Das Gericht beurteilte insbesondere die Verschiebung von wichtigen Meilensteinen der Treibhausgas-Minderung auf den Zeitraum nach 2030 als freiheitsverletztend. „Die bisherigen Klimaziele bis 2030 sind nicht ansatzweise ambitioniert genug, um zunächst die Teilziele zu erreichen und Deutschland auf dem Weg der Klimaneutralität maßgeblich voranzubringen. In Folge dessen werden nach 2030 entsprechend größere Schritte notwendig sein, die dann mit deutlich ambitionierteren Maßnahmen verknüpft werden müssen. Wir müssen hier bereits heute langfristig denken: Ökonomie und Ökologie funktionieren gemeinsam, stärken den Wirtschaftsstandort und schaffen Arbeitsplätze. Je schneller die Weichen für eine emissionsfreie Zukunft gestellt werden, desto mehr können Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen langfristig davon profitieren. Deshalb sind die Erneuerbaren Energien als zentraler Schlüssel für den Klimaschutz anzuerkennen und entsprechende Instrumente für deren Ausbau in allen Sektoren endlich auf den Weg zu bringen“, so Peter abschließend.
Als Dachverband vereint der Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) Fachverbände und Landesorganisationen, Unternehmen und Vereine aller Sparten und Anwendungsbereiche der Erneuerbaren Energien in Deutschland. Bei seiner inhaltlichen Arbeit deckt der BEE Themen rund um die Energieerzeugung, die Übertragung über Netz-Infrastrukturen, sowie den Energieverbrauch ab. Der BEE ist als zentrale Plattform aller Akteur:innen der gesamten modernen Energiewirtschaft die wesentliche Anlaufstelle für Politik, Medien und Gesellschaft.
Unser Ziel: 100 Prozent Erneuerbare Energie in den Bereichen Strom, Wärme und Mobilität.
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