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Pressemitteilung

BEE plädiert für EEG-Umlagebefreiung für ausschließlich grünen Wasserstoff

28. Oktober 2020

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat in seinem Stakeholder-Dialogmeeting am 20.10.2020 drei mögliche Optionen zur EEG-Umlagebefreiung von Wasserstoff vorgestellt. Hierbei wird neben einer Umlagebefreiung von grünem Wasserstoff auch eine Umlagebefreiung für alle Hersteller von Wasserstoff - unabhängig von der Farbe und vom Verwendungszweck des Wasserstoffs - diskutiert. Der Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) spricht sich in seiner Stellungnahme klar dafür aus, dass eine EEG-Umlagebefreiung ausschließlich für grünen Wasserstoff gelten darf. „Die Nationale Wasserstoffstrategie der Bundesregierung hat aus gutem Grund zum Ziel, grünen Wasserstoff als vielfältig einsetzbaren Energieträger und Energiespeicher im Sinne der Energiewende nutzbar zu machen. Denn nur ein auf Erneuerbaren Energien basierendes Energiesystem erfüllt die Anforderungen an Klimaschutz und regionale Wertschöpfung. Die Wasserstoffstrategie enthält folgerichtig den Vorschlag der EEG-Umlagebefreiung ausschließlich von grünem Wasserstoff. Hiervon sollte nicht abgerückt werden“, erklärt BEE-Präsidentin Dr. Simone Peter.

„Das BMWi sollte bei der Ausgestaltung der EEG-Umlagebefreiung berücksichtigen, dass der Aufbau einer heimischen Wasserstoffwirtschaft kein Selbstzweck ist. Er ist vielmehr ein Mittel, alle Sektoren des Energiesystems im Sinne der Klimaziele zu transformieren“, so Peter weiter. Grüner Wasserstoff müsse als wichtiges Element der Sektorenkopplung dort verwendet werden, wo Strom aus Erneuerbaren Energien nicht direkt eingesetzt werden kann. „Wir brauchen hier ein richtungsweisendes Signal, damit die Maßnahmen einen wichtigen Anreiz für den Hochlauf der heimischen grünen Wasserstoffwirtschaft setzen“, so Peter weiter. Der BEE plädiere in diesem Zusammenhang für ein zweistufiges Modell. Eine teilweise Entlastung von der Umlage gäbe es danach für Betreiber von Elektrolyseuren, die die grüne Eigenschaft des bezogenen Stroms nachweisen können. Außerdem müsse die Umlagebefreiung auf eine bestimmte Vollstundenzahl pro Jahr begrenzt sein. Die komplette Befreiung solle für Betreiber gelten, die darüber hinaus sicherstellen, dass ihre Elektrolyseure potentielle Netzprobleme nicht verstärken.

Es sei wichtig, Fehlanreize für Investitionen in Verfahren auf Grundlage fossiler Energieträger zu vermeiden. „Der zügige Markthochlauf mit ausschließlich grünem Wasserstoff ist machbar. Heimische Erneuerbare Energien können einen großen Teil des für die Wasserstoffproduktion notwendigen Stroms liefern, wenn sie denn entsprechend ausgebaut und auch die Potentiale der sukzessive aus der EEG-Förderung fallenden Anlagen entsprechend genutzt werden. Hierfür ist die EEG-Novelle 2021 nachzubessern“, so Peter abschließend.

Weiterführende Informationen:
Die gesamte BEE-Stellungnahme zu Art und Bedingungen der EEG-Umlagefreiung für Wasserstoff finden Sie hier.

 

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