangen bei der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes für den Stromsektor über das Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote für den Verkehrssektor bis hin zu verbesserten Rahmenbedingungen für die Wärmewende. Das ist umso dringlicher, als eine Erhöhung des THG-Minderungsziels durch die EU in Aussicht steht und damit die nationalen Anforderungen wachsen“, kommentiert Dr. Simone Peter, Präsidentin des Bundesverbands Erneuerbare Energie e.V. (BEE). 

Die größten Wirkungen zur THG-Minderung hat laut des Teilberichts neben dem Kohleausstieg und der ab 2021 geplanten CO2-Bepreisung in den Sektoren Wärme und Verkehr der Ausbau der Erneuerbaren Energien. „Hier gibt es nur eine logische Schlussfolgerung: Der beschleunigten Skalierung der eneuerbaren Technologien muss umso mehr Priorität zugemessen werden. Die Anpassung der Ausbaupfade, die auf einem realistisch geschätzten, steigenden Bruttostrombedarf basieren, faire Marktbedingungen und Nachfolgelösungen für aus der EEG-Förderung herausfallende Anlagen bieten massives Potential, um einen zentralen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele zu leisten“, so Peter weiter. Auch der Referentenentwurf für das Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote müsse nachgebessert werden, um die selbst gesteckten Klimaziele zu halten. Hierfür sei ein Mindestanteil für Erneuerbare Energien im Verkehrssektor von 50 Prozent bis 2030 festzulegen. Und auch der Wärmesektor müsse ambitionierter auf den Kurs der CO2-Neutralität gebracht werden. Hier seien weitere ordnungsrechtliche Maßnahmen, Preissignale (CO2-Preis, Strompreis) und die finanzielle Förderung erforderlich. „Wir haben die Technologien für eine saubere, bürgernahe Energieversorgung in allen Sektoren, wir müssen sie aber auch nutzen!“, mahnt Peter abschließend an. 

Weiterführende Informationen:
Den gesamten Teilbericht „Abschätzung der Treibhausgasminderungswirkung des Klimaschutzprogramms 2030 der Bundesregierung“ finden Sie hier.

 

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