Bereits 2017 hatte der BEE ein Konzept zur CO2-Bepreisung vorgelegt. Dieses wurde nun auf Basis der aktuellen Entwicklungen in den Sektoren Strom, Verkehr, Wärme und Industrie weiterentwickelt. „Wir müssen uns ehrlich machen, was die Kosten des Ausstoßes von klimaschädlichem Kohlendioxid betrifft und deshalb einen ehrgeizigen Ansatz bei der CO2-Bepreisung wählen. Nur so schaffen wir effektive Preisanreize, um klimafreundliche Investitionen anzuregen“, so BEE-Präsidentin Simone Peter.
Angesichts des gewachsenen Handlungsdrucks beim Klimaschutz und der Entwicklungen beim Emissionshandel sei laut BEE-Konzept ein CO2-Eingangspreis von 60 Euro im Wärmebereich und von mindestens 60 Euro im Stromsektor - abhängig von der Preisentwicklung beim Emissionshandel - notwendig. Zudem solle eine indirekte CO2-Bepreisung im Verkehrssektor über eine schrittweise Erhöhung der Treibhausgasminderungsquote von 6 Prozent (2020) auf 16 Prozent (2030) sowie eine Quote für grünes Kerosin im inländischen Flugverkehr bis hin zu 100 Prozent im Jahr 2035 zu einer relevanten CO2-Einsparung im Verkehr beitragen.
„Die schrittweise Einführung sowie die regelmäßige und geordnete Anhebung der CO2-Bepreisung erlauben das Einhalten der Klimaziele und schaffen Planungsperspektiven für private, staatliche und wirtschaftliche Akteure. Durch die vollständige Rückerstattung innerhalb der einzelnen Sektoren Strom, Wärme und Verkehr ist unser Konzept sowohl ökonomisch als auch sozial verträglich. Zur Flankierung sind Förderprogramme erforderlich die Investitionen von privaten Verbrauchern und Wirtschaft in Erneuerbare Technologien anreizen. So wird die CO2-Bepreisung sozialpolitisch ausgewogen. Bepreisung, Rückerstattung und Förderung gehen Hand in Hand und sichern einen nationalen Klimakonsens“, ist sich Peter sicher.
Im Gegensatz zu anderen Konzepten sieht der BEE die Rückerstattung getrennt nach Sektoren vor. Damit soll ein zielgerichteter und vollumfänglicher Ausgleich ermöglicht werden. Im Wärmebereich sei eine Rückerstattung als direkter Bonus pro Kopf empfehlenswert und im Stromsektor sowohl über eine Senkung der Stromsteuer als auch über eine Verlagerung der Kosten der ‚Besonderen Ausgleichsregelung‘ des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) in den Bundeshaushalt realisierbar. Letzteres würde die EEG-Umlage entlasten. Eine von anderen Akteuren vorgeschlagene Kofinanzierung des EEG-Kontos über staatliche Mittel lehnt der BEE hingegen ab. Dies hätte zur Folge, dass das EEG automatisch zu einer Beihilfe im europarechtlichen Sinne würde.
„Die Politik muss jetzt Weichen für einen zukunftsfähigen Standort sowie die Einhaltung der Klimaziele stellen. Dazu braucht es endlich einen fairen Wettbewerb, der die aktuelle Marktverzerrung zugunsten klimaschädigender Technologien mit negativen wirtschafts- und klimapolitischen Auswirkungen beendet“, fordert Peter abschließend.
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