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Solarzellen auf den Dächern von zwei Holzhütten
Pressemitteilung

BEE-Stellungnahme zum Entwurf zum Gebäudeenergiegesetz: Gebäudeenergiegesetz kein geeigneter Ordnungsrahmen für die Wärmewende im Gebäudesektor

26. Juni 2019

Mit dem vorliegenden Entwurf zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) vom 28. Mai 2019 verpasst die Bundesregierung eine große Möglichkeit, um die eigenen Klimaziele im Gebäudesektor – einen nahezu klimaneutraler Gebäudebestand in 2050 – entscheidend voranzutreiben. Da auf eine Verschärfung der energetischen Anforderungen an Neu- und Bestandsgebäude sowie bei der Nutzungspflicht Erneuerbarer Wärme verzichtet wird, wird das GEG in dieser Form den Anforderungen einer erfolgreichen Wärmewende nicht gerecht.

„Die Energieeffizienzstrategie Gebäude führt uns deutlich vor Augen, dass das Klimaziel 2030 im Gebäudesektor nur durch einen beherzten Ausbau der Erneuerbaren Energien und eine Steigerung der Energieeffizienz zu erreichen ist“, so BEE-Präsidentin Dr. Simone Peter. „Mit einem entsprechenden ordnungsrechtlichen Rahmen hätte man ein deutliches politisches Zeichen zugunsten des Klimaschutzes setzen können. Leider hat die Bundesregierung diese Chance mit dem Referentenentwurf nicht ergriffen.“

In seiner Stellungnahme, die im Zuge der Verbändekonsultation beim Bundeswirtschaftsministerium eingereicht wurde und öffentlich einzusehen ist, kritisiert der BEE die ambitionslose Fortführung der rechtlichen Regelungen aus dem EEWärmeG und der EnEV. So verpasst es der vorliegende Gesetzentwurf, entscheidende Impulse für den Ausbau der Erneuerbaren Energien zu setzen. Verschärfend kommt hinzu, dass die Nutzungspflicht durch verschiedene Ersatzmaßnahmen, die gegenüber dem aktuellen Gesetzesrahmen noch ausgeweitet bzw. in ihrem Anspruchsniveau abgesenkt wurden, weiterhin vollständig umgangen werden kann. In seiner Stellungnahme weißt der BEE nachdrücklich auf die Notwendigkeit hin, die Nutzungspflicht für Erneuerbare Energien im Gebäudesektor zu stärken. Zudem schlägt der BEE konkrete Maßnahmen, z. B. die Ausdehnung der Nutzungspflicht zusätzlich auf Bestandsgebäude, zur Umsetzung vor.

Mehr noch: Durch die einfache Fortführung des veralteten Effizienzhaus-Standards 75 im Neubau verpasst es der vorliegende Gesetzentwurf im Bereich der Neubauten, einen EU-konformen Niedrigstenergiegebäude-Standard zu definieren. Damit bleibt die Bundesregierung sogar hinter den Anforderungen ihrer eigenen Effizienzstrategie Gebäude zurück, welche im Durchschnitt ein Effizienzhaus-Standard 55-Niveau für notwendig hält, um die Klimaziele im Gebäudesektor zu erreichen.

Auch im Gebäudebestand werden durch den Entwurf keine Anreize zugunsten der Energieeffizienz und Erneuerbaren Energien gesetzt. Dabei stagnieren die energetischen Anforderungen bei Änderung, Erweiterung und Ausbau von Bestandsgebäuden seit Jahren. Diese bereits schwachen Vorgaben werden durch das GEG, bspw. durch die Streichung von Primärenergievorgaben, sogar noch gelockert. Dies ist angesichts der Erfordernisse des Klimaschutzes unverantwortlich, da vor allem die Sanierung des Gebäudebestands für die Klimaziele von zentraler Bedeutung ist.

„Der heutige Gebäudebestand wird auch in 2050 einen Großteil der Gebäude ausmachen. Die Sanierung des Bestands ist für die 2050-Ziele daher von zentraler Bedeutung. Es ist bedenklich, dass dieser Zusammenhang vom Gesetzentwurf völlig unzureichend berücksichtigt wird“, fasst Dr. Simone Peter zusammen.

Weiterführende Informationen
BEE-Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Einsparung von Energie und zur Nutzung Erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (Gebäudeenergiegesetz –GEG)

 

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