„Zentrale Voraussetzung für einen ausreichenden Ausbau Erneuerbarer Energien sind realistische Annahmen zur Entwicklung des Bruttostromverbrauchs. Er wird sich nach Einschätzung vieler Institute und auch des BEE durch die Kopplung der Sektoren und einen Strommehrbedarf für Elektromobilität, Wärmepumpen, Grünen Wasserstoff und andere Sektorkopplungstechnologien bis 2030 deutlich erhöhen“, so Peter. Dadurch erhöht sich auch der Bedarf an Ökostrom, so dass die Ausbaupfade und -mengen deutlich nach oben angepasst werden müssten. Allein für das 65%-Ziel brauche es einen jährlichen Zubau von mindestens 10 GW Photovoltaik, 4,7 GW Windenergie Onshore, 2 GW Windenergie Offshore, 600 MW Bioenergie und je 50 MW Geothermie und Wasserkraft; für 75-80% entsprechend mehr. Hierfür müssten bürokratische Hemmnisse im EEG fallen, der Eigenverbrauch belohnt statt bestraft, Flächen und Genehmigungen bereitgestellt und ein gut organisierter Ausschuss von Bund und Ländern regelmäßige Bestandsaufnahmen und ggf. Nachbesserungen vornehmen.
„Vor allem der Wegfall der Vergütung für erneuerbar erzeugten Strom bereits nach einer Stunde negativer Strompreise stellt eine erhebliche und unsachgemäße Verschärfung der Situation dar. Der § 51 war und ist nicht dazu geeignet, die Problematik negativer Strompreise zu lösen, zumal die Erneuerbaren Energien nicht die Hauptverursacher der Zunahme von negativen Preisen am Strommarkt sind. Diese werden im Wesentlichen von konventionellen Kraftwerken verursacht und deswegen ist deren inflexible Fahrweise zu pönalisieren, nicht die Erneuerbaren Energien, die heute schon die zentrale Säule des Strommarktes ausmachen und diesen über kurz oder lang ganz tragen“, so Peter weiter. Positiv sei die Überlegung, eine Anschlusslösung für Wind Onshore Ü20-Anlagen im Kontext der Corona-Pandemie zu finden. Diese müsse aber für 2-3 Jahre gelten, und auch eine Repoweringstrategie fehle bislang gänzlich. „Im Solarbereich droht mit der Absenkung des Niveaus auf 500 kWp für rund 30 Prozent des wichtigen Solardach-Marktes die Pflicht zur Teilnahme an Ausschreibungen und damit ein Markteinbruch. Die damit verbundenen Möglichkeiten für mittelständische Investoren und energiewendedienliche Anwendungen werden so ausgebremst.“ bemängelt Peter. „Für die Bioenergie enthält der aktuelle Entwurf ein klares Signal, dass es für die Branche weitergeht und ihre Systemrelevanz erkannt wird. Nichtsdestotrotz besteht bei mehreren Regelungsdetails noch Klärungs- und Anpassungsbedarf“, fordert Peter.
„Außer dem dringend erforderlichen Konjunkturschwung aufgrund der Corona-Pandemie wird auch der akute Handlungsbedarf durch die sich verschärfende Klimakrise immer größer. Darauf müssen die EU und ihre Mitgliedsstaaten dringend reagieren“, so Peter. Das erfordere gerade im Energiewendeland Deutschland, das mit der EU-Ratspräsidentschaft wichtige Signale senden könne, um den Green Deal zu stärken, eindeutige energie- und klimapolitische Maßnahmen. „Als Innovationstreiber hat das EEG die Energieversorgung weltweit revolutioniert und durch Skaleneffekte in Deutschland dazu geführt, dass die Erneuerbaren Energien mit einem Anteil von aktuell knapp 50 % an der Stromerzeugung zur tragenden Säule geworden sind. Die im EEG enthaltenen Investitionsanreizmechanismen hatten zur Folge, dass heute mehr als 300.000 Arbeitsplätze in der Erneuerbaren-Energien-Branche als Teil einer starken industriellen Wertschöpfungskette vor Ort entstanden sind. Diese Wirkung muss mit der EEG-Novelle wieder verstärkt werden, denn auch die volkswirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise in Deutschland werden noch lange Zeit spürbar nachwirken. Hier braucht es ein ökonomisches Aufbruchssignal mit klarer ökologischer Ausrichtung. Solange die Rahmenbedingungen im Energiemarkt weiterhin erhebliche Marktverzerrungen zu Ungunsten Erneuerbarer Energien enthalten, bleibt das EEG für die Energiewende von entscheidender Bedeutung“, so Peter abschließend.
Weiterführende Informationen:
Die gesamte Stellungnahme des BEE zum Referentenentwurf der EEG-Novelle finden Sie hier.
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