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Pressemitteilung

Erste Beratung der EEG-Novelle im Bundesrat: Ausbau der Erneuerbaren neuen Schwung verleihen

6. November 2020

Vor der heutigen Beratung über die Stellungnahme des Bundesrats zur EEG-Novelle beurteilt Dr. Simone Peter, Präsidentin des Bundesverbands Erneuerbare Energie e.V. (BEE), die Empfehlungen der Bundesrats-Ausschüsse, die Grundlage für die Einschätzungen des Bundesrats sein werden. „Wir begrüßen ausdrücklich, dass die Ausschüsse des Bundesrats mit 750 Terrawattstunden Stromverbrauch im Jahr 2030 eine realistischere Annahme zum künftigen Bruttostromverbrauch als im aktuellen Regierungsentwurf treffen. Positiv in diesem Zusammenhang ist auch, dass die Bundesrats-Ausschüsse einen Windenergie-Zubau von durchschnittlich 5 Gigawatt pro Jahr sowie einen Photovoltaik-Ausbau von durchschnittlich 10 Gigawatt pro Jahr für den Zeitraum 2021 bis 2030 vorschlagen. Dies entspricht den Empfehlungen des BEE-Szenarios 2030. Die angepassten Annahmen zum Stromverbrauch und zu den Ausbaupfaden der Erneuerbaren Energien sind Dreh- und Angelpunkt einer sinnvollen Neugestaltung des EEG. Der Bundesrat sollte diesen Empfehlung zweifellos folgen, damit der zielgerichtete und angemessene Ausbau Erneuerbarer Energien vorangehen kann und die Klimaziele erreicht werden“, so BEE-Präsidentin Peter.

Kritisch anzumerken sei hingegen, dass weiter nur ein Ziel von 65 Prozent Erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch erreicht werden soll: „Grundsätzlich ist es gut, ein nicht zu unterschreitendes Mindestziel von 65 Prozent festzulegen, doch kompatibel mit dem zu erwartenden neuen europäischen THG-Minderungsziel von mindestens 55 Prozent ist dieses nicht. Damit die Treibhausgase in der EU bis 2030 im Vergleich zum Jahr 1990 um diesen Wert reduziert werden können, braucht es eher einen Erneuerbaren-Anteil von 80 Prozent“, mahnt Peter. 

„Beibehalten werden muss der Regelungsgehalt des Paragrafen 1 des EEG. Öffentliches Interesse und öffentliche Sicherheit unterstreichen als Begrifflichkeiten das Bekenntnis zur Energiewende. Diese müssen wie vom Bundesgesetzgeber angestrebt, an die Erzeugungsanlagen geknüpft sein. Weiterhin sollten sich die Länder hinsichtlich ihrer Monitoring- und Berichtspflicht an den Kooperationsausschuss nicht aus der Verantwortung nehmen. Es braucht hier Verbindlichkeit. Der Kooperationsausschuss, wie in der Fassung des Kabinettsentwurfs vorgesehen, ist dafür ein gutes Instrument. Im Rahmen der Berichterstattung zu Flächen sollte der Aspekt des Repowering zusätzlich aufgenommen werden“, so Peter weiter.

Ausdrücklich begrüßt wird die Ablehnung der Neufassung des § 51 EEG: „Schon die aktuell geltende Regelung zur Verringerung des Zahlungsanspruchs bei negativen Spotmarkt­preisen in einem Zeitraum von sechs Stunden behindert die Wirtschaftlichkeit von Projekten und somit den weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien. Um die Problematik negativer Preise vorläufig zu lösen, stehen kurzfristige Optionen zur Flexibilisierung bereit, die den Auftakt zu einer grundsätzlichen Reform des Marktdesigns bilden können“, so BEE-Präsidentin Peter.

„Eine wichtige Klarstellung erfolgt mit der vorgeschlagenen Formulierung, bis zum Jahr 2050 ‚ohne Treibhausgasemissionen‘ zu wirtschaften, statt lediglich ‚treibhausgasneutral‘ zu werden. Dies schließt aus, dass sich auf unsichere Technologien wie Carbon Capture and Storage (CCS) verlassen wird. Ein gutes Signal, bedeutet es doch, dass sich die Länder voll auf den Ausbau Erneuerbarer Energien fokussieren“, so Peter. 

Weiterhin zu begrüßen sei die Einsicht, dass eine Smart Meter Pflicht für PV-Anlagen erst ab 7 KW sinnvoll sei. Die Einführung der Pflicht ab 1 KW sei völlig unverhältnismäßig, mahnt die BEE-Präsidentin. „Grundsätzlich gut ist die Ermöglichung des Eigenverbrauchs bei PV-Anlagen des zweiten Segments, die Absenkung der Ausschreibungsgrenze lehnen wir jedoch weiterhin ausdrücklich ab. Sie sollte eher auf 1 MW erhöht werden“, so Peter. „Im Bereich der Bioenergie sollte das Bundesratsplenum der Forderung der Ausschüsse folgen, das Ausbauziel auf 9,1 GW anzuheben sowie die Südquote für Biomasse an die Südquote für Wind an Land anzupassen, sofern sie nicht ganz gestrichen wird“, ergänzt Peter. 

Hinsichtlich der Beteiligung von Kommunen an der Wertschöpfung der Windenergie­erzeugung sollte der Bundesrat ebenfalls den Empfehlungen der Ausschüsse folgen und zu einer verpflichtenden Regelung, wie im ursprünglichen Entwurf der Novelle vorgesehen, zurückzukehren. „Eine Freiwilligkeit sichert die Partizipation unzureichend. Um die Energiewende als ein Gemeinschaftsprojekt zu wahren, darf aber auch die echte Bürgerenergie nicht vergessen werden. Ob in Bürgerwind- und Bürgersolarbeteiligungsprojekten oder Energiegenossenschaften: Direkte Beteiligung muss Eingang in den Gesetzentwurf finden“, so Peter abschließend.

 

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